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FCA Incoterm – Free Carrier
einfach erklärt

Pflichten, Kosten & Gefahrenübergang beim Incoterm FCA (Frei Frachtführer). Frachtpreise in 20 Sekunden berechnen.

11
Incoterms 2020
Klauseln der ICC
FCA
Frei Frachtführer
Free Carrier
Gruppe F
Absendeklausel
Haupttransport unbezahlt
Alle
Transportarten
Multimodal einsetzbar
Aktualisiert: Februar 2026

Definition

Was bedeutet FCA (Free Carrier)?

FCA steht für Free Carrier (Frei Frachtführer) und ist eine Lieferbedingung der Incoterms 2020. Bei FCA übergibt der Verkäufer die exportverzollte Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Kosten und Risiken auf den Käufer über.

FCA gehört zur Gruppe F der Incoterms -- den sogenannten Absendeklauseln. Das bedeutet: Der Verkäufer übergibt die Ware im Versendeland, der Haupttransport bleibt unbezahlt. FCA ist der meistgenutzte Incoterm der Welt und gilt für alle Transportarten -- Straße, Schiene, Luft- und Seefracht (multimodal).

Als Einpunktklausel fallen bei FCA Kosten- und Gefahrenübergang am selben Punkt zusammen: der Übergabe an den Frachtführer. Der Verkäufer ist dabei für die Ausfuhrabfertigung (Exportverzollung) verantwortlich – ein wesentlicher Unterschied zu EXW (Ex Works), wo der Käufer auch den Export selbst organisieren müsste.

Die korrekte Vertragsangabe lautet: „FCA [benannter Ort], Incoterms 2020" – zum Beispiel „FCA Containerterminal Hamburg, Incoterms 2020". Wichtig: FCA regelt nicht den Eigentumsübergang und nicht die Zahlungsbedingungen – diese werden separat im Kaufvertrag vereinbart.

Im Vergleich zu den übrigen 10 Incoterms-Klauseln bietet FCA eine ausgewogene Risikoverteilung: Der Verkäufer kümmert sich um Verpackung, Vorlauf und Export, der Käufer um den Haupttransport. Die ICC (International Chamber of Commerce) empfiehlt FCA daher ausdrücklich als Alternative zu EXW für internationale Geschäfte.

Pflichten

Pflichten bei FCA – Verkäufer und Käufer

Bei FCA teilen sich Verkäufer und Käufer die Verantwortung klar auf. Der Verkäufer übernimmt Export und Vorlauf, der Käufer den Haupttransport und Import.

Pflichten des Verkäufers

  • Ware vertragsgemäß bereitstellen und verpacken
  • Transport zum vereinbarten Übergabeort
  • Ausfuhrabfertigung (Exportverzollung) durchführen
  • Liefernachweis ausstellen
  • Verladung auf Fahrzeug (wenn Übergabe am Werk)
  • Bereitstellung zur Entladung (wenn anderer Ort)

Pflichten des Käufers

  • Frachtführer benennen und beauftragen
  • Haupttransport organisieren und bezahlen
  • Einfuhrabfertigung (Importverzollung) durchführen
  • Importzoll und Einfuhrsteuern zahlen
  • Risiko ab Übergabe an Frachtführer tragen
  • Transportversicherung abschließen (empfohlen)
PflichtVerkäuferKäufer
Verpackung der WareJa
Transport zum ÜbergabeortJa
Ausfuhrabfertigung (Export)Ja
Verladung am WerkJa (am eigenen Werk)
HaupttransportJa
TransportversicherungJa (empfohlen)
Einfuhrabfertigung (Import)Ja
Importzölle & SteuernJa
Entladung am ZielortJa

Kostenverteilung

Kosten bei FCA – Wer zahlt was?

Bei FCA trägt der Verkäufer alle Kosten bis zur Übergabe an den Frachtführer: Verpackung, Transport zum Übergabeort und Exportverzollung. Ab der Übergabe zahlt der Käufer: Haupttransport, Versicherung, Importzoll und alle weiteren Kosten bis zum Bestimmungsort.

Die Kostenverteilung bei FCA ist klar geregelt und ausgewogener als bei EXW: Der Verkäufer übernimmt die Kosten für alles, was er im eigenen Land effizienter erledigt – insbesondere die Exportverzollung.

Besonderheit bei Containertransporten: Bei FCL (Full Container Load) und LCL (Less than Container Load) fallen am Terminal zusätzliche Terminal Handling Charges (THC) an. Diese gehen bei FCA in der Regel zu Lasten des Käufers, da sie nach der Übergabe am Terminal anfallen. Klären Sie die THC-Verteilung vor Vertragsschluss.

