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Zolllager:
einfach erklärt.

Das besondere Zollverfahren, mit dem Unternehmen Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung lagern, ohne sofort Einfuhrabgaben zu zahlen. Definition, Typen, Voraussetzungen und Vorteile im Überblick.

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Einfuhrabgaben
Während der Lagerung aufgeschoben
Unbegrenzt
Lagerdauer
Im EU-Zolllagerverfahren grundsätzlich
UZK
Rechtsgrundlage
Besonderes Zollverfahren
EU-weit
Lagerung
Im gesamten Zollgebiet der Union

Zolllager Ratgeber

Zolllager: Nicht-Unionswaren ohne sofortige Einfuhrabgaben lagern

Ein Zolllager (englisch: bonded warehouse) ist ein von den Zollbehörden zugelassener und überwachter Ort im Zollgebiet der EU, an dem Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden, ohne dass Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Die Abgaben werden erst fällig, wenn die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird; bei Wiederausfuhr entfallen sie ganz. Rechtsgrundlage ist der Unionszollkodex (UZK).

Ein Großhändler importiert eine ganze Charge Elektronik aus China, verkauft sie aber über das ganze Jahr verteilt und exportiert einen Teil direkt weiter. Müsste er bei der Einfuhr sofort Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf die gesamte Ladung zahlen, bindet das viel Liquidität. Genau hier setzt das Zolllager an: Die Waren lagern unter zollamtlicher Überwachung, die Einfuhrabgaben fallen erst bei der Entnahme in den freien Verkehr an.

Diese Seite ist die vollständige Referenz zum Zolllager und zum Zolllagerverfahren: Definition, Funktionsweise, Typen nach Unionszollkodex, Voraussetzungen, Kosten und Vorteile. Relevant ist das Thema vor allem für Importeure, Großhändler und Distributoren, die Drittlandswaren in größerem Umfang einlagern, EU-weit verteilen oder wiederausführen.

Definition

Was ist ein Zolllager?

Ein Zolllager ist ein Ort, an dem Nicht-Unionswaren, also Drittlandswaren, unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden, ohne dass Einfuhrabgaben anfallen und ohne dass handelspolitische Maßnahmen wie Einfuhrgenehmigungen greifen. Das zugehörige Verfahren heißt Zolllagerverfahren.

Das Zolllager definiert sich dabei hauptsächlich über das Verfahren, weniger über das physische Gebäude. Im englischen Sprachraum spricht man vom bonded warehouse, in der Schweiz vom Zollfreilager. Rechtsgrundlage in der EU ist der Unionszollkodex (UZK), der das Zolllager als besonderes Zollverfahren der Lagerung regelt.

Genutzt wird das Zolllager vor allem von Importeuren, Großhändlern und Distributoren, die Drittlandswaren in größerem Umfang vorhalten, EU-weit verteilen oder zu einem Teil wieder ausführen.

Zolllager auf einen Blick

Begriff
Zolllager (Zolllagerverfahren)
Englisch
Bonded warehouse
Was
Lagerung von Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung
Rechtsgrundlage
Unionszollkodex (UZK)
Abgaben während Lagerung
Keine, sie werden aufgeschoben
Bewilligung durch
Den Zoll (Hauptzollamt)

Funktionsweise

Wie funktioniert das Zolllagerverfahren?

Im Zolllagerverfahren werden Nicht-Unionswaren unter Zollverschluss gelagert; während der Lagerung fallen keine Einfuhrabgaben an. Die Lagerdauer ist im EU-Zolllagerverfahren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Bei der Entnahme entscheidet das Unternehmen, ob es die Ware in den freien Verkehr überführt (dann werden die Abgaben fällig), sie wiederausführt (dann fallen keine EU-Abgaben an) oder sie in ein anderes Zollverfahren überführt.

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Überführung in das Zolllagerverfahren

Nicht-Unionswaren werden bei der Einfuhr nicht in den freien Verkehr, sondern in das Zolllagerverfahren überführt. Einfuhrabgaben fallen dabei zunächst nicht an.

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Lagerung unter zollamtlicher Überwachung

Die Waren lagern unter zollamtlicher Überwachung. Während dieser Zeit entstehen keine Einfuhrabgaben und es gelten keine handelspolitischen Maßnahmen.

