
DAP Incoterm (Delivered At Place)
Geliefert benannter Ort
DAP Incoterm einfach erklärt: Pflichten, Gefahrenübergang, Kosten und DAP vs DDP Vergleich. Frachtpreise in 20 Sekunden berechnen.
Definition
Was bedeutet DAP Incoterm?
DAP (Delivered At Place) ist eine Incoterm-Klausel der ICC (International Chamber of Commerce). Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken des Transports bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Der Käufer übernimmt Entladung, Einfuhrzollabfertigung und Inlandtransport. DAP gehört zu den Incoterms 2020 und ist multimodal einsetzbar.
DAP steht für Delivered At Place - auf Deutsch "Geliefert benannter Ort". Die Klausel wurde 2010 eingeführt und ersetzte die früheren Klauseln DAF (Delivered at Frontier), DES (Delivered Ex Ship) und DDU (Delivered Duty Unpaid). Mit den Incoterms 2020 wurde sie unverändert fortgeschrieben.
Bei DAP organisiert und bezahlt der Verkäufer den gesamten Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort - inklusive Verpackung, Ausfuhrzollabfertigung und Frachtkosten. Die Ware wird entladebereit auf dem Transportmittel am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt. Ab diesem Punkt übernimmt der Käufer.
Die Klausel ist multimodal einsetzbar - sie gilt für alle Transportarten, ob LKW, Bahn, Seefracht oder Luftfracht. Die korrekte Angabe im Vertrag lautet: "DAP [benannter Bestimmungsort], Incoterms 2020".
DAP ist eine der drei sogenannten D-Klauseln (Ankunftsklauseln), zusammen mit DDP (Delivered Duty Paid) und DPU (Delivered at Place Unloaded). Sie bildet den Mittelweg: Der Verkäufer liefert bis vor die Tür, der Käufer behält die Kontrolle über Einfuhrzoll und Entladung.
Pflichten
Pflichten von Verkäufer und Käufer bei DAP
Bei DAP trägt der Verkäufer alle Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Der Käufer übernimmt ab Ankunft: Entladung, Einfuhrzoll und Inlandtransport.
Bei DAP trägt der Verkäufer alle Kosten bis zum Bestimmungsort: Verpackung, Ausfuhrzoll, Frachtvertrag und Transport. Der Käufer übernimmt ab Ankunft: Entladung, Einfuhrzollabfertigung, Einfuhrzölle, Steuern und den Inlandtransport.
Verkäuferpflichten
- Ware verpacken und transportbereit machen
- Ausfuhrzollformalitäten erledigen
- Frachtvertrag abschließen und bezahlen
- Transport bis zum benannten Bestimmungsort
- Transitzölle zahlen (falls zutreffend)
- Ware entladebereit am Bestimmungsort bereitstellen
Käuferpflichten
- Entladung der Ware am Bestimmungsort
- Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland
- Einfuhrzölle, Steuern und Abgaben zahlen
- Inlandtransport ab Bestimmungsort
- Transportversicherung (empfohlen)
- Einfuhrlizenz vorlegen (falls erforderlich)
| Pflicht | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung | Ja | - |
| Ausfuhrzollabfertigung | Ja | - |
| Frachtvertrag & Transport | Ja | - |
| Transitzölle | Ja | - |
| Transportversicherung | Optional | Optional (empfohlen) |
| Entladung am Bestimmungsort | - | Ja |
| Einfuhrzollabfertigung | - | Ja |
| Einfuhrzölle & Steuern | - | Ja |
| Inlandtransport ab Bestimmungsort | - | Ja |
Gefahrenübergang
Gefahrenübergang und Kosten bei DAP
Der Gefahrenübergang bei DAP erfolgt am benannten Bestimmungsort, sobald die Ware entladebereit auf dem Transportmittel steht. Der Verkäufer trägt alle Risiken während des Transports - der Käufer übernimmt ab dem Moment der Ankunft, noch vor der Entladung.
Der Risikoübergang ist der kritischste Punkt bei jeder Incoterm-Klausel. Bei DAP liegt er am Bestimmungsort - aber vor der Entladung. Das bedeutet: Der Verkäufer haftet für Verlust oder Beschädigung während des gesamten Transports, aber nicht mehr beim Entladen.
Wichtig: Die Entladung liegt beim Käufer. Wird die Ware beim Entladen beschädigt - etwa wenn eine Palette vom Gabelstapler rutscht - haftet der Käufer. Wer auch das Entladungsrisiko beim Verkäufer sehen möchte, sollte stattdessen DPU (Delivered at Place Unloaded) vereinbaren.