Versicherungspflicht: Bei FCA besteht keine vertragliche Pflicht zur Transportversicherung. Da der Käufer ab Übergabe das volle Risiko trägt, ist eine Warentransportversicherung aber dringend empfohlen – besonders bei wertvollen Gütern und langen Transportwegen.

Verkäufer trägt

Transportgerechte VerpackungVerkäufer
Transport zum ÜbergabeortVerkäufer
Exportverzollung (Ausfuhrabfertigung)Verkäufer
Verladung (wenn am eigenen Werk)Verkäufer

Käufer trägt

Haupttransport (komplett)Käufer
Transportversicherung (empfohlen)Käufer
Terminal Handling Charges (THC)Käufer
Einfuhrabfertigung (Importverzollung)Käufer
Importzölle & EinfuhrsteuernKäufer
Entladung am BestimmungsortKäufer

Gefahrenübergang

Gefahrenübergang bei FCA – Wann geht das Risiko über?

Der Gefahrenübergang bei FCA erfolgt am vereinbarten Übergabeort: Beim Werk des Verkäufers mit Beladung des Fahrzeugs, bei einem anderen Ort mit Bereitstellung zur Entladung. FCA ist eine Einpunktklausel – Kosten- und Gefahrenübergang fallen zusammen.

Der Gefahrenübergang (Risikoübergang) ist das zentrale Element jeder Incoterm-Klausel. Bei FCA gibt es zwei klar definierte Szenarien:

Szenario 1: Übergabe am Werk des Verkäufers

Der Verkäufer verlädt die Ware auf das Fahrzeug des vom Käufer benannten Frachtführers. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Abschluss der Verladung.

Risiko geht über: Mit Abschluss der Beladung

Szenario 2: Übergabe an einem anderen Ort

Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Fahrzeug am vereinbarten Ort (z. B. Terminal, Bahnhof, Hafen) zur Entladung bereit. Die Entladung selbst ist Sache des Käufers.

Risiko geht über: Mit Bereitstellung zur Entladung

Praxistipp: Übergabeort präzise definieren

Definieren Sie den Übergabeort so genau wie möglich – z. B. „FCA Containerterminal Hamburg, Gate 7" statt nur „FCA Hamburg". Unpräzise Angaben geben dem Verkäufer das Wahlrecht über den genauen Übergabepunkt, was zu Streitigkeiten führen kann.

Containertransport

FCA und Containertransport

FCA ist der bevorzugte Incoterm für Containertransporte. Die ICC empfiehlt FCA ausdrücklich als Alternative zu FOB (Free On Board) bei Containerverladungen, da der Gefahrenübergang am Containerterminal eindeutig definiert ist.

Bei FOB liegt der Übergabepunkt „an Bord des Schiffes" – für Container, die am Terminal übergeben werden und nicht einzeln an Bord gehievt werden, ist das in der Praxis unpraktisch und rechtlich problematisch. FCA löst dieses Problem: Die Übergabe erfolgt klar am Containerterminal.

FCL vs. LCL: Bei Full Container Load (FCL) übergibt der Verkäufer den gesamten Container am Terminal. Bei Less than Container Load (LCL) liefert er die Ware an die Containerpackstation, wo sie mit anderen Sendungen konsolidiert wird. In beiden Fällen fallen Terminal Handling Charges an, die beim FCA-Incoterm in der Regel der Käufer trägt.

Neuerung der Incoterms 2020: Der Käufer kann den Verkäufer anweisen, beim Frachtführer ein On-Board-Bill of Lading (Konnossement mit Bordvermerk) zu beschaffen. Das ist relevant für Akkreditiv-Geschäfte, bei denen die Bank ein Bordkonnossement als Zahlungsnachweis verlangt.

Praxistipp: Containerterminal präzise benennen

Geben Sie das genaue Containerterminal und die Packstation an, z. B. „FCA HHLA Container Terminal Altenwerder, Hamburg". So vermeiden Sie Missverständnisse über den Übergabepunkt und die damit verbundene Risikoverteilung.

Praxisbeispiele

FCA in der Praxis – Beispiele für Ihr Geschäft

Drei konkrete Szenarien zeigen, wie FCA im internationalen Handel funktioniert – vom Elektronik-Import bis zum Container-Export.

Import: Elektronik aus China

Ein Online-Händler importiert 500 Kartons Elektronik aus Shenzhen.

  • FCA Shenzhen Airport: Chinesischer Lieferant verzollt und übergibt am Flughafen
  • Käufer organisiert Luftfracht nach Deutschland
  • Vorteil: Volle Kontrolle über Transport und Versicherung

Export: Maschinenteile in die USA

Ein Hersteller aus Stuttgart exportiert Maschinenteile nach Chicago.