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Übliche Behandlungen

Zulässig sind übliche Behandlungen wie Umverpacken, Sortieren oder Kennzeichnen, die der Werterhaltung dienen. Weitergehende Verarbeitung läuft über andere Verfahren wie die aktive Veredelung.

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Entnahme aus dem Zolllager

Bei der Entnahme entscheidet das Unternehmen: Überführung in den freien Verkehr (Abgaben werden fällig), Wiederausfuhr in ein Drittland (keine EU-Abgaben) oder Überführung in ein anderes Zollverfahren.

Hinweis zur Lagerdauer: In manchen Drittländern außerhalb der EU gilt eine Höchstdauer, häufig genannt werden fünf Jahre. Das ist eine länderspezifische Regelung und keine EU-Regel; im EU-Zolllagerverfahren ist die Lagerung grundsätzlich nicht befristet.

Abgaben-Aufschub

Zolllager und Einfuhrabgaben: der Aufschub-Effekt

Während der Lagerung im Zolllager entstehen keine Einfuhrabgaben. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden erst fällig, wenn die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird. Diese Aufschub- oder Kreditfunktion ist der steuerlich-finanzielle Kern des Zolllagerverfahrens.

Werden die Waren aus dem Zolllager direkt wieder in ein Drittland ausgeführt, fallen für die EU gar keine Einfuhrabgaben an (Wiederausfuhrfunktion). Der Importeur muss die oft erheblichen Abgaben also nicht pauschal bei der Einfuhr vorfinanzieren, sondern erst dann, wenn die Ware tatsächlich in den Markt geht. Das macht den Cashflow besser planbar.

Die Zollschuld entsteht somit erst mit der Überführung in den freien Verkehr, nicht schon mit der Einlagerung.

Typen

Zolllager-Typen: öffentlich und privat

Zolllager unterscheidet man in öffentliche und private Zolllager. Ein öffentliches Zolllager steht grundsätzlich jedem zur Einlagerung offen, hier sind Lagerhalter und Einlagerer verschiedene Personen, und wird unter dem Unionszollkodex in die Typen I, II und III unterteilt. Bei einem privaten Zolllager lagert der Bewilligungsinhaber überwiegend eigene Waren ein; Lagerhalter und Einlagerer sind dieselbe Person.

Ein offenes beziehungsweise öffentliches Zolllager wird typisch von Logistik- und Speditionsdienstleistern betrieben, die Lagerraum für fremde Drittlandswaren anbieten. Die drei UZK-Typen I, II und III unterscheiden sich in der Verteilung der Verantwortung zwischen Bewilligungsinhaber beziehungsweise Lagerhalter und Einlagerer für die Einhaltung der Pflichten und für die Ware.

Wichtig für die Aktualität: Mit Einführung des Unionszollkodex zum 1. Mai 2016 wurde die frühere Typen-Einteilung des alten Zollkodex mit den Buchstaben A, B und F für öffentliche sowie C, D und E für private Lager abgelöst. Maßgeblich ist heute die Systematik öffentlich Typ I, II, III und privat.

KriteriumÖffentliches ZolllagerPrivates Zolllager
Wer darf einlagernGrundsätzlich jeder; Lagerhalter und Einlagerer sind verschiedene Personen.Nur der Bewilligungsinhaber; er lagert überwiegend eigene Waren ein.
RollenverteilungLagerhalter (Bewilligungsinhaber) und Einlagerer sind getrennt.Lagerhalter und Einlagerer sind dieselbe Person.
UZK-UntertypenTyp I, Typ II und Typ III. Sie unterscheiden sich in der Verantwortung für die Einhaltung der Pflichten und für die Ware.Keine Typen-Unterteilung.
Typischer EinsatzLogistik- und Speditionsdienstleister, die Lagerraum für fremde Drittlandswaren anbieten.Importeure und Distributoren, die eigene Drittlandswaren über längere Zeit vorhalten.

Vorteile

Vorteile eines Zolllagers

Der Hauptvorteil eines Zolllagers ist der Aufschub der Einfuhrabgaben: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden erst bei der Entnahme in den freien Verkehr fällig, was die Liquidität schont. Werden Waren direkt wieder ausgeführt, fallen gar keine EU-Einfuhrabgaben an. Zolllager eignen sich besonders bei großen Importmengen, langsamem oder unsicherem Absatz und hohem Wiederausfuhr-Anteil.

