
DDP Incoterm (Delivered Duty Paid)
Geliefert verzollt
DDP Incoterm einfach erklärt: Pflichten, Gefahrenübergang, Kosten und DDP vs DAP Vergleich. Frachtpreise in 20 Sekunden berechnen.
Definition
Was bedeutet DDP Incoterm?
DDP (Delivered Duty Paid) steht für Geliefert verzollt und ist ein Incoterm der ICC (International Chamber of Commerce). Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken - inklusive Einfuhrzoll und Steuern - bis zum vereinbarten Bestimmungsort. DDP ist die Maximalverpflichtung für den Verkäufer und das Gegenstück zu EXW (Ex Works).
DDP steht für Delivered Duty Paid - auf Deutsch "Geliefert verzollt". Die Klausel ist seit den Incoterms 2000 enthalten und wurde mit den Incoterms 2020 unverändert fortgeschrieben. Bei DDP trägt der Verkäufer die Maximalverpflichtung - er übernimmt sämtliche Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort, einschließlich Zollabfertigung, Einfuhrzölle und Steuern.
Der DDP Incoterm ist multimodal einsetzbar - er gilt für alle Transportarten, ob LKW, Bahn, Seefracht oder Luftfracht. Damit eignet sich DDP für jede internationale Lieferkette.
Im Deutschen wird DDP oft mit "frei Haus verzollt" gleichgesetzt. Technisch ist "frei Haus" jedoch nur eine gebräuchliche Spediteursbezeichnung und keine offizielle ICC-Klausel. Für internationale Verträge sollte immer die offizielle Formulierung "DDP [Bestimmungsort], Incoterms 2020" verwendet werden.
DDP ist eine der drei D-Klauseln (Ankunftsklauseln), zusammen mit DAP (Delivered At Place) und DPU (Delivered at Place Unloaded). Während bei DAP und DPU der Käufer den Einfuhrzoll übernimmt, zahlt bei DDP der Verkäufer alles - das "Rundum-sorglos-Paket" für den Käufer.
Pflichten
Pflichten von Verkäufer und Käufer bei DDP
Bei DDP trägt der Verkäufer die Maximalverpflichtung: Er zahlt Verpackung, Ausfuhrzoll, Transport, Einfuhrzoll, Einfuhrabgaben und Steuern bis zum Bestimmungsort.
Bei DDP trägt der Verkäufer alle Kosten: Verpackung, Ausfuhrzoll, Transport (ab 8 EUR/kg Luftfracht), Einfuhrzoll (3-12 % je nach Ware), Einfuhrumsatzsteuer (19 % in Deutschland) und Zustellung bis zum Bestimmungsort. Der Käufer zahlt nur die Entladung.
Verkäuferpflichten (Maximalverpflichtung)
- Ware verpacken und transportbereit machen
- Ausfuhrzollformalitäten erledigen + Lizenzen beschaffen
- Frachtvertrag abschließen + ALLE Frachtkosten tragen
- Transitzölle zahlen (Durchfuhrländer)
- Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland organisieren
- Einfuhrzölle + Einfuhrabgaben + Steuern zahlen
- Ware entladebereit am Bestimmungsort bereitstellen
- Käufer rechtzeitig über Ankunft informieren
Käuferpflichten (Minimalverpflichtung)
- Entladung der Ware am Bestimmungsort
- Ware physisch entgegennehmen
- Verkäufer mit Dokumenten unterstützen (auf Verlangen)
- Transportversicherung (optional, empfohlen)
| Pflicht | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung | Ja | - |
| Ausfuhrzollabfertigung | Ja | - |
| Frachtvertrag & Transport | Ja | - |
| Transitzölle | Ja | - |
| Einfuhrzollabfertigung | Ja | - |
| Einfuhrzölle & Abgaben | Ja | - |
| Einfuhrumsatzsteuer | Ja | - |
| Transportversicherung | Optional (empfohlen) | Optional |
| Entladung am Bestimmungsort | - | Ja |
Gefahrenübergang
Gefahrenübergang und Kosten bei DDP
Der Gefahrenübergang bei DDP erfolgt am benannten Bestimmungsort, sobald die Ware nach der Einfuhrzollabfertigung entladebereit auf dem Transportmittel steht. Der Verkäufer trägt alle Risiken - auch Verzögerungen bei der Zollabfertigung gehen zu seinen Lasten.
