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DAP Incoterm (Delivered At Place)
Geliefert benannter Ort

DAP Incoterm einfach erklärt: Pflichten, Gefahrenübergang, Kosten und DAP vs DDP Vergleich. Frachtpreise in 20 Sekunden berechnen.

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Incoterms 2020
Klauseln der ICC
DAP
Geliefert benannter Ort
Delivered At Place
Käufer
Entladung & Einfuhrzoll
Ab Bestimmungsort
140+
Länder
Weltweit anerkannt
Aktualisiert: Februar 2026

Definition

Was bedeutet DAP Incoterm?

DAP (Delivered At Place) ist eine Incoterm-Klausel der ICC (International Chamber of Commerce). Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken des Transports bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Der Käufer übernimmt Entladung, Einfuhrzollabfertigung und Inlandtransport. DAP gehört zu den Incoterms 2020 und ist multimodal einsetzbar.

DAP steht für Delivered At Place - auf Deutsch "Geliefert benannter Ort". Die Klausel wurde 2010 eingeführt und ersetzte die früheren Klauseln DAF (Delivered at Frontier), DES (Delivered Ex Ship) und DDU (Delivered Duty Unpaid). Mit den Incoterms 2020 wurde sie unverändert fortgeschrieben.

Bei DAP organisiert und bezahlt der Verkäufer den gesamten Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort - inklusive Verpackung, Ausfuhrzollabfertigung und Frachtkosten. Die Ware wird entladebereit auf dem Transportmittel am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt. Ab diesem Punkt übernimmt der Käufer.

Die Klausel ist multimodal einsetzbar - sie gilt für alle Transportarten, ob LKW, Bahn, Seefracht oder Luftfracht. Die korrekte Angabe im Vertrag lautet: "DAP [benannter Bestimmungsort], Incoterms 2020".

DAP ist eine der drei sogenannten D-Klauseln (Ankunftsklauseln), zusammen mit DDP (Delivered Duty Paid) und DPU (Delivered at Place Unloaded). Sie bildet den Mittelweg: Der Verkäufer liefert bis vor die Tür, der Käufer behält die Kontrolle über Einfuhrzoll und Entladung.

Pflichten

Pflichten von Verkäufer und Käufer bei DAP

Bei DAP trägt der Verkäufer alle Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Der Käufer übernimmt ab Ankunft: Entladung, Einfuhrzoll und Inlandtransport.

Bei DAP trägt der Verkäufer alle Kosten bis zum Bestimmungsort: Verpackung, Ausfuhrzoll, Frachtvertrag und Transport. Der Käufer übernimmt ab Ankunft: Entladung, Einfuhrzollabfertigung, Einfuhrzölle, Steuern und den Inlandtransport.

Verkäuferpflichten

  • Ware verpacken und transportbereit machen
  • Ausfuhrzollformalitäten erledigen
  • Frachtvertrag abschließen und bezahlen
  • Transport bis zum benannten Bestimmungsort
  • Transitzölle zahlen (falls zutreffend)
  • Ware entladebereit am Bestimmungsort bereitstellen

Käuferpflichten

  • Entladung der Ware am Bestimmungsort
  • Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland
  • Einfuhrzölle, Steuern und Abgaben zahlen
  • Inlandtransport ab Bestimmungsort
  • Transportversicherung (empfohlen)
  • Einfuhrlizenz vorlegen (falls erforderlich)
PflichtVerkäuferKäufer
VerpackungJa-
AusfuhrzollabfertigungJa-
Frachtvertrag & TransportJa-
TransitzölleJa-
TransportversicherungOptionalOptional (empfohlen)
Entladung am Bestimmungsort-Ja
Einfuhrzollabfertigung-Ja
Einfuhrzölle & Steuern-Ja
Inlandtransport ab Bestimmungsort-Ja

Gefahrenübergang

Gefahrenübergang und Kosten bei DAP

Der Gefahrenübergang bei DAP erfolgt am benannten Bestimmungsort, sobald die Ware entladebereit auf dem Transportmittel steht. Der Verkäufer trägt alle Risiken während des Transports - der Käufer übernimmt ab dem Moment der Ankunft, noch vor der Entladung.

Der Risikoübergang ist der kritischste Punkt bei jeder Incoterm-Klausel. Bei DAP liegt er am Bestimmungsort - aber vor der Entladung. Das bedeutet: Der Verkäufer haftet für Verlust oder Beschädigung während des gesamten Transports, aber nicht mehr beim Entladen.

Wichtig: Die Entladung liegt beim Käufer. Wird die Ware beim Entladen beschädigt - etwa wenn eine Palette vom Gabelstapler rutscht - haftet der Käufer. Wer auch das Entladungsrisiko beim Verkäufer sehen möchte, sollte stattdessen DPU (Delivered at Place Unloaded) vereinbaren.