Liquidität und Cashflow

Einfuhrabgaben werden aufgeschoben. Sie müssen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nicht pauschal bei der Einfuhr vorfinanzieren, sondern erst, wenn die Ware in den Markt geht (Kreditfunktion).

Abgabenfrei bei Wiederausfuhr

Werden Waren direkt wieder in ein Drittland ausgeführt, fallen für die EU gar keine Einfuhrabgaben an (Wiederausfuhrfunktion).

Zentrale EU-Lagerung

Drittlandswaren EU-weit bündeln und erst bei Bedarf einzeln in den freien Verkehr überführen, näher am Absatzmarkt.

Flexibilität bei unklarem Absatz

Sie reagieren auf Nachfrage- und Saisonschwankungen und puffern Mengen, wenn Bestimmungsort oder Absatzweg noch offen sind.

Compliance-Puffer

Die Lagerung ist auch möglich, wenn noch Unterlagen oder Genehmigungen fehlen. Handelspolitische Maßnahmen greifen erst bei der Überführung in den freien Verkehr.

Planbare Versteuerung

Die Einfuhrumsatzsteuer wird erst mit der Entnahme fällig. Das verbessert die Steuerplanung bei langsamem oder gestaffeltem Absatz.

Wann ist ein Zolllager sinnvoll? Besonders dann, wenn Sie große Importmengen beziehen, der Absatz langsam oder noch unsicher ist, ein nennenswerter Teil der Ware wieder ausgeführt wird oder hohe Zollsätze gelten. In diesen Fällen wiegt der Liquiditäts- und Flexibilitätsgewinn den Aufwand deutlich auf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen und Bewilligung

Ein Zolllager beziehungsweise das Zolllagerverfahren bedarf einer Bewilligung durch die Zollverwaltung. Wer ein Zolllager betreiben will, muss diese beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Bewilligung durch den Zoll: Wer ein Zolllager betreiben will, beantragt die Bewilligung beim zuständigen Hauptzollamt.
  • Sicherheitsleistung: In der Regel ist eine Sicherheit für die potenzielle Zollschuld zu hinterlegen.
  • Bestandsaufzeichnungen: Eine ordnungsgemäße Lagerbuchführung über alle ein- und ausgehenden Waren ist Pflicht.
  • Zuverlässigkeit: Der Wirtschaftsbeteiligte muss Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten.
  • Klare Rollen: Bewilligungsinhaber bzw. Lagerhalter und Einlagerer tragen je nach Typ unterschiedliche Verantwortung.

Tipp: eigenes oder öffentliches Zolllager?

Ein eigenes Zolllager lohnt sich vor allem für Unternehmen mit dauerhaft hohen Lagerbeständen aus Drittländern. Für viele Importeure ist es jedoch sinnvoller, ein öffentliches Zolllager eines Logistik- oder Speditionsdienstleisters zu nutzen. So profitieren Sie vom Aufschub der Einfuhrabgaben, ohne selbst eine Bewilligung beantragen und ein Lager betreiben zu müssen.

Einen Überblick über alle benötigten Papiere finden Sie im Zolldokumente-Überblick.

Kosten & Nachteile

Kosten und Nachteile eines Zolllagers

Das Zolllager spart keine Einfuhrabgaben, es verschiebt sie. Und es ist nicht kostenlos. Es entstehen Lagerkosten, also Lagergebühren beim Dienstleister oder Betriebskosten beim eigenen Lager, sowie Verwaltungs- und Compliance-Aufwand für Bestandsführung, zollamtliche Pflichten und gegebenenfalls die Sicherheitsleistung.

Deshalb lohnt sich ein Zolllager vor allem bei größeren Importmengen, langsamerem Absatz oder hohem Re-Export-Anteil. Bei kleinen Mengen mit schnellem Absatz kann die direkte Überführung in den freien Verkehr günstiger sein. Konkrete Eurobeträge lassen sich pauschal nicht nennen, da Lagergebühren stark von Anbieter, Ware und Menge abhängen. Eine Übersicht der Abgaben selbst bietet der Zollkosten-Ratgeber.

Aufwand nicht unterschätzen

Bestandsaufzeichnungen, zollamtliche Pflichten und die laufende Lagerverwaltung erfordern Sorgfalt und Ressourcen. Wer den Aufwand scheut, fährt mit einem öffentlichen Zolllager eines Dienstleisters oft besser als mit einem eigenen.