Versand & Export
Verpackung + Ausfuhrzoll
Verkäufer trägt RisikoTransport
Fracht bis Bestimmungsort
Verkäufer trägt RisikoAnkunft
Bestimmungsort erreicht
GefahrenübergangEntladung & Einfuhr
Zoll + Inlandtransport
Käufer trägt RisikoPraxistipp
Vereinbaren Sie im Vertrag den Bestimmungsort so präzise wie möglich - mit vollständiger Adresse. Ein unklarer Ort kann zu Streitigkeiten über den Gefahrenübergang führen. Beispiel: "DAP Lager Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020".
Vergleich
DAP vs DDP vs DPU - Vergleich der D-Klauseln
DAP, DDP und DPU sind die drei D-Klauseln der Incoterms 2020. Bei DAP übernimmt der Käufer Entladung und Einfuhrzoll. Bei DDP zahlt der Verkäufer zusätzlich den Einfuhrzoll. Bei DPU entlädt der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort. DAP ist der meistgenutzte Kompromiss.
DAP vs DDP: Der Hauptunterschied liegt im Einfuhrzoll. Bei DDP (Delivered Duty Paid) zahlt der Verkäufer alle Kosten inklusive Einfuhrzölle und Steuern. DDP ist das "Sorglos-Paket" für den Käufer - dafür kalkuliert der Verkäufer die Zollkosten in den Preis ein.
DAP vs DPU: Der Hauptunterschied liegt in der Entladung. Bei DPU (Delivered at Place Unloaded) muss der Verkäufer die Ware auch entladen. DPU ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer für die Entladung verantwortlich ist. DPU hieß bis 2020 noch DAT (Delivered at Terminal).
Empfehlung: DAP ist der ideale Kompromiss - der Käufer behält die Kontrolle über die Zollabfertigung im eigenen Land und spart sich die Zollkosten-Aufschläge, die bei DDP oft eingepreist werden.
| Kriterium | DAP | DDP | DPU |
|---|---|---|---|
| Vollständiger Name | Delivered At Place | Delivered Duty Paid | Delivered at Place Unloaded |
| Entladung | Käufer | Käufer | Verkäufer |
| Einfuhrzoll | Käufer | Verkäufer | Käufer |
| Verkäufer-Risiko endet | Vor Entladung | Vor Entladung | Nach Entladung |
| Verkäufer-Kosten | Transport bis Ort | Transport + Zoll + Steuern | Transport + Entladung |
| Ideal für | Standard-Import | Käufer will Sorglos-Paket | Verkäufer hat Entladekapazität |
Empfehlung
Wann DAP verwenden - und wann nicht?
DAP ist einer der meistgenutzten Incoterms im internationalen Handel. Die Klausel eignet sich besonders für Tür-zu-Tür-Lieferungen, bei denen der Käufer die Einfuhr selbst kontrollieren möchte.
DAP ist ideal für
- Internationale Tür-zu-Tür-Lieferungen
- Käufer mit eigener Einfuhr-Infrastruktur (Zollagent, EORI)
- Just-in-Time-Lieferungen an präzise Adressen
- Standard-Import aus Europa, Asien oder USA
- Käufer, die Kontrolle über Zollkosten behalten wollen
DAP nicht empfohlen für
- Käufer ohne Entladekapazität → dann DPU wählen
- Sendungen, bei denen der Verkäufer Zoll übernehmen soll → DDP
- Rein innerdeutsche Transporte (keine Incoterms nötig)
- Erstimporteure ohne Zollerfahrung → DDP sicherer
- Sendungen ohne klaren Bestimmungsort
Praxisbeispiel
DAP in der Praxis - Import aus China
Ein konkretes Szenario zeigt, wie DAP im internationalen Handel funktioniert und wer welche Kosten trägt.
Szenario: Maschinenimport Shenzhen → Paderborn
Ein deutsches KMU importiert Industriemaschinen aus Shenzhen (China) nach Paderborn. Im Kaufvertrag steht: "DAP Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020".
Verkäufer (Shenzhen) organisiert:
- Transportgerechte Verpackung der Maschinen
- Exportzollabfertigung in China
- Seefracht Shenzhen → Hamburg (ab ca. 1.200 EUR / 20ft)
- Umschlag im Hafen Hamburg
- LKW-Transport Hamburg → Paderborn
Käufer (Paderborn) organisiert:
- Entladung per Gabelstapler am Lager
- Einfuhrzollabfertigung (5–8 % je nach HS-Code)
- Einfuhrumsatzsteuer (19 % EUSt)
- Ggf. Weiterverteilung ab Lager
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Zoll & Einfuhr
Zoll und Einfuhrabfertigung bei DAP
Bei DAP trägt der Verkäufer den Ausfuhrzoll und Transitzölle. Der Käufer ist für die Einfuhrzollabfertigung, Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern verantwortlich. Der Käufer benötigt dafür eine EORI-Nummer und einen Zollagenten im Bestimmungsland.