Versand & Export

Verpackung + Ausfuhrzoll

Verkäufer trägt Risiko

Transport

Fracht bis Bestimmungsort

Verkäufer trägt Risiko

Ankunft

Bestimmungsort erreicht

Gefahrenübergang

Entladung & Einfuhr

Zoll + Inlandtransport

Käufer trägt Risiko

Praxistipp

Vereinbaren Sie im Vertrag den Bestimmungsort so präzise wie möglich - mit vollständiger Adresse. Ein unklarer Ort kann zu Streitigkeiten über den Gefahrenübergang führen. Beispiel: "DAP Lager Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020".

Vergleich

DAP vs DDP vs DPU - Vergleich der D-Klauseln

DAP, DDP und DPU sind die drei D-Klauseln der Incoterms 2020. Bei DAP übernimmt der Käufer Entladung und Einfuhrzoll. Bei DDP zahlt der Verkäufer zusätzlich den Einfuhrzoll. Bei DPU entlädt der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort. DAP ist der meistgenutzte Kompromiss.

DAP vs DDP: Der Hauptunterschied liegt im Einfuhrzoll. Bei DDP (Delivered Duty Paid) zahlt der Verkäufer alle Kosten inklusive Einfuhrzölle und Steuern. DDP ist das "Sorglos-Paket" für den Käufer - dafür kalkuliert der Verkäufer die Zollkosten in den Preis ein.

DAP vs DPU: Der Hauptunterschied liegt in der Entladung. Bei DPU (Delivered at Place Unloaded) muss der Verkäufer die Ware auch entladen. DPU ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer für die Entladung verantwortlich ist. DPU hieß bis 2020 noch DAT (Delivered at Terminal).

Empfehlung: DAP ist der ideale Kompromiss - der Käufer behält die Kontrolle über die Zollabfertigung im eigenen Land und spart sich die Zollkosten-Aufschläge, die bei DDP oft eingepreist werden.

KriteriumDAPDDPDPU
Vollständiger NameDelivered At PlaceDelivered Duty PaidDelivered at Place Unloaded
EntladungKäuferKäuferVerkäufer
EinfuhrzollKäuferVerkäuferKäufer
Verkäufer-Risiko endetVor EntladungVor EntladungNach Entladung
Verkäufer-KostenTransport bis OrtTransport + Zoll + SteuernTransport + Entladung
Ideal fürStandard-ImportKäufer will Sorglos-PaketVerkäufer hat Entladekapazität

Empfehlung

Wann DAP verwenden - und wann nicht?

DAP ist einer der meistgenutzten Incoterms im internationalen Handel. Die Klausel eignet sich besonders für Tür-zu-Tür-Lieferungen, bei denen der Käufer die Einfuhr selbst kontrollieren möchte.

DAP ist ideal für

  • Internationale Tür-zu-Tür-Lieferungen
  • Käufer mit eigener Einfuhr-Infrastruktur (Zollagent, EORI)
  • Just-in-Time-Lieferungen an präzise Adressen
  • Standard-Import aus Europa, Asien oder USA
  • Käufer, die Kontrolle über Zollkosten behalten wollen

DAP nicht empfohlen für

  • Käufer ohne Entladekapazität → dann DPU wählen
  • Sendungen, bei denen der Verkäufer Zoll übernehmen soll → DDP
  • Rein innerdeutsche Transporte (keine Incoterms nötig)
  • Erstimporteure ohne Zollerfahrung → DDP sicherer
  • Sendungen ohne klaren Bestimmungsort

Praxisbeispiel

DAP in der Praxis - Import aus China

Ein konkretes Szenario zeigt, wie DAP im internationalen Handel funktioniert und wer welche Kosten trägt.

Szenario: Maschinenimport Shenzhen → Paderborn

Ein deutsches KMU importiert Industriemaschinen aus Shenzhen (China) nach Paderborn. Im Kaufvertrag steht: "DAP Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020".

Verkäufer (Shenzhen) organisiert:

  • Transportgerechte Verpackung der Maschinen
  • Exportzollabfertigung in China
  • Seefracht Shenzhen → Hamburg (ab ca. 1.200 EUR / 20ft)
  • Umschlag im Hafen Hamburg
  • LKW-Transport Hamburg → Paderborn

Käufer (Paderborn) organisiert:

  • Entladung per Gabelstapler am Lager
  • Einfuhrzollabfertigung (5–8 % je nach HS-Code)
  • Einfuhrumsatzsteuer (19 % EUSt)
  • Ggf. Weiterverteilung ab Lager

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Zoll & Einfuhr

Zoll und Einfuhrabfertigung bei DAP

Bei DAP trägt der Verkäufer den Ausfuhrzoll und Transitzölle. Der Käufer ist für die Einfuhrzollabfertigung, Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern verantwortlich. Der Käufer benötigt dafür eine EORI-Nummer und einen Zollagenten im Bestimmungsland.

