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Ausfuhrbegleitdokument
(ABD) — alles Wichtige

Definition, Erstellung und Kosten des Ausfuhrbegleitdokuments. Inkl. Schritt-für-Schritt-Anleitung.

>1.000 €
ABD-Pflicht ab
Warenwert
5
Schritte
Zur Erstellung
0 €
Über IAA Plus
Kostenlos erstellen
MRN
Tracking-Code
Je Ausfuhr
Aktualisiert: März 2026

Definition

Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument?

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein offizielles Zolldokument, das bei der Ausfuhr von Waren aus der EU in Drittländer erstellt wird. Es ist für Sendungen mit einem Warenwert über 1.000 EUR oder einem Gewicht über 1.000 kg gesetzlich vorgeschrieben. Das ABD wird elektronisch über das ATLAS-System des deutschen Zolls erstellt und enthält eine eindeutige MRN (Master Reference Number) zur Sendungsverfolgung.

Das Ausfuhrbegleitdokument — im Sprachgebrauch häufig auch als Ausfuhranmeldung bezeichnet — ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage für den legalen Warenexport aus der Europäischen Union. Die Rechtsgrundlage bildet der Unionszollkodex (UZK), insbesondere Art. 263 ff.

Das ABD begleitet die Ware von der Ausfuhrzollstelle (in der Regel das nächstgelegene Binnenzollamt) bis zur Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze. Dort wird das Verlassen des Zollgebiets bestätigt — und der sogenannte Ausgangsvermerk erstellt.

Wer Waren in ein Drittland exportiert, kommt am Ausfuhrbegleitdokument nicht vorbei: Bei Sendungen über 1.000 EUR Warenwert oder 1.000 kg Gewicht ist die elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS Pflicht. Unterhalb dieser Grenzen genügt eine mündliche Anmeldung bei der Ausgangszollstelle.

ABD auf einen Blick

Vollständiger NameAusfuhrbegleitdokument
AbkürzungABD
EnglischExport Accompanying Document (EAD)
RechtsgrundlageUnionszollkodex, Art. 263 ff
Pflicht ab> 1.000 EUR oder > 1.000 kg
ErstellungElektronisch über ATLAS
KennungMRN (Master Reference Number)
KostenKostenlos (IAA Plus) oder 10–40 EUR

Pflichten & Schwellenwerte

Wann braucht man ein Ausfuhrbegleitdokument?

Nicht jede Ausfuhr erfordert ein ABD. Die Pflicht hängt vom Warenwert, Gewicht und der Art der Güter ab.

Ein Ausfuhrbegleitdokument ist bei jeder Warenausfuhr aus der EU in Drittländer Pflicht, wenn der Warenwert 1.000 EUR oder das Gewicht 1.000 kg übersteigt. Bei kontrollierten Gütern wie Waffen oder Chemikalien besteht die Pflicht unabhängig vom Warenwert. Unter den Grenzen genügt eine mündliche Anmeldung bei der Ausgangszollstelle.

WarenwertGewichtVerfahren
≤ 1.000 EUR≤ 1.000 kgMündliche Anmeldung oder kein ABD nötig
> 1.000 EUR> 1.000 kgABD Pflicht (einstufig möglich bis 3.000 EUR)
> 3.000 EURZweistufiges Ausfuhrverfahren Pflicht

Sonderfälle — immer ABD-Pflicht

Bei Waffen, Chemikalien, Dual-Use-Gütern und anderen exportkontrollierten Waren ist ein Ausfuhrbegleitdokument unabhängig vom Warenwert und Gewicht erforderlich.

Privatpersonen

Auch Privatpersonen müssen ein ABD erstellen, wenn die Schwellenwerte überschritten werden — etwa beim Autoexport oder Versand von Umzugsgütern in Nicht-EU-Staaten.

Inhalt

Welche Angaben enthält das Ausfuhrbegleitdokument?

Das ABD enthält alle Informationen, die der Zoll für die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens benötigt. Die Daten werden elektronisch an die Ausfuhrzollstelle übermittelt und dort geprüft.

