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Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
Was sie ist und wie Sie sie berechnen

Berechnung mit Formel, Steuersätze, Vorsteuerabzug und Praxisbeispiele für USA- & China-Importe.

19%
Regelsteuersatz
Standard-EUSt
7%
Ermäßigter Satz
Lebensmittel, Bücher
0 EUR
Freigrenze
Abgeschafft seit 2021
150+
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Weltweit

Definition & Grundlagen

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland erhoben wird. Sie entspricht der Umsatzsteuer und beträgt in der Regel 19% (ermäßigt 7%). Die EUSt wird von der Zollverwaltung eingezogen und kann von vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.

Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern wie den USA oder China nach Deutschland importiert, zahlt neben dem Zoll auch Einfuhrumsatzsteuer. Bei einem Warenwert von 10.000 EUR können das schnell 2.000 EUR zusätzliche Kosten sein. Die EUSt ist dabei das Pendant zur Mehrwertsteuer für importierte Waren — sie stellt sicher, dass Importe steuerlich nicht bessergestellt werden als im Inland hergestellte Produkte.

Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die Einfuhrumsatzsteuer wird im Rahmen der Zollabfertigung erhoben und ist Teil der gesamten Einfuhrabgaben neben Zoll und ggf. Verbrauchsteuer. Einen Gesamtüberblick aller Zollkosten finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Gut zu wissen

  • Abkürzung: EUSt (Einfuhrumsatzsteuer)
  • Englisch: Import VAT / Import Turnover Tax
  • Erhoben von: Zollverwaltung (nicht Finanzamt)

Steuerpflicht

Wer muss Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jeder Einfuhrumsatzsteuer zahlen, der Waren aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) nach Deutschland einführt — egal ob Unternehmen oder Privatperson. Der entscheidende Unterschied: Gewerbliche Importeure können die gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen und so die Kosten neutralisieren. Privatpersonen tragen die EUSt als endgültige Belastung.

Für die gewerbliche Einfuhr benötigen Unternehmen eine EORI-Nummer. Diese ist Pflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, die Zollanmeldungen in der EU abgeben. Ohne EORI-Nummer ist keine gewerbliche Einfuhr möglich.

Unternehmen (B2B)

Zahlen EUSt bei der Einfuhr, können diese aber als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Die EUSt wird so zum durchlaufenden Posten.

Privatpersonen

Zahlen EUSt ohne Erstattungsmöglichkeit. Die Einfuhrumsatzsteuer ist hier eine endgültige Kostenbelastung — kein Vorsteuerabzug möglich.

Steuersätze

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

In Deutschland gelten zwei EUSt-Sätze: 19% Regelsteuersatz und 7% ermäßigter Satz für bestimmte Warengruppen.

WarengruppeEUSt-SatzBeispiele
Maschinen, Elektronik, Kfz-Teile19%Industriegüter, Smartphones
Textilien, Möbel, Spielzeug19%Bekleidung, Einrichtung
Lebensmittel (Grundnahrung)7%Getreide, Obst, Gemüse
Bücher, Zeitschriften7%Fachbücher, Magazine
Kunstgegenstände, Sammlerstücke7%Gemälde, Antiquitäten
Tierfutter7%Futtermittel

Gibt es eine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer?

Seit dem 01. Juli 2021 gibt es keine Freigrenze mehr für die Einfuhrumsatzsteuer. Die frühere 22-EUR-Grenze wurde abgeschafft. EUSt fällt ab dem ersten Cent Warenwert an. Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR gilt nur für Zollabgaben, nicht für die EUSt.

Bis zum 30. Juni 2021 waren Sendungen mit einem Warenwert unter 22 EUR von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Freigrenze wurde im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform abgeschafft. Seitdem fällt die EUSt ausnahmslos bei jeder Einfuhr aus Drittländern an.

Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR Warenwert besteht weiterhin — diese gilt jedoch ausschließlich für den Zoll (Einfuhrabgabe), nicht für die Einfuhrumsatzsteuer. Bestimmte Waren können nach der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) von der EUSt befreit sein, etwa Umzugsgut oder Erbschaftsgegenstände.