Die Zollaufteilung bei DAP ist klar geregelt: Der Verkäufer erledigt die Ausfuhrzollformalitäten im Ursprungsland und zahlt etwaige Transitzölle in Durchfuhrländern. Der Käufer übernimmt die gesamte Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland.

Was der Käufer braucht: Eine gültige EORI-Nummer, einen Zollagenten oder Zolldienstleister, die Einfuhranmeldung und ggf. eine Einfuhrlizenz für bestimmte Warengruppen. Die Einfuhrzölle in der EU liegen je nach Ware typischerweise bei 3–12 % des Zollwerts, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Unsicher bei der Zollabwicklung? Dann ist DDP (Delivered Duty Paid) die sicherere Wahl. Bei DDP übernimmt der Verkäufer die gesamte Zollabfertigung - der Käufer muss sich um nichts kümmern.

Verkäufer übernimmt

AusfuhrzollformalitätenVerkäufer
ExportdokumenteVerkäufer
Transitzölle (Durchfuhrländer)Verkäufer

Käufer übernimmt

EinfuhrzollabfertigungKäufer
Einfuhrzölle (3–12 % je nach HS-Code)Käufer
Einfuhrumsatzsteuer (19 % EUSt)Käufer
Verbrauchssteuern (falls zutreffend)Käufer
EORI-Nummer + ZollagentKäufer

Versicherung

Versicherung bei DAP - Wer trägt das Risiko?

DAP sieht keine Versicherungspflicht vor - weder für den Verkäufer noch für den Käufer. Dennoch ist eine Transportversicherung dringend empfohlen, da beide Parteien jeweils einen Teil des Risikos tragen.

Der Verkäufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung während des gesamten Transports bis zum Bestimmungsort. Eine Warentransportversicherung schützt ihn vor Schäden durch Unfälle, Wetterereignisse oder Diebstahl. Die Prämien liegen typischerweise bei 0,3–0,5 % des Warenwertes.

Der Käufer trägt das Risiko ab Ankunft am Bestimmungsort - inklusive Entladung. Eine Versicherung ist besonders bei wertvollen oder empfindlichen Gütern ratsam.

CARGOLO bietet Versicherungsoptionen direkt im Buchungsprozess an. So können Sie Ihren Transport mit wenigen Klicks absichern - ohne separaten Versicherungsvertrag.

Vertragsformulierung

DAP richtig im Vertrag formulieren

Die korrekte Formulierung im Kaufvertrag lautet: "DAP [genauer Bestimmungsort], Incoterms 2020". Dabei sollten Sie den Bestimmungsort so präzise wie möglich angeben - mit vollständiger Adresse, nicht nur der Stadt.

Beispiele

Richtig: DAP Lager Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020
Richtig: DAP Hamburg Hafen Terminal 1, Incoterms 2020
Falsch: DAP Deutschland(zu ungenau)
Falsch: DAP Paderborn(ohne "Incoterms 2020")

Wichtig

Geben Sie immer "Incoterms 2020" an - nicht nur "DAP". Ohne Versionsangabe kann es zu Verwechslungen mit älteren Incoterms-Fassungen kommen. Die ICC empfiehlt stets die Angabe der aktuellen Fassung.

Ablauf

Ablauf einer DAP-Lieferung Schritt für Schritt

Vom Kaufvertrag bis zur Einfuhrabfertigung - so funktioniert eine Lieferung mit dem DAP Incoterm in 6 Schritten.

1

Kaufvertrag mit DAP-Klausel vereinbaren

Vereinbaren Sie im Kaufvertrag die Klausel 'DAP [benannter Bestimmungsort], Incoterms 2020'. Der Bestimmungsort sollte so präzise wie möglich angegeben werden - idealerweise mit vollständiger Adresse.

2

Verkäufer bereitet Ware vor und organisiert Export

Der Verkäufer verpackt die Ware transportgerecht, erledigt die Ausfuhrzollabfertigung im Ursprungsland und schließt einen Frachtvertrag ab.

3

Transport zum Bestimmungsort

Der Verkäufer organisiert und bezahlt den gesamten Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort - ob per LKW, Seefracht, Luftfracht oder Bahn.

4

Ankunft am Bestimmungsort (Gefahrenübergang)

Sobald die Ware am Bestimmungsort entladebereit auf dem Transportmittel steht, geht das Risiko auf den Käufer über. Ab hier trägt der Käufer alle weiteren Risiken.

5

Entladung durch den Käufer

Der Käufer organisiert die Entladung der Ware am Bestimmungsort. Der Verkäufer muss die Ware nicht entladen - das unterscheidet DAP von DPU.

6

Einfuhrzollabfertigung durch den Käufer

Der Käufer kümmert sich um die Einfuhrzollabfertigung, zahlt Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchssteuern. Dafür benötigt er eine EORI-Nummer.

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Häufig gestellte Fragen zu DAP (Delivered At Place)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den DAP Incoterm - Pflichten, Kosten, Zoll und Vergleiche.

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