Die Zollaufteilung bei DAP ist klar geregelt: Der Verkäufer erledigt die Ausfuhrzollformalitäten im Ursprungsland und zahlt etwaige Transitzölle in Durchfuhrländern. Der Käufer übernimmt die gesamte Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland.
Was der Käufer braucht: Eine gültige EORI-Nummer, einen Zollagenten oder Zolldienstleister, die Einfuhranmeldung und ggf. eine Einfuhrlizenz für bestimmte Warengruppen. Die Einfuhrzölle in der EU liegen je nach Ware typischerweise bei 3–12 % des Zollwerts, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Unsicher bei der Zollabwicklung? Dann ist DDP (Delivered Duty Paid) die sicherere Wahl. Bei DDP übernimmt der Verkäufer die gesamte Zollabfertigung - der Käufer muss sich um nichts kümmern.
Verkäufer übernimmt
Käufer übernimmt
Versicherung
Versicherung bei DAP - Wer trägt das Risiko?
DAP sieht keine Versicherungspflicht vor - weder für den Verkäufer noch für den Käufer. Dennoch ist eine Transportversicherung dringend empfohlen, da beide Parteien jeweils einen Teil des Risikos tragen.
Der Verkäufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung während des gesamten Transports bis zum Bestimmungsort. Eine Warentransportversicherung schützt ihn vor Schäden durch Unfälle, Wetterereignisse oder Diebstahl. Die Prämien liegen typischerweise bei 0,3–0,5 % des Warenwertes.
Der Käufer trägt das Risiko ab Ankunft am Bestimmungsort - inklusive Entladung. Eine Versicherung ist besonders bei wertvollen oder empfindlichen Gütern ratsam.
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Vertragsformulierung
DAP richtig im Vertrag formulieren
Die korrekte Formulierung im Kaufvertrag lautet: "DAP [genauer Bestimmungsort], Incoterms 2020". Dabei sollten Sie den Bestimmungsort so präzise wie möglich angeben - mit vollständiger Adresse, nicht nur der Stadt.
Beispiele
DAP Lager Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020DAP Hamburg Hafen Terminal 1, Incoterms 2020DAP Deutschland(zu ungenau)DAP Paderborn(ohne "Incoterms 2020")Wichtig
Geben Sie immer "Incoterms 2020" an - nicht nur "DAP". Ohne Versionsangabe kann es zu Verwechslungen mit älteren Incoterms-Fassungen kommen. Die ICC empfiehlt stets die Angabe der aktuellen Fassung.
Ablauf
Ablauf einer DAP-Lieferung Schritt für Schritt
Vom Kaufvertrag bis zur Einfuhrabfertigung - so funktioniert eine Lieferung mit dem DAP Incoterm in 6 Schritten.
Kaufvertrag mit DAP-Klausel vereinbaren
Vereinbaren Sie im Kaufvertrag die Klausel 'DAP [benannter Bestimmungsort], Incoterms 2020'. Der Bestimmungsort sollte so präzise wie möglich angegeben werden - idealerweise mit vollständiger Adresse.
Verkäufer bereitet Ware vor und organisiert Export
Der Verkäufer verpackt die Ware transportgerecht, erledigt die Ausfuhrzollabfertigung im Ursprungsland und schließt einen Frachtvertrag ab.
Transport zum Bestimmungsort
Der Verkäufer organisiert und bezahlt den gesamten Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort - ob per LKW, Seefracht, Luftfracht oder Bahn.
Ankunft am Bestimmungsort (Gefahrenübergang)
Sobald die Ware am Bestimmungsort entladebereit auf dem Transportmittel steht, geht das Risiko auf den Käufer über. Ab hier trägt der Käufer alle weiteren Risiken.
Entladung durch den Käufer
Der Käufer organisiert die Entladung der Ware am Bestimmungsort. Der Verkäufer muss die Ware nicht entladen - das unterscheidet DAP von DPU.
Einfuhrzollabfertigung durch den Käufer
Der Käufer kümmert sich um die Einfuhrzollabfertigung, zahlt Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchssteuern. Dafür benötigt er eine EORI-Nummer.
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Häufig gestellte Fragen zu DAP (Delivered At Place)
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den DAP Incoterm - Pflichten, Kosten, Zoll und Vergleiche.
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