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Ursprungszeugnis
Definition, Beantragung & Kosten

Alles zum Ursprungszeugnis (Certificate of Origin): IHK-Beantragung, Kosten ab 5 EUR, Länderanforderungen und der Unterschied zu EUR.1.

ab 5 €
Kosten (eUZ)
Pro Zeugnis
1–3
Werktage
Bearbeitungsdauer
IHK
Aussteller
Industrie- & Handelskammer
80+
Länder
Verlangen ein UZ
Aktualisiert: April 2026

Definition

Was ist ein Ursprungszeugnis? — Definition und Grundlagen

Ein Ursprungszeugnis (UZ) ist eine öffentliche Urkunde, die den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware bestätigt — also das Land, in dem die Ware hergestellt oder zuletzt wesentlich verarbeitet wurde. Es wird in Deutschland von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und dient Zollbehörden im Importland zur korrekten Einfuhrabfertigung. Die Kosten liegen bei 5–12 EUR je nach Verfahren (elektronisch oder Papier).

Bei Exporten in Drittländer verlangen Zollbehörden häufig ein Ursprungszeugnis (englisch: Certificate of Origin, Abkürzung CoO) — fehlt es, bleibt deine Sendung beim Zoll stehen. Das Dokument belegt den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware und ist damit kein Freihandelsdokument, sondern ein reiner Herkunftsnachweis.

Die Rechtsgrundlage bildet der Zollkodex der Union (UZK), Art. 60, ergänzt durch §271 StGB (Urkundenfälschung) und §415 ZPO (Beweiskraft öffentlicher Urkunden). Das Ursprungszeugnis dient primär der Zollabfertigung im Importland, wird aber auch für Antidumping-Verfahren, Importbeschränkungen und die Erfüllung von Akkreditiv-Anforderungen benötigt.

Wichtig: Das Ursprungszeugnis ist nicht dasselbe wie eine EUR.1. Während das UZ nur den Warenursprung belegt, ermöglicht die EUR.1 als Präferenznachweis tatsächliche Zollvorteile. Seit 2024 stellen alle deutschen IHKs das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) aus — digital, schneller und günstiger als das Papierverfahren.

Nichtpräferenziell vs. Präferenziell — der wichtige Unterschied

Im internationalen Handel existieren zwei Kategorien von Ursprungsnachweisen. Das Ursprungszeugnis gehört zu den nichtpräferenziellen Nachweisen — es bestätigt lediglich die Herkunft, ohne Zollvorteile zu verschaffen.

KriteriumNichtpräferenziell (UZ)Präferenziell (EUR.1 etc.)
ZweckHerkunft belegenZollvorteile erhalten
ZollvorteilNeinJa (reduzierte/keine Zölle)
AusstellerIHKIHK oder Exporteur
BeispieldokumenteUrsprungszeugnisEUR.1, EUR-MED, A.TR
RechtsgrundlageUZK Art. 60Freihandelsabkommen

Ursprungszeugnis auf einen Blick

Vollständiger NameUrsprungszeugnis
AbkürzungUZ
EnglischCertificate of Origin (CoO)
RechtsgrundlageUZK Art. 60, §271 StGB
AusstellerIHK (Industrie- und Handelskammer)
TypNichtpräferenzieller Ursprungsnachweis
Kosten (eUZ)Ab 5–7 EUR
Kosten (Papier)Ab 10–12 EUR
Bearbeitungszeit1–3 Werktage (eUZ oft am selben Tag)

Anwendungsfälle

Wann wird ein Ursprungszeugnis benötigt?

Nicht jeder Export erfordert ein Ursprungszeugnis. Die Pflicht hängt vom Zielland, der Warenart und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Ein Ursprungszeugnis wird benötigt, wenn das Importland des Empfängers einen amtlichen Nachweis über das Herstellungsland der Ware verlangt. Typisch ist dies bei Exporten in arabische Länder, Asien und Südamerika. Innerhalb der EU ist kein Ursprungszeugnis erforderlich. Bis 6.000 EUR Warenwert reicht oft eine vereinfachte Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung.