Abgrenzung

Zolllager, Freizone, Verwahrung und Steuerlager

Ein Zolllager ist ein besonderes Zollverfahren zur grundsätzlich zeitlich unbegrenzten Lagerung von Nicht-Unionswaren mit Bewilligungspflicht. Eine Freizone (Zollfreigebiet) ist dagegen ein abgegrenztes Gebiet mit eigenem zollrechtlichem Status. Die vorübergehende Verwahrung ist nur eine kurzfristige Lagerung vor der Überführung in ein Zollverfahren, und ein Steuerlager betrifft Verbrauchsteuern wie auf Alkohol, Tabak und Energie, nicht den Zoll.

KriteriumZolllagerFreizoneVorübergehende Verwahrung
ZweckLagerung von Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung.Abgegrenztes Gebiet im Zollgebiet der Union mit eigenem zollrechtlichem Status.Kurzfristige Lagerung nach dem Gestellen und vor Überführung in ein Zollverfahren.
DauerGrundsätzlich zeitlich unbegrenzt.In der Regel nicht starr befristet.Zeitlich eng begrenzt.
AbgabenAufgeschoben bis zur Überführung in den freien Verkehr.Keine Einfuhrabgaben, solange die Ware den Status behält.Noch keine Abgaben, da Verfahren noch nicht gewählt.
BewilligungBewilligungspflichtig.Eigener rechtlicher Rahmen, kein Zolllagerverfahren im engeren Sinn.Anmeldung der vorübergehenden Verwahrung.

Weitere Begriffe: Das Steuerlager betrifft Verbrauchsteuern und ist vom Zolllager zu trennen. Das Zollfreilager ist der Schweizer Begriff und folgt nicht dem EU-Unionszollkodex.

Anwendungsfälle

Für wen ist ein Zolllager relevant?

Ein Zolllager ist vor allem für Unternehmen interessant, die Drittlandswaren in größerem Umfang bewegen. Besonders profitieren Branchen mit hohen Zollsätzen oder hohem Warenwert wie Elektronik, Maschinen oder hochwertige Konsumgüter sowie Unternehmen mit saisonalem oder unsicherem Absatz.

Importeure mit großen Mengen

Unternehmen, die große Chargen aus Drittländern beziehen und über Monate verteilt abverkaufen, schieben die Abgaben auf, statt sie pauschal vorzufinanzieren.

Distributoren mit EU-Verteilung

Großhändler und Distributionszentren bündeln Drittlandswaren zentral und überführen sie erst bei Bedarf in den jeweiligen Markt.

Hoher Re-Export-Anteil

Wer einen Teil der Waren direkt wieder ausführt, spart über die Wiederausfuhrfunktion EU-Einfuhrabgaben für diesen Anteil komplett.

Wer Waren in ein Zolllager ein- oder ausliefert, braucht zuverlässigen internationalen Transport. CARGOLO vermittelt die Landfracht und unterstützt bei der Zollabwicklung; den Lagerbetrieb übernehmen geprüfte Logistik- und Speditionspartner mit eigenem Zolllager.

Warum CARGOLO

Zolllager und Ihr Transport mit CARGOLO

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Für europaweite und internationale Landfracht. Wir vermitteln den Transport Ihrer Waren zu und von Zolllagern unserer Partner.

Unterstützung bei der Zollabwicklung

Ein- und Ausfuhranmeldung über ATLAS sowie Dokumentenprüfung als Zusatzservice zum Transport. Den Lagerbetrieb übernehmen geprüfte Logistikpartner mit eigenem Zolllager.

Transparente, digitale Abwicklung

Digitale Buchung, transparente Preise und Tracking. CARGOLO betreibt selbst kein Zolllager und erteilt keine Bewilligungen, das ist Sache des Zolls.

Persönlicher Support aus Paderborn

Deutschsprachiger Support von Montag bis Freitag, spezialisiert auf B2B in Industrie, Handel, Großhandel sowie Import und Export.

Häufige Fragen zum Zolllager

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Zolllager, Zolllagerverfahren, Typen, Kosten und Abgrenzung.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine Rechts- oder Zollberatung dar. Rechtsgrundlagen und Verfahren können sich ändern. Stand: Juni 2026.