Berechnung

Einfuhrumsatzsteuer berechnen: Formel und Rechenweg

Die Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich nach der Formel: EUSt = (Zollwert + Zollbetrag + ggf. Verbrauchsteuer) × 19%. Der Zollwert umfasst den Warenwert plus Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze. Bei einem Warenwert von 5.000 EUR, 600 EUR Frachtkosten und 3,7% Zoll ergibt sich eine EUSt von ca. 1.105 EUR.

Formel

EUSt = (Zollwert + Zollbetrag + Verbrauchsteuer) × 19% (bzw. 7%)

Zollwert = Warenwert + Transportkosten bis EU-Grenze + Versicherung

Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer setzt sich aus dem Zollwert (Warenwert inklusive aller Transportkosten und Versicherungen bis zur EU-Grenze) plus dem Zollbetrag und eventuellen Verbrauchsteuern zusammen. Auf diese Bemessungsgrundlage wird der geltende Steuersatz angewendet.

1

Zollwert ermitteln

Warenwert + Transportkosten bis EU-Grenze + Versicherung = Zollwert.

2

Zollbetrag berechnen

Zollwert × Zollsatz (%) = Zollbetrag. Der Zollsatz hängt vom HS-Code ab.

3

Bemessungsgrundlage

Zollwert + Zollbetrag + ggf. Verbrauchsteuer = Bemessungsgrundlage.

4

EUSt berechnen

Bemessungsgrundlage × 19% (bzw. 7%) = Einfuhrumsatzsteuer.

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Praxisbeispiele

EUSt berechnen — Rechenbeispiele für USA & China

Zwei konkrete Szenarien mit echten Zahlen: Schritt für Schritt von Warenwert bis zur fertigen Einfuhrumsatzsteuer.

Rechenbeispiel: Import aus den USA

Szenario: Maschinenteile, Warenwert 5.000 EUR, Versandkosten 600 EUR. HS-Code 8483 (Maschinenteile), Zollsatz 3,7%. Zwischen der EU und den USA gibt es kein Freihandelsabkommen.

PostenBerechnungBetrag
Zollwert5.000 + 600 EUR5.600,00 EUR
Zollbetrag5.600 × 3,7%207,20 EUR
Bemessungsgrundlage EUSt5.600 + 207,205.807,20 EUR
Einfuhrumsatzsteuer5.807,20 × 19%1.103,37 EUR
Gesamt EinfuhrabgabenZoll + EUSt1.310,57 EUR

Die EUSt (1.103,37 EUR) ist für Gewerbetreibende als Vorsteuer abzugsfähig. Mehr Details zum Import aus den USA nach Deutschland.

Rechenbeispiel: Import aus China

Szenario: Elektronikbauteile, Warenwert 8.000 EUR, Seefracht 1.200 EUR. HS-Code 8542 (elektronische Schaltungen), Zollsatz 4,2%. Beachten Sie: Bei bestimmten China-Waren können Antidumpingzölle hinzukommen.

PostenBerechnungBetrag
Zollwert8.000 + 1.200 EUR9.200,00 EUR
Zollbetrag9.200 × 4,2%386,40 EUR
Bemessungsgrundlage EUSt9.200 + 386,409.586,40 EUR
Einfuhrumsatzsteuer9.586,40 × 19%1.821,42 EUR
Gesamt EinfuhrabgabenZoll + EUSt2.207,82 EUR

Die EUSt (1.821,42 EUR) ist für Gewerbetreibende als Vorsteuer abzugsfähig. Mehr Details zum Versand von China nach Deutschland.

Abgrenzung

Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer (analog zur Mehrwertsteuer), der Zoll eine Einfuhrabgabe zum Schutz des EU-Marktes. Beide werden von der Zollverwaltung erhoben. Der zentrale Unterschied: Unternehmen können die EUSt als Vorsteuer abziehen, Zollabgaben dagegen nicht. Zudem wird die EUSt auf den Zoll aufgeschlagen.