Importvorschriften Drittstaaten

Viele Länder außerhalb der EU verlangen ein Ursprungszeugnis bei der Zollabfertigung — vor allem arabische Staaten und Teile Asiens.

Akkreditiv-Anforderung

Bei Zahlungen per Akkreditiv (Letter of Credit) ist das Ursprungszeugnis häufig als Pflichtdokument in den Akkreditiv-Bedingungen festgelegt.

Vertragliche Vorgaben

Der Käufer kann vertraglich ein Ursprungszeugnis verlangen — auch wenn das Importland keines vorschreibt.

Checkliste: Brauche ich ein Ursprungszeugnis?

Export in ein Drittland (außerhalb der EU)
Das Importland verlangt ein UZ bei der Einfuhr
Akkreditiv schreibt ein Ursprungszeugnis vor
Warenwert über 6.000 EUR (Ursprungserklärung reicht nicht)
Lieferung innerhalb der EU → kein UZ nötig
Warenwert unter 6.000 EUR und kein UZ gefordert → Ursprungserklärung genügt

Länderübersicht

Für welche Länder braucht man ein Ursprungszeugnis?

Ein Ursprungszeugnis verlangen vor allem arabische Länder (Saudi-Arabien, VAE, Ägypten), südostasiatische Staaten (China, Indien) und lateinamerikanische Länder (Brasilien, Argentinien). Bei der Türkei gilt ein Sonderfall: Für EU-Waren wird die A.TR (Zollunion) benötigt, für Nicht-EU-Waren ein klassisches Ursprungszeugnis.

RegionBeispiel-LänderUZ erforderlich
Arabische LänderSaudi-Arabien, VAE, Ägypten, IrakJa, fast immer
SüdostasienChina, Indien, VietnamHäufig
TürkeiSonderfall: A.TR + ggf. UZ
SüdamerikaBrasilien, ArgentinienHäufig
NordamerikaUSA, KanadaBestimmte Waren
EU-internAlle EU-MitgliedsstaatenNein
Schweiz, NorwegenEFTA-StaatenEUR.1 statt UZ (Präferenz)

CARGOLO-Tipp: Wir prüfen deine Dokumentenanforderungen vor dem Versand und beschaffen das Ursprungszeugnis als Teil unseres Zollabfertigungs-Service. Die aktuelle Länderliste deiner zuständigen IHK gibt dir zusätzlich Sicherheit.

Anleitung

Ursprungszeugnis bei der IHK beantragen — Schritt für Schritt

Ein Ursprungszeugnis beantragst du elektronisch über die eUZ-Webanwendung bei deiner örtlich zuständigen IHK. Nach einmaliger Registrierung füllst du das Formular online aus, lädst Ursprungsnachweise hoch und erhältst das bewilligte UZ meist innerhalb von 1–3 Werktagen digital zum Download.

1

Bei der IHK registrieren

Registriere dich bei der eUZ-Webanwendung deiner örtlich zuständigen IHK. Du benötigst deine Unternehmensdaten und eine gültige E-Mail-Adresse.

2

Antrag online ausfüllen

Fülle den Antrag im eUZ-System aus: Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Ursprungsland und Transportdetails. Das System prüft deine Eingaben automatisch.

3

Ursprungsnachweise hochladen

Lade die erforderlichen Nachweise hoch — z. B. eine Lieferantenerklärung bei Handelsware oder Produktionsunterlagen bei Eigenfertigung.

4

IHK prüft und bewilligt

Die IHK prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bewilligung meist innerhalb von 1–3 Werktagen.

5

Fertiges UZ herunterladen

Nach Bewilligung steht das Ursprungszeugnis als PDF zum Download bereit. Alternativ kannst du auch eine beglaubigte Papierversion anfordern.

Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Seit 2024 stellen alle deutschen IHKs das Ursprungszeugnis volldigital über die eUZ-Webanwendung der DIHK aus. Das elektronische Ursprungszeugnis ist schneller, günstiger (ab 5 EUR) und fälschungssicher. Der Antrag wird online eingereicht und das bewilligte UZ steht als PDF zum Download bereit.