Der Risikoübergang bei DDP liegt am Bestimmungsort - aber vor der Entladung. Das bedeutet: Der Verkäufer haftet für Verlust oder Beschädigung während des gesamten Transports und auch während der Einfuhrzollabfertigung. Erst wenn die Ware entladebereit am Bestimmungsort steht, geht das Risiko auf den Käufer über.
Wichtig: Die Entladung liegt beim Käufer. Auch bei DDP muss der Verkäufer die Ware nicht entladen - er stellt sie lediglich entladebereit bereit. Wird die Ware beim Entladen beschädigt, haftet der Käufer. Wer auch die Entladung beim Verkäufer sehen möchte, sollte stattdessen DPU (Delivered at Place Unloaded) vereinbaren.
Bei den D-Klauseln sind Liefer- und Bestimmungsort identisch - Gefahren- und Kostenübergang fallen zusammen. Das macht DDP besonders transparent: Der Verkäufer trägt bis zum Zielort alle Risiken und Kosten, danach übernimmt der Käufer.
Versand & Export
Verpackung + Ausfuhrzoll
Verkäufer trägt RisikoTransport
Fracht bis Bestimmungsort
Verkäufer trägt RisikoEinfuhrzoll & Steuern
Zollabfertigung + EUSt
Verkäufer trägt RisikoAnkunft & Entladung
Bestimmungsort erreicht
GefahrenübergangVergleich
DDP vs DAP vs DPU - Vergleich der D-Klauseln
DDP, DAP und DPU sind die drei D-Klauseln der Incoterms 2020. Bei DDP trägt der Verkäufer alle Kosten inklusive Einfuhrzoll und Steuern - das ist die maximale Verpflichtung. Bei DAP übernimmt der Käufer den Einfuhrzoll. Bei DPU übernimmt der Verkäufer zusätzlich die Entladung, aber der Käufer zahlt den Zoll.
DDP vs DAP: Der Hauptunterschied liegt im Einfuhrzoll. Bei DAP (Delivered At Place) übernimmt der Käufer die Einfuhrzölle und Steuern. Bei DDP zahlt der Verkäufer alle Kosten inklusive Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer. DDP ist das "Sorglos-Paket" für den Käufer.
DDP vs DPU: Der Hauptunterschied liegt im Einfuhrzoll und der Entladung. Bei DPU entlädt der Verkäufer die Ware, aber der Käufer zahlt den Einfuhrzoll. Bei DDP zahlt der Verkäufer den Zoll, aber der Käufer entlädt.
Fazit: DDP bietet die maximale Verpflichtung des Verkäufers und die minimale des Käufers. Im E-Commerce und B2C-Versand ist DDP der Standard, da sich der Endkunde um nichts kümmern muss.
| Kriterium | DDP | DAP | DPU |
|---|---|---|---|
| Vollständiger Name | Delivered Duty Paid | Delivered At Place | Delivered at Place Unloaded |
| Deutsche Bedeutung | Geliefert verzollt | Geliefert benannter Ort | Geliefert und entladen |
| Entladung | Käufer | Käufer | Verkäufer |
| Einfuhrzoll | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| Einfuhrumsatzsteuer | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| Verkäufer-Risiko endet | Vor Entladung (nach Zoll) | Vor Entladung | Nach Entladung |
| Verkäufer-Kosten | Transport + Zoll + Steuern | Transport bis Ort | Transport + Entladung |
| Ideal für | Sorglos-Paket für Käufer | Standard-Import | Verkäufer hat Entladekapazität |
Risiken
Risiken und Probleme bei DDP
DDP bietet dem Käufer maximalen Komfort - doch für den Verkäufer birgt die Klausel erhebliche Risiken, die häufig unterschätzt werden.
Achtung: Bei DDP droht Import-USt als echte Kostenposition
Bei DDP übernimmt der Verkäufer die Importabfertigung und zahlt Einfuhrabgaben inkl. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Die EUSt ist nur dann als Vorsteuer abziehbar, wenn der Importeur/Steuerschuldner im Einfuhrland zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Entscheidend ist, wer in den Einfuhrunterlagen bzw. im Abgabenbescheid als Importeur eingetragen ist. Ist der Verkäufer nicht im Einfuhrland umsatzsteuerlich registriert (ggf. über einen Fiskalvertreter), kann er die EUSt nicht als Vorsteuer geltend machen – sie wird zur echten Kostenposition. Der Käufer kann die EUSt nur abziehen, wenn die Einfuhr in seinem Namen als Importeur erfolgt – was bei DDP normalerweise nicht der Fall ist.
