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FAS Incoterm (Free Alongside Ship)
Frei Längsseite Schiff erklärt

FAS Incoterm einfach erklärt: Pflichten, Risikoübergang, Kosten und Vergleich zu FOB & FCA. Seefracht-Preise in 20 Sekunden berechnen.

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Incoterms 2020
Klauseln der ICC
FAS
Free Alongside Ship
F-Klausel (Gruppe F)
Kai
Käufer-Risiko
Ab Längsseite Schiff
1936
Seit
Eine der ältesten Klauseln
Aktualisiert: Februar 2026

Definition

Was bedeutet FAS (Free Alongside Ship)?

FAS (Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff) ist eine Incoterms-2020-Klausel, die ausschließlich für See- und Binnenschifffahrt gilt. Der Verkäufer liefert die Ware im benannten Verschiffungshafen längsseits des Schiffes und erledigt die Ausfuhrzollabfertigung. Risiko und Kosten gehen auf den Käufer über, sobald die Ware am Kai neben dem Schiff bereitsteht.

FAS steht für Free Alongside Ship -- auf Deutsch "Frei Längsseite Schiff". Die FAS-Klausel gehört zu den F-Klauseln (Gruppe F) der Incoterms 2020 und wird von der ICC (Internationale Handelskammer) herausgegeben. FAS ist eine der ältesten Incoterms-Klauseln und Bestandteil des Regelwerks seit 1936.

Bei FAS liefert der Verkäufer die Ware im benannten Verschiffungshafen längsseits des Schiffes – das heißt, die Ware wird am Kai neben dem vom Käufer benannten Schiff bereitgestellt. Der Verkäufer kümmert sich um den Transport zum Hafen und die Exportabfertigung. Die eigentliche Verladung an Bord organisiert und bezahlt der Käufer.

FAS gilt ausschließlich für Seefracht und Binnenschifffahrt. Für Containertransporte ist die Klausel nicht vorgesehen -- hier empfiehlt sich FCA (Free Carrier), da Container an Terminals übergeben werden, nicht direkt am Schiff.

In der Praxis kommt FAS vor allem bei Schüttgut (Kohle, Erz, Getreide) und Stückgut (Maschinen, Stahlrollen) zum Einsatz – also überall dort, wo Ware am Kai per Kran oder Förderband direkt neben das Schiff geliefert und verladen wird.

Pflichten

Pflichten von Verkäufer und Käufer bei FAS

Bei FAS übernimmt der Verkäufer die Lieferverpflichtung bis zum Kai. Der Käufer organisiert Verladung, Haupttransport und Import -- eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten.

Pflichten des Verkäufers

  • Lieferung der Ware längsseits des Schiffes am Kai
  • Ausfuhrzollabfertigung / Exportformalitäten
  • Transportkosten bis zum Verschiffungshafen
  • Transportgerechte Verpackung der Ware
  • Bereitstellung von Handels- und Versanddokumenten

Pflichten des Käufers

  • Verladung der Ware an Bord des Schiffes
  • Organisation und Bezahlung des Haupttransports (Seefracht)
  • Versicherung der Ware ab Kai
  • Einfuhrzoll und Importformalitäten
  • Inlandstransport im Bestimmungsland
  • Benennung des Schiffes und Mitteilung des Ladetermins
PflichtVerkäuferKäufer
Transport zum VerschiffungshafenJa--
AusfuhrzollabfertigungJa--
Bereitstellung am KaiJa--
Transportgerechte VerpackungJa--
Verladung an Bord--Ja
Seefracht (Haupttransport)--Ja
Transportversicherung--Ja (empfohlen)
Importzollabfertigung--Ja
Inlandstransport im Zielland--Ja

Risikoübergang

Risikoübergang und Kostenverteilung bei FAS

Bei FAS geht das Risiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware am Kai im Verschiffungshafen längsseits des Schiffes bereitgestellt hat. Dies gilt auch, wenn das Schiff verspätet einläuft oder frühzeitig ausläuft. Der Käufer sollte die Ware ab diesem Zeitpunkt versichern.

Der Gefahrenübergang ist der kritischste Punkt bei jeder Incoterms-Klausel. Bei FAS liegt er am Kai des Verschiffungshafens: Sobald die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffes bereitsteht, wechselt das Risiko.

Wichtig: Der Risikoübergang erfolgt auch dann, wenn das Schiff noch nicht eingetroffen ist oder bereits ausgelaufen ist. Versäumt der Käufer, den Schiffsnamen oder Ladetermin rechtzeitig mitzuteilen, geht das Risiko trotzdem über, sobald der Verkäufer die Ware am vereinbarten Punkt bereitgestellt hat.