Exporteur: Name, Anschrift und EORI-Nummer
Empfänger: Name und Adresse im Drittland
Warenbezeichnung: Beschreibung und HS-Code (Zolltarifnummer)
Menge und Gewicht: Stückzahl, Brutto- und Nettogewicht
Warenwert: Statistischer Wert in EUR
Bestimmungsland: Zielland der Warenausfuhr
Transportmittel: Versandweg (LKW, Schiff, Flugzeug, Bahn)
MRN: Master Reference Number als eindeutige Kennung
Verfahrenscode: z. B. „1000" für endgültige Ausfuhr

Hinweis zum HS-Code: Die Warennummer (HS-Code bzw. Zolltarifnummer) klassifiziert Ihre Ware international und bestimmt den anwendbaren Zollsatz. Der korrekte HS-Code ist entscheidend für eine reibungslose Zollabfertigung.

Anleitung

Ausfuhrbegleitdokument erstellen — Schritt für Schritt

Ein Ausfuhrbegleitdokument wird in 5 Schritten erstellt: EORI-Nummer beantragen, Zugang zu ATLAS wählen, Daten erfassen, Ausfuhranmeldung übermitteln und ABD mit MRN erhalten.

Ausfuhrbegleitdokument - Zollsachbearbeiter erstellt Ausfuhranmeldung am Computer
1

Voraussetzungen prüfen

Beantragen Sie eine EORI-Nummer beim Zoll, falls noch nicht vorhanden. Für IAA Plus benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Zertifikat, für andere ATLAS-Zugänge eine BIN-Nummer.

2

Zugang zu ATLAS wählen

Wählen Sie zwischen drei Optionen: IAA Plus (kostenlos, webbasiert, ideal für KMU), eine ASP-Lösung über einen zertifizierten ATLAS-Provider oder eine Inhouse-Software für Großexporteure.

3

Daten erfassen

Geben Sie alle Pflichtangaben in das System ein: Exporteur mit EORI-Nummer, Empfänger im Drittland, Warenbezeichnung mit HS-Code, Menge, Gewicht, Warenwert und Bestimmungsland.

4

Ausfuhranmeldung übermitteln

Übermitteln Sie die elektronische Ausfuhranmeldung an die zuständige Ausfuhrzollstelle. Das System prüft die Angaben und gibt die Ware zur Ausfuhr frei.

5

ABD erhalten und drucken

Nach der Überlassung zur Ausfuhr wird das ABD mit einer eindeutigen MRN (Master Reference Number) erstellt. Drucken Sie das Dokument aus und legen Sie es der Ware bei.

ATLAS-Zugangswege im Vergleich

KriteriumIAA PlusASP-LösungInhouse-Lösung
KostenKostenlosAb ~10 EUR/AnmeldungLizenzgebühren
VoraussetzungenEORI + ELSTEREORIEORI + BIN
Ideal fürKMU, wenige AusfuhrenMittlere ExporteureGroßexporteure
KomplexitätNiedrigMittelHoch

Verfahrensarten

Einstufiges vs. zweistufiges Ausfuhrverfahren

Je nach Warenwert und Umständen der Ausfuhr kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Das Verfahren bestimmt, an welcher Zollstelle die Ausfuhranmeldung abgegeben wird.

Einstufiges Verfahren

Die Ausfuhranmeldung wird direkt bei der Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze abgegeben. Gestellung und Ausfuhr erfolgen am selben Ort.

Nur für Sendungen ≤ 3.000 EUR ohne Embargos oder besondere Genehmigungspflichten.

Zweistufiges Verfahren (Standard)

Die Ausfuhranmeldung wird bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) abgegeben. Nach Überlassung begleitet das ABD die Ware zur Ausgangszollstelle an der EU-Grenze, wo der Ausgangsvermerk erstellt wird.

Pflicht ab 3.000 EUR Warenwert und bei allen genehmigungspflichtigen Gütern.