Rechenbeispiel: Bei einem Warenwert von 10.000 EUR und einem EUSt-Satz von 19 % (Deutschland) werden 1.900 EUR EUSt zur Kostenposition, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist. Bei regelmäßigen Importen summiert sich das schnell auf fünfstellige Beträge pro Jahr.
Bessere Alternative für B2B: Vereinbaren Sie EXW, FOB oder DAP und übernehmen Sie die Einfuhr selbst. Als Importeur im Zollbescheid behalten Sie den vollen Vorsteuerabzug. Mit einem Logistikpartner wie CARGOLO wickeln Sie die Zollabfertigung trotzdem mühelos ab.
Fiskalvertreter-Pflicht
In vielen Ländern benötigt der Verkäufer einen Fiskalvertreter für die Einfuhranmeldung - eine im Zollgebiet ansässige Person, die die Zollformalitäten im Namen des Verkäufers abwickelt.
Die Kosten für einen Fiskalvertreter liegen typischerweise bei 500-2.000 EUR pro Sendung - je nach Land und Komplexität. In manchen Ländern (z. B. Brasilien, Indien) sind die Anforderungen besonders hoch.
Verzollung kann scheitern
Bei komplizierten Importverfahren kann die Ware beim Zoll "hängenbleiben". Der Verkäufer trägt alle Kosten von Verzögerungen - Lagergeld, Standgeld und mögliche Strafzahlungen. In manchen Ländern sind die Importformalitäten extrem komplex, was das Risiko für den Verkäufer erheblich erhöht.
Empfehlung
Wann DDP verwenden - und wann nicht?
DDP ist das Sorglos-Paket für den Käufer - aber nicht in jeder Situation die richtige Wahl. Die DDP Lieferbedingung eignet sich vor allem für Szenarien, in denen der Käufer maximale Bequemlichkeit erwartet.
DDP ist ideal für
- E-Commerce und B2C-Versand (Endkunde kümmert sich um nichts)
- Käufer ohne Zoll-Erfahrung oder EORI-Nummer
- Verkäufer mit Infrastruktur im Zielland (Niederlassung, Zollagent)
- Sendungen innerhalb der EU (keine Einfuhrzollabfertigung nötig)
- Maximale Kontrolle des Verkäufers über die Lieferkette
DDP nicht empfohlen für
- B2B-Importe: EUSt-Risiko wenn Verkäufer nicht im Einfuhrland registriert → besser DAP, EXW oder FOB
- Regelmäßige Importe: EUSt als Kostenposition summiert sich schnell ohne Vorsteuerabzug
- Verkäufer ohne Fiskalvertreter im Zielland
- Länder mit komplizierten Importverfahren (China, Brasilien, Indien)
- Große Sendungen mit hohen Einfuhrzöllen (Kostenrisiko)
Praxisbeispiel
DDP in der Praxis - Import aus China
Ein konkretes Szenario zeigt, wie der DDP Incoterm im internationalen Handel funktioniert und wer welche Kosten trägt.
Szenario: Elektronik-Import Shenzhen → Paderborn
Ein Online-Händler aus China verkauft Elektronik an einen deutschen Endkunden. Im Kaufvertrag steht: "DDP Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020".
Verkäufer (China) organisiert:
- Transportgerechte Verpackung der Elektronik
- Exportzollabfertigung in China
- Luftfracht Shenzhen → Frankfurt (ab ca. 8 EUR/kg)
- Einfuhrzollabfertigung Deutschland (3-6 % je nach HS-Code)
- Einfuhrumsatzsteuer (19 % EUSt)
- LKW-Transport Frankfurt → Paderborn
Käufer (Paderborn) organisiert:
- Paket entgegennehmen
- Das war's - alles andere hat der Verkäufer erledigt
Kostenbeispiel (Warenwert 5.000 EUR):
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Zoll & Einfuhr
Zoll und Einfuhrabfertigung bei DDP
Bei DDP trägt der Verkäufer ALLE Zölle und Steuern - Ausfuhrzoll, Transitzölle, Einfuhrzoll UND Einfuhrumsatzsteuer. Der Käufer muss sich um keine Zollformalitäten kümmern. Der Verkäufer benötigt dafür oft einen Fiskalvertreter vor Ort.