Versicherung: Bei FAS besteht keine vertragliche Pflicht zur Transportversicherung. Da der Käufer jedoch ab dem Kai das volle Risiko trägt, ist eine Warentransportversicherung dringend empfohlen. Bei besonders wertvollen Gütern kann alternativ die Klausel CIF gewählt werden, bei der der Verkäufer Versicherung und Seefracht übernimmt.

Praxistipp: Benennen Sie im Kaufvertrag den exakten Ladepunkt am Kai. Formulierungen wie "FAS Hamburg, Terminal Tollerort, Liegeplatz 3, Incoterms 2020" vermeiden spätere Streitigkeiten über den genauen Übergabeort.

Produktion

Beim Verkäufer

Verkäufer-Risiko

Transport

Zum Hafen

Verkäufer-Risiko

Kai

Längsseits Schiff

Risikoübergang

Verladung

An Bord

Käufer-Risiko

Seetransport

Zum Zielhafen

Käufer-Risiko

Empfehlung

Wann ist FAS die richtige Wahl?

FAS eignet sich besonders für konventionelle Seefracht mit Massengut – ist aber nicht für jeden Transport die beste Option.

FAS eignet sich besonders für Schüttgut wie Kohle, Erz und Getreide sowie Stückgüter wie Maschinen und Stahlrollen. Die Klausel ist ideal, wenn die Ware am Kai direkt neben das Schiff geliefert und vom Käufer per Kran oder Förderband verladen wird.

FAS ist ideal für

  • Schüttgut und Massengut (Weizen, Erz, Kohle)
  • Stückgüter (Maschinen, Stahlrollen, Baumaterialien)
  • Häfen mit eigener Umschlagsinfrastruktur
  • Käufer mit Erfahrung in Seefracht-Logistik
  • Kettengeschäfte (String of Sales)

FAS ist nicht geeignet für

  • Containertransporte (FCL/LCL) – stattdessen FCA verwenden
  • Multimodale Transportketten
  • Wenn der Verkäufer die Verladung übernehmen soll – stattdessen FOB
  • Häfen ohne direkten Kai-Zugang zum Schiff

Vergleich

FAS vs. FOB vs. FCA – Seefracht-Incoterms im Vergleich

Der Hauptunterschied zwischen FAS und FOB liegt in der Verladung: Bei FAS endet die Verkäufer-Pflicht am Kai neben dem Schiff, bei FOB erst an Bord. Für Containerfracht ist weder FAS noch FOB ideal – hier empfiehlt sich FCA (Free Carrier), da Container an Terminals und nicht direkt am Schiff übergeben werden.

Die Frage "FAS, FOB oder FCA?" gehört zu den häufigsten im internationalen Seehandel. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer die Verladung übernimmt und wo genau das Risiko auf den Käufer übergeht.

Bei FAS endet die Pflicht des Verkäufers am Kai neben dem Schiff. Bei FOB (Free On Board) ist der Verkäufer zusätzlich für die Verladung an Bord verantwortlich. Beide Klauseln gelten ausschließlich für Seefracht. Für alle Transportarten – insbesondere Containerverkehr – ist FCA (Free Carrier) die bessere Wahl.

Wenn der Verkäufer auch den Haupttransport und die Versicherung übernehmen soll, bieten sich CFR (Cost and Freight) oder CIF (Cost, Insurance and Freight) als Alternativen an.

KriteriumFASFOBFCA
LieferortLängsseite Schiff (Kai)An Bord des SchiffesAm Frachtführer / Terminal
VerladungKäuferVerkäuferVerkäufer
TransportartNur SeefrachtNur SeefrachtAlle Transportarten
Ideal fürMassengut am KaiStückgut / konventionellContainer / multimodal
RisikoübergangAm Kai neben SchiffAn Bord des SchiffesBei Übergabe an Frachtführer
ExportabfertigungVerkäuferVerkäuferVerkäufer

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel – FAS Incoterm im Alltag

Ein konkretes Szenario zeigt, wie FAS in der Praxis funktioniert und wie Kosten und Risiken verteilt werden.

Kohle-Export: Hamburg nach Shanghai

FAS Hamburg, Incoterms 2020

Ein deutsches Bergbauunternehmen verkauft 5.000 Tonnen Kohle an einen chinesischen Importeur. Vereinbart wird "FAS Hamburg, Incoterms 2020".

1. Transport zum Hafen

Der Verkäufer transportiert die Kohle per LKW/Bahn zum Hamburger Hafen und erledigt die Ausfuhrzollabfertigung beim deutschen Zoll.