Eine häufige Verwechslung: Einfuhrumsatzsteuer und Zoll werden beide von der Zollverwaltung erhoben, sind aber grundlegend verschiedene Abgaben. Die EUSt funktioniert wie die Mehrwertsteuer im Inland — sie belastet den Endverbraucher. Zollabgaben hingegen sind Schutzmaßnahmen, deren Höhe sich nach dem HS-Code der Ware richtet.

KriteriumEinfuhrumsatzsteuerZoll
ArtVerbrauchsteuer (analog MwSt)Einfuhrabgabe
Sätze19% oder 7%0–17% je nach Warengruppe
BefreiungKeine (seit Juli 2021)Bis 150 EUR Warenwert
VorsteuerabzugJa (für Unternehmen)Nein
Erhoben vonZollverwaltungZollverwaltung
Rechtsgrundlage§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStGZollkodex der EU

Einen vollständigen Überblick über alle Einfuhrabgaben — Zoll, EUSt und Antidumpingzölle — finden Sie in unserem Ratgeber Zollkosten berechnen.

Zahlungsablauf

Wo und wie wird die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt?

Die Einfuhrumsatzsteuer wird an die Zollverwaltung gezahlt. Bei gewerblichen Importen über eine Spedition übernimmt der Zollagent die Zahlung und stellt sie dem Importeur in Rechnung. Die Abwicklung erfolgt elektronisch über das ATLAS-System. Regelmäßige Importeure können ein Aufschub-Konto nutzen.

In der Praxis wickelt meist eine Spedition oder ein Zollagent die Zollanmeldung ab. Der Zollagent gibt die elektronische Zollanmeldung über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ab, zahlt die fällige EUSt an den Zoll und legt die Kosten anschließend dem Importeur in Rechnung.

Unternehmen, die regelmäßig importieren, können bei der Zollverwaltung ein Aufschub-Konto (Deferment Account) beantragen. Damit werden die Einfuhrabgaben nicht sofort bei jeder Sendung fällig, sondern gesammelt zum 15. des Folgemonats abgebucht. Das verbessert die Liquidität erheblich.

Der Zollbescheid (ATLAS-Abgabenbescheid) dient als offizieller Beleg für die Buchhaltung und ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Bewahren Sie diesen sorgfältig auf. Details zum Ablauf der Zollabfertigung und benötigte Zolldokumente finden Sie auf den jeweiligen Ratgeberseiten.

Erstattung für Unternehmen

Vorsteuerabzug und Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Der Nachweis erfolgt über den Zollbescheid (ATLAS-Abgabenbescheid). Die EUSt wird in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen. Privatpersonen und Kleinunternehmer nach § 19 UStG können die EUSt nicht zurückfordern.

Für gewerbliche Importeure ist die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel kein echter Kostenfaktor — vorausgesetzt, der Vorsteuerabzug wird korrekt durchgeführt. Die gezahlte EUSt wird wie die im Inland gezahlte Mehrwertsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht und vom Finanzamt erstattet.

1

Zollbescheid sichern

Den ATLAS-Abgabenbescheid bei der Einfuhr erhalten und sorgfältig archivieren. Er ist der Nachweis für die gezahlte EUSt.

2

In UStVA eintragen

Die gezahlte EUSt in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer eintragen (Zeile 62, Kennzahl 62/63).

3

Erstattung erhalten

Das Finanzamt verrechnet die EUSt-Vorsteuer mit der Umsatzsteuerschuld. Die EUSt wird so zum durchlaufenden Posten.

Wichtig

  • Privatpersonen: Kein Vorsteuerabzug möglich. Die EUSt ist eine endgültige Kostenbelastung.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Kein Vorsteuerabzug. Überlegen Sie ggf. den Wechsel zur Regelbesteuerung bei regelmäßigen Importen.
  • Praxis-Tipp: Zollbescheid sofort archivieren — ohne dieses Dokument ist kein Vorsteuerabzug möglich.

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