KriteriumEinstufigZweistufig (Standard)
Warenwert≤ 3.000 EURAlle Warenwerte
Anmeldung beiAusgangszollstelleAusfuhrzollstelle (Binnenzollamt)
ABD nötigNein (vereinfacht)Ja — begleitet die Ware
Geeignet fürKleine, einfache AusfuhrenStandard- und Großexporte

Kosten

Was kostet ein Ausfuhrbegleitdokument?

Die Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments über die kostenlose IAA-Plus-Plattform des Zolls verursacht keine direkten Kosten. Wer einen Zolldienstleister beauftragt, zahlt zwischen 10 und 40 EUR pro Ausfuhranmeldung — je nach Anzahl der Warenpositionen und Komplexität der Sendung.

Die Kosten für ein Ausfuhrbegleitdokument hängen davon ab, ob Sie die Erstellung selbst übernehmen oder einen Dienstleister beauftragen. Preistreiber sind die Anzahl der Warenpositionen, die Komplexität der Sendung und eventuelle Eilzuschläge.

IAA Plus (Selbsterstellung)

Kostenlos

Webbasierte Plattform des Zolls. Ideal für KMU mit wenigen Ausfuhren. Voraussetzung: EORI-Nummer + ELSTER-Zertifikat.

Zolldienstleister / ASP

10–40 EUR pro Anmeldung

Zollagenten oder zertifizierte Provider übernehmen die Erstellung. Preis je nach Positionen und Komplexität.

Über CARGOLO (mit Speditionsbuchung)

Im Service inklusive

Bei Buchung einer internationalen Speditionsleistung über CARGOLO kann die Zollabwicklung inklusive ABD mitbeauftragt werden.

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Ausgangsvermerk (AGV) — Der Abschluss des Ausfuhrverfahrens

Der Ausgangsvermerk (AGV) bestätigt, dass die Ware das Zollgebiet der EU tatsächlich verlassen hat. Er wird elektronisch von der Ausgangszollstelle erstellt und dient als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung bei Exporten. Bleibt der AGV aus, hat der Exporteur 150 Tage Zeit, einen Alternativnachweis (z. B. CMR-Frachtbrief) vorzulegen.

Der Ausgangsvermerk ist das steuerrechtliche Gegenstück zum Ausfuhrbegleitdokument. Während das ABD die Erlaubnis zur Ausfuhr dokumentiert, bestätigt der AGV die tatsächliche Ausfuhr. Für die Umsatzsteuerbefreiung von Exportlieferungen nach § 4 Nr. 1a UStG ist der Ausgangsvermerk unverzichtbar.

Aufbewahrungspflicht: Der Ausgangsvermerk muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei fehlendem AGV kann im Rahmen des Alternativnachweises ein CMR-Frachtbrief, Konnossement oder anderer Transportnachweis vorgelegt werden — die Frist beträgt 150 Tage ab Überlassung.

Internationale Bezeichnung

Ausfuhrbegleitdokument auf Englisch

Das Ausfuhrbegleitdokument heißt auf Englisch "Export Accompanying Document", abgekürzt EAD. In der Praxis wird häufig auch "Export Declaration" oder "Customs Export Declaration" verwendet. Die enthaltene MRN (Master Reference Number) ist bereits ein internationaler Standard.

Für die internationale Korrespondenz — etwa mit Handelspartnern, Speditionen oder Zollbehörden im Ausland — verwenden Sie am besten die Bezeichnung Export Accompanying Document (EAD). Der Begriff wird EU-weit einheitlich verwendet und ist die offizielle englische Übersetzung des Ausfuhrbegleitdokuments.

Im alltäglichen Geschäftsverkehr begegnen Ihnen auch die Begriffe "Export Declaration" und "Customs Export Declaration" — diese sind allgemeiner gehalten, werden aber im gleichen Kontext verwendet. Die MRN-Nummer auf dem Dokument ist bereits international standardisiert und bedarf keiner Übersetzung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er basiert auf den aktuellen zollrechtlichen Regelungen (Stand: März 2026).