Bearbeitung oft am selben Tag

Welche Nachweise brauche ich?

Bei Eigenfertigung: Produktionsunterlagen, Stücklisten. Bei Handelsware aus der EU: Lieferantenerklärung. Bei Drittlandsware: Ursprüngliches UZ, Einfuhrdokumente und Zollabfertigungsnachweise.

Praxis-Tipp: Lieferantenerklärungen regelmäßig aktualisieren!

Papierverfahren: Du kannst das Ursprungszeugnis auch auf Papier beantragen (Vordruck in Rot). Die Bearbeitungszeit ist etwas länger und die Kosten liegen bei ab 10–12 EUR pro Zeugnis.

Ausfüllhilfe

Ursprungszeugnis richtig ausfüllen — Pflichtangaben und häufige Fehler

Das Ursprungszeugnis-Formular enthält klar definierte Pflichtfelder. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung durch die IHK oder Problemen bei der Einfuhrabfertigung. Hier die wichtigsten Felder und typischen Stolperstellen.

Pflichtfelder auf dem Ursprungszeugnis

Absender / Exporteur: Name, Adresse und ggf. EORI-Nummer
Empfänger / Importeur: Name, Adresse und Land
Warenbeschreibung: Art, Menge, Gewicht der Ware
Ursprungsland: Land der Herstellung oder wesentlichen Verarbeitung
Transportdetails: Versandweg und Bestimmungsland
Handelsrechnung-Nr.: Rechnungsnummer und -datum

Top 5 häufige Fehler beim Ursprungszeugnis

1

Abweichungen zwischen UZ und Handelsrechnung

Warenbeschreibung, Mengen und Empfängerdaten müssen auf beiden Dokumenten identisch sein.

2

Falsches Ursprungsland angegeben

Prüfe die Ursprungsregeln: Entscheidend ist der Ort der letzten wesentlichen Verarbeitung, nicht der Versandort.

3

Unvollständige Warenbeschreibung

Art, Menge und Gewicht der Ware konkret benennen — pauschale Bezeichnungen wie „diverse Waren“ reichen nicht.

4

Fehlende Lieferantenerklärung als Nachweis

Bei Handelsware immer eine gültige Lieferantenerklärung des Vorlieferanten beifügen.

5

UZ nachträglich anfordern

Nachträgliche Ausstellung ist möglich, aber teurer und erfordert zusätzliche Nachweise. Besser: rechtzeitig beantragen.

Kosten

Was kostet ein Ursprungszeugnis?

Ein Ursprungszeugnis kostet bei der IHK zwischen 5 und 12 EUR: Im elektronischen Verfahren (eUZ) ab 5–7 EUR pro Zeugnis, im Papierverfahren ab 10–12 EUR plus ca. 0,60 EUR Formularkosten. Bei Bedarf an einer Konsulats-Legalisierung (z. B. für arabische Länder) kommen zusätzlich 20–100+ EUR hinzu.

Die Kosten für ein Ursprungszeugnis variieren je nach IHK und gewähltem Verfahren. Das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) ist grundsätzlich günstiger als die Papierversion. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für eine Legalisierung durch das Konsulat des Ziellandes.

LeistungKosten (Richtwert)
eUZ (Online)ab 5–7 EUR
UZ (Papier)ab 10–12 EUR
Formularca. 0,60 EUR
Zusätzliche Kopie3–5 EUR
Konsulats-Legalisierung20–100+ EUR

Elektronisch (eUZ)

Ab 5–7 EUR

Über die eUZ-Webanwendung der IHK. Schnellstes und günstigstes Verfahren. Oft am selben Tag verfügbar.

Papierverfahren

Ab 10–12 EUR

Klassischer Vordruck in Rot, persönlich oder postalisch bei der IHK eingereicht. Bearbeitungszeit 1–3 Werktage.