Verkäufer

2. Bereitstellung am Kai

Die Kohle wird am vereinbarten Kai längsseits des vom Käufer benannten Schiffes abgestellt. Ab hier: Risikoübergang auf den Käufer.

Risikoübergang

3. Verladung an Bord

Der Käufer organisiert die Verladung per Greiferkran auf das Massengutschiff. Die Verladekosten trägt der Käufer.

Käufer

4. Seetransport & Import

Der Käufer bezahlt Seefracht, Versicherung, chinesischen Importzoll und den Weitertransport ab Shanghai.

Käufer

Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei FAS und wie Sie sie vermeiden

Diese 5 Fehler sehen wir in der Praxis immer wieder -- vermeiden Sie teure Missverständnisse im internationalen Seehandel.

FAS für Containerfracht verwenden

Container werden an Terminals übergeben, nicht am Kai längsseits des Schiffes. Die FAS-Bedingung ist nicht erfüllbar.

FCA (Free Carrier) für alle Containertransporte verwenden.

Ladepunkt nicht exakt angeben

Ohne genaue Angabe des Kais oder Liegeplatzes kommt es zu Streitigkeiten über den Übergabeort.

Im Vertrag exakt formulieren: "FAS Hamburg, Terminal Tollerort, Incoterms 2020".

Verkäufer übernimmt Verladung

Bei FAS liegt die Verladung beim Käufer. Übernimmt der Verkäufer sie, stimmt die Klausel nicht mehr.

Wenn der Verkäufer verladen soll, FOB (Free On Board) vereinbaren.

Versicherung ab Kai vergessen

Der Käufer trägt ab dem Kai das volle Risiko. Ohne Versicherung haftet er bei Verlust oder Beschädigung.

Transportversicherung ab Kai abschließen – oder CIF als Klausel wählen.

Falsche Vertragsangabe

Ohne Angabe der Incoterms-Version und des Hafens ist die Klausel rechtlich unklar.

Immer vollständig: "FAS [Hafen], Incoterms 2020" schreiben.

Praxistipp: FAS-Instruktion

Bei jedem FAS-Vertrag muss der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig den Schiffsnamen, den Liegeplatz und die Ladezeit mitteilen (sogenannte FAS-Instruktion). Ohne diese Information kann der Verkäufer nicht liefern – und das Risiko geht trotzdem über.

Incoterms 2020

FAS im Kontext der Incoterms 2020

Die Incoterms 2020 umfassen 11 Klauseln, herausgegeben von der ICC (Internationale Handelskammer). FAS gehört zu den F-Klauseln – den Absendeklauseln, bei denen der Verkäufer keinen Haupttransport übernimmt.

F-Klauseln (Gruppe F)

FAS gehört zusammen mit EXW, FCA und FOB zu den Absendeklauseln. Der Verkäufer trägt bei F-Klauseln keine Kosten für den Haupttransport – dieser liegt vollständig beim Käufer.

Nur See- und Binnenschifffahrt

FAS und FOB gelten ausschließlich für See- und Binnenschifffahrt. FCA ist die Universalklausel für alle Transportarten – inklusive Containerverkehr an Terminals.

Seit 1936 – eine der ältesten Klauseln

FAS ist seit der ersten Fassung der Incoterms Bestandteil des Regelwerks. Die aktuelle Version Incoterms 2020 gilt seit dem 1. Januar 2020 und wird weltweit in über 140 Ländern angewendet.

Mehr zu den Incoterms 2020 erfahren Sie auf zoll.de und bei der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer).

Häufig gestellte Fragen zu FAS (Free Alongside Ship)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den FAS Incoterm – Pflichten, Kosten, Risiken und Vergleiche.

Verwandte Klauseln

Verwandte Incoterms

FAS ist nur eine von 11 Incoterms-Klauseln. Entdecken Sie Alternativen für verschiedene Transportszenarien -- alle Incoterms im Überblick.

EXW (Ab Werk)

Minimale Verkäuferpflicht: Ware wird nur am Werk bereitgestellt. Käufer übernimmt alles ab Abholung.

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FOB (Free on Board)

Verkäufer verantwortet auch die Verladung an Bord. Risikoübergang erst beim Überschreiten der Reling.

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FCA (Frei Frachtführer)

Ideal für Container: Verkäufer übergibt an Frachtführer am Terminal. Für alle Transportarten geeignet.

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CIF (Kosten, Versicherung, Fracht)

Verkäufer trägt Seefracht und Versicherung bis zum Bestimmungshafen. Alternative wenn Versicherung gewünscht.

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