Die Zollabfertigung ist der Kernunterschied zwischen DDP und DAP. Bei DDP übernimmt der Verkäufer sowohl den Ausfuhr- als auch den Einfuhrzoll. Das bedeutet: Der Verkäufer muss im Bestimmungsland einen Zollagenten oder Fiskalvertreter beauftragen.
Tipp: Bei Unsicherheit über die Zollhöhe im Bestimmungsland sollten Sie vorab den HS-Code Ihrer Ware prüfen. Die Einfuhrzölle in der EU liegen je nach Ware typischerweise bei 3-12 % des Zollwerts, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Verkäufer übernimmt (ALLES!)
Käufer übernimmt
Vertragsformulierung
DDP richtig im Vertrag formulieren
Die korrekte Formulierung im Kaufvertrag lautet: "DDP [genauer Bestimmungsort], Incoterms 2020". Dabei sollten Sie den Bestimmungsort so präzise wie möglich angeben - mit vollständiger Adresse, nicht nur der Stadt.
Beispiele
DDP Lager Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020DDP Lager Musterstraße 100, 33106 Paderborn, Germany, Incoterms 2020, excluding VATDDP Deutschland(zu ungenau, ohne Version)DDP Paderborn(ohne "Incoterms 2020")B2B-Tipp: EXW, FOB oder DAP statt DDP
Bei DDP wird die Einfuhrumsatzsteuer häufig zur echten Kostenposition, wenn der Verkäufer im Einfuhrland nicht umsatzsteuerlich registriert ist. Der Käufer kann die EUSt nur abziehen, wenn er selbst als Importeur eingetragen ist. Vereinbaren Sie stattdessen EXW, FOB oder DAP, damit Sie die Einfuhr selbst abwickeln und den Vorsteuerabzug behalten. Mit CARGOLO wickeln Sie die Zollabfertigung trotzdem mühelos ab.
Versicherung
Versicherung bei DDP - Wer trägt das Risiko?
DDP sieht keine Versicherungspflicht vor - weder für den Verkäufer noch für den Käufer. Da der Verkäufer jedoch alle Risiken des gesamten Transports bis zum Bestimmungsort trägt, ist eine Transportversicherung dringend empfohlen.
Der Verkäufer haftet für Verlust oder Beschädigung während des kompletten Transports - von der Verpackung im Ursprungsland bis zur Bereitstellung am Bestimmungsort, inklusive Zollabfertigung. Die Prämien für eine Warentransportversicherung liegen typischerweise bei 0,3-0,5 % des Warenwertes.
Der Käufer trägt das Risiko erst ab Entladung am Bestimmungsort - also einen sehr kurzen Zeitraum.
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Ablauf
Ablauf einer DDP-Lieferung Schritt für Schritt
Vom Kaufvertrag bis zur Entladung - so funktioniert eine Lieferung mit dem DDP Incoterm in 6 Schritten.
Kaufvertrag mit DDP-Klausel vereinbaren
Vereinbaren Sie im Kaufvertrag die Klausel 'DDP [benannter Bestimmungsort], Incoterms 2020'. Der Bestimmungsort sollte so präzise wie möglich angegeben werden - idealerweise mit vollständiger Adresse.
Verkäufer bereitet Ware vor und organisiert Export
Der Verkäufer verpackt die Ware transportgerecht und erledigt die Ausfuhrzollabfertigung im Ursprungsland. Er beschafft alle nötigen Exportlizenzen.
Transport zum Bestimmungsort
Der Verkäufer organisiert und bezahlt den gesamten Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort - ob per LKW, Seefracht, Luftfracht oder Bahn.
Einfuhrzollabfertigung durch den Verkäufer
Anders als bei DAP übernimmt der Verkäufer die Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland. Er zahlt Einfuhrzölle, Einfuhrabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer.
Ankunft am Bestimmungsort (Gefahrenübergang)
Sobald die Ware am Bestimmungsort entladebereit auf dem Transportmittel steht, geht das Risiko auf den Käufer über. Der Verkäufer hat alle Verpflichtungen erfüllt.
Entladung durch den Käufer
Der Käufer organisiert die Entladung der Ware am Bestimmungsort. Das ist seine einzige Pflicht bei DDP - alles andere hat der Verkäufer bereits erledigt.
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Häufig gestellte Fragen zu DDP (Delivered Duty Paid)
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den DDP Incoterm - Pflichten, Kosten, Zoll und Vergleiche.
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