  • FCA Werk Stuttgart: Ware wird am Werk auf LKW des Spediteurs verladen
  • US-Käufer organisiert gesamten Transport
  • Vorteil: Minimale Transportpflichten für Verkäufer

Container: Möbel nach Australien

Ein Möbelhersteller exportiert einen FCL-Container nach Sydney.

  • FCA Containerterminal Hamburg: Verkäufer liefert Container am Terminal
  • Käufer übernimmt ab Terminal
  • Tipp: THC (Terminal Handling Charges) vorab klären

Vergleich

FCA im Vergleich zu anderen Incoterms

Der wichtigste Unterschied zwischen FCA und EXW: Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Exportverzollung und die Verladung am Werk. Bei EXW nicht. FCA ist in der Praxis oft vorteilhafter, weil der Verkäufer die Ausfuhrformalitäten als lokales Unternehmen besser und günstiger erledigt.

FCA vs. EXW – Was ist der Unterschied?

Die Frage „FCA oder EXW?" ist eine der häufigsten im internationalen Handel. Bei FCA übergibt der Verkäufer die exportverzollte Ware an den Frachtführer und kümmert sich um die Ausfuhrformalitäten. Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware nur am Werk bereit – alles andere ist Sache des Käufers. Für internationale Sendungen ist FCA fast immer die bessere Wahl.

FCA vs. CPT (Carriage Paid To)

Bei FCA endet die Pflicht des Verkäufers mit Übergabe an den Frachtführer. Bei CPT (Carriage Paid To) organisiert und bezahlt der Verkäufer den Haupttransport. Aber: Der Gefahrenübergang bei CPT liegt trotzdem bei der Übergabe an den Frachtführer – CPT ist eine Zweipunktklausel, bei der Kosten- und Risikoübergang an verschiedenen Punkten liegen.

FCA vs. FOB (Free On Board)

FOB ist der bewährte Standard für Seefrachtimporte, FCA hingegen ist multimodal einsetzbar. FOB wird weltweit am häufigsten für Seeimporte verwendet, während FCA bei Luft-, LKW- und Bahntransporten die flexiblere Wahl ist.

KriteriumFCAEXWCPTFOB
ExportverzollungVerkäuferKäuferVerkäuferVerkäufer
HaupttransportKäuferKäuferVerkäuferKäufer
GefahrenübergangBei FrachtführerBei BereitstellungBei FrachtführerAn Bord Schiff
TransportartenAlle (multimodal)Alle (multimodal)Alle (multimodal)Nur Seefracht
KlauseltypEinpunktklauselEinpunktklauselZweipunktklauselEinpunktklausel
Für ContainerICC-EmpfehlungNicht idealJaNicht empfohlen
Verladung am WerkVerkäuferKäuferVerkäuferVerkäufer

Zoll & Ausfuhr

Ausfuhr und Zoll bei FCA

Bei FCA ist der Verkäufer für die Exportverzollung verantwortlich und trägt deren Kosten. Die Importverzollung inklusive Einfuhrzölle und Steuern liegt beim Käufer.

Verkäufer (Export): Der Verkäufer erstellt die Exportdokumente, führt die Ausfuhranmeldung beim Zoll durch und besorgt eventuell notwendige Ausfuhrgenehmigungen. Da er im Exportland ansässig ist, kann er diese Formalitäten effizient und kostengünstig erledigen.

Käufer (Import): Der Käufer verantwortet die komplette Einfuhrabfertigung im Zielland: Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer, eventuelle Importlizenzen und Sicherheitsanforderungen. Seit den Incoterms 2020 legt die ICC verstärkt Wert auf die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen bei Im- und Export.

Praxistipp: Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob für Ihre Waren Export- oder Importlizenzen benötigt werden. Bei Dual-Use-Gütern oder sanktionsrelevanten Warengruppen gelten besondere Genehmigungspflichten, die unabhängig vom gewählten Incoterm beachtet werden müssen.

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Häufig gestellte Fragen zu FCA (Free Carrier)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den FCA Incoterm – Pflichten, Kosten, Gefahrenübergang und Vergleiche.

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FCA ist eine von 11 Incoterms-Klauseln. Entdecken Sie Alternativen für verschiedene Transportszenarien -- alle Incoterms im Überblick.

EXW (Ab Werk)

Niedrigster Einkaufspreis – Käufer kontrolliert die gesamte Lieferkette ab Werk. Ideal mit Logistikpartner.

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FOB (Free on Board)

Der Standard für Seefrachtimporte. Volle Kontrolle über Frachtkosten und Versicherung.

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CPT (Carriage Paid To)

Verkäufer organisiert und bezahlt Haupttransport – aber Gefahrenübergang bereits bei Übergabe an Frachtführer.

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DAP (Delivered at Place)

Verkäufer liefert bis zum Bestimmungsort. Käufer trägt nur Importzoll und Entladung.

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