Über CARGOLO (inklusive Zollservice)

Im Service inklusive

Bei Buchung einer internationalen Speditionsleistung über CARGOLO beschaffen wir das Ursprungszeugnis als Teil der Zollabfertigung.

Vergleich

Unterschied Ursprungszeugnis, EUR.1 und Lieferantenerklärung

Das Ursprungszeugnis (UZ) belegt lediglich das Herstellungsland einer Ware und verschafft keine Zollvorteile. Die EUR.1 (Warenverkehrsbescheinigung) hingegen ist ein Präferenznachweis, der dem Importeur reduzierte oder gar keine Zölle ermöglicht — allerdings nur bei Lieferungen in Länder mit EU-Freihandelsabkommen wie die Schweiz, Kanada oder Japan.

KriteriumUrsprungszeugnis (UZ)EUR.1 / PräferenznachweisLieferantenerklärung
ZweckUrsprung belegenZollvorteile erhaltenVorlieferanten-Nachweis
Wer stellt ausIHKIHK oder ExporteurLieferant
ZollvorteilNeinJa (reduzierte/keine Zölle)Indirekt (Basis für EUR.1)
Wann nötigDrittland-AnforderungFreihandelsabkommen-LänderInnerhalb Lieferkette
Kostenab 5–12 EURab 5–12 EURKostenlos

Form A ist eine Sonderform des Ursprungszeugnisses für Entwicklungsländer im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (GSP). Es ermöglicht Zollbegünstigungen bei der Einfuhr in die EU.

A.TR ist ein Spezialfall für den Handel mit der Türkei im Rahmen der Zollunion. Die A.TR ist kein Ursprungsnachweis, sondern ein Freiverkehrsnachweis — sie bestätigt, dass die Ware sich im freien Warenverkehr der EU befindet.

Ursprungserklärung auf Rechnung: Bei Warensendungen bis 6.000 EUR Warenwert kann der Exporteur eine vereinfachte Ursprungserklärung direkt auf der Handelsrechnung abgeben — ein gesondertes Ursprungszeugnis ist dann nicht erforderlich.

Legalisierung

Ursprungszeugnis und Legalisierung

Einige Länder verlangen neben dem Ursprungszeugnis auch dessen Legalisierung — also eine zusätzliche Beglaubigung durch das Konsulat des Ziellandes. Dies ist vor allem bei Exporten in arabische Länder wie Saudi-Arabien, die VAE und den Irak der Fall.

Der Ablauf der Legalisierung folgt einer festen Kette: Zuerst wird das Ursprungszeugnis bei der IHK beantragt und ausgestellt. Anschließend wird es gegebenenfalls von der Außenhandelskammer beglaubigt und dann vom Konsulat des Ziellandes legalisiert.

Die Kosten für eine Legalisierung variieren stark je nach Land und liegen bei 20–100+ EUR. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3–10 Werktage.

1

IHK

Ursprungszeugnis beantragen und ausstellen lassen

2

Beglaubigung

Ggf. Beglaubigung durch Außenhandelskammer

3

Konsulat

Legalisierung durch das Konsulat des Ziellandes

Praxis-Tipp: Kalkuliere 1–2 Wochen Vorlauf für legalisierte Dokumente ein. Bei CARGOLO übernehmen wir die Beschaffung und Legalisierung als Teil des Zolldokumenten-Service.

Warum CARGOLO

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Du exportierst Waren in Drittländer und brauchst ein Ursprungszeugnis? CARGOLO übernimmt Transport, Zollabfertigung und Dokumentenbeschaffung aus einer Hand.

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Legalisierung & Beglaubigung

Für Länder mit Legalisierungspflicht übernehmen wir den kompletten Prozess — IHK, Außenhandelskammer und Konsulat.

Persönlicher Support

Fragen zum Ursprungszeugnis oder anderen Zolldokumenten? Unser deutschsprachiges Team hilft dir weiter.

Häufig gestellte Fragen zum Ursprungszeugnis

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Beantragung, Kosten, Länder und Unterschiede zu EUR.1.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. IHK-Gebühren variieren je nach Kammer und können sich ändern (Stand: April 2026).