für Speditions- und Logistikdienstleistungen (Gewerbe / Unternehmenskunden) der CARGOLO GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggeber und der CARGOLO GmbH für alle Verträge über die Durchführung von nationalen und internationalen Transportdienstleistungen sowie ggf. zusätzlicher Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die CARGOLO GmbH mit "uns" oder "wir" bezeichnet.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unser Angebot und unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Auftraggeber, die bei Auftragserteilung als Unternehmer gem. § 14 BGB, Gewerbetreibende oder Behörde handeln. Gegenüber Privatpersonen bzw. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB erbringen wir keine Leistungen.
Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, den Auftrag ausschließlich als Unternehmen, Gewerbetreibender oder Behörde und nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu erteilen. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der Auftraggeber entgegen dieser Zusicherung als Privatperson bzw. Verbraucher gehandelt hat, berechnen wir den pauschalierten Prüf- und Bearbeitungsmehraufwand gemäß Ziff. 10.2. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag abzulehnen oder zu stornieren.
2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, via API oder per E-Mail erteilt werden.
2.2 Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, USt-ID Nr., Ansprechpartner, Abholadresse, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der Güter (Gewicht, Volumen).
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfänger wahrheitsgemäß als gewerblichen Empfänger (B2B) oder Privatempfänger (B2C) anzugeben. Ist dem Auftraggeber bekannt, dass es sich um einen Privatempfänger handelt, darf er diesen nicht als Firma bzw. B2B-Empfänger angeben, insbesondere nicht, um den B2C-Zuschlag zu vermeiden. Bei einer wissentlich unzutreffenden Kennzeichnung berechnen wir zusätzlich zum nachzuerhebenden B2C-Zuschlag den pauschalierten Prüf- und Bearbeitungsmehraufwand gemäß Ziff. 10.2. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Aufwands bleibt gemäß Ziff. 10.4 möglich.
2.4 Wir bestätigen den Auftrag binnen einer Stunde per E-Mail.
3.1 Buchungen können bis 24 Stunden vor Ausführungstag kostenfrei storniert werden (ebenfalls unsererseits). Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.
3.2 Erfolgt die Stornierung später, sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale bis 75 % des Frachtgelds (max. 800 € netto) zu verlangen. Im Sammelladungsverkehr (< 3.000 kg / 2,4 Lademeter) bis 33 % des Frachtgelds. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Wir dürfen stornieren, wenn
4.1 Folgende Klasse 1–9 Gefahrgüter sind im Stückgutverkehr verboten:
| Bezeichnung | Klasse | Verboten (Stückgut) |
|---|---|---|
| Explosive Stoffe | 1 | Komplett |
| Gase | 2 | Tab. 1.10.3.1.2; T, TF, TC, TO, TFC, TOC; UN 1057 Feuerzeuge |
| Entzündbare flüssige Stoffe | 3 | Tab. 1.10.3.1.2; Code D |
| Entzündbare feste Stoffe | 4.1 | Tab. 1.10.3.1.2; Codes D, DT, SR 1/2, PM 2, UN 3221/3222 |
| Selbstentzündliche Stoffe | 4.2 | UN 4127/3255 |
| Mit Wasser entzündbare Gase | 4.3 | UN 3133 |
| Entzündend wirkende Stoffe | 5.1 | UN 3100/3121/3137 |
| Organische Peroxide | 5.2 | P1/P2 nur UN 3101/3102/3111–3120 |
| Giftige Stoffe | 6.1 | Tab. 1.10.3.1.2; Verpackungsgruppe I |
| Ansteckungsgefährliche Stoffe | 6.2 | Komplett |
| Radioaktive Stoffe | 7 | Komplett |
| Ätzende Stoffe | 8 | UN 1798/1790 |
| Versch. gefährliche Stoffe/Gegenst. | 9 | UN 3268 |
| Alle Abfälle | – | Verboten |
4.2 Sonstiges Gefahrgut darf nicht nach Inseln, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark oder Großbritannien befördert werden.
4.3 Der Auftraggeber muss uns vorab die genauen ADR-Daten übermitteln.
4.4 Übergibt der Auftraggeber kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut (ADR), ohne es uns vorab korrekt und vollständig anzumelden, oder deklariert er es falsch, behalten wir uns eine Strafgebühr von 200 € netto je Verstoß vor. Für die Beförderung zulässigen, ordnungsgemäß angemeldeten ADR-Gefahrguts berechnen wir einen Zuschlag von je 5,25 € netto für Abholung und Zustellung.
4.5 Für Schäden aus unvollständigen oder falschen ADR-Angaben haften wir nicht.
Bei Fragen: support@cargolo.com
6.1 Der Auftraggeber kann auftragsbezogene Weisungen erteilen. Sind diese unklar, handeln wir nach pflichtgemäßem Ermessen.
6.2 Auf offensichtliche Unrichtigkeiten weisen wir hin; bei weiterer Durchführung auf Weisung haften wir nicht für daraus entstehende Schäden.
7.1 Wir können den Transport selbst durchführen (Selbsteintritt) oder Dritte beauftragen.
7.2 Namen und Adressen Dritter teilen wir auf Anfrage mit.
7.3 Die Wahl der Beförderungsmittel erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
7.4 Bei Lagerung berechnen wir ab dem dritten Tag ein Lagergeld von 16,70 € netto pro Tag.
7.5 Hat der Auftraggeber oder der Empfänger eine vergebliche Anfahrt oder einen erneuten Zustellversuch zu vertreten, berechnen wir für eine vergebliche Anfahrt bei der Abholung 50 % der Frachtkosten, für eine zweite Zustellung 50 % der Frachtkosten sowie für die Retourenabwicklung 100 % der Frachtkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 35 € netto. Bei Direkt-, Teil- und Komplettladungen berechnen wir bei Vergeblichfahrt bis zu 75 % des Frachtpreises. Ab 2 Stunden Verzögerung berechnen wir 80 € netto je Stunde Wartezeit. Eine Übersicht aller Nebenkosten enthält Ziff. 10.
7.6 Abweichende Mengen oder Gewichte berechnen wir als Differenz zu den Transportkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25 € netto. Für nachträgliche Adress- oder Sendungskorrekturen berechnen wir ebenfalls 25 € netto. Bei falschen Maßangaben berechnen wir zusätzlich zum jeweiligen Langgutzuschlag (14,30 € netto bei Packstücken bis 30 kg, 50 € netto bei Packstücken über 30 kg) ein Strafgeld von 64,30 € netto (bis 30 kg) bzw. 100 € netto (über 30 kg).
7.7 Angegebene Abhol- und Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten, im Sammelgut nicht garantiert.
9.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. USt. angegebenen Preise.
9.2 Die Rechnung senden wir elektronisch zu.
9.3 Zahlungsarten: Kreditkarte, Lastschrift, PayPal, Sofortüberweisung. Überweisung (bei registrierten Kunden) 12 Tage nach Rechnung fällig.
10.1 Neben dem Frachtpreis können die nachfolgenden Nebenkosten, Zuschläge und Gebühren anfallen. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Storno- und Ausfallpauschalen richten sich nach Ziff. 3.
10.2 Gebühren bei fehlerhaften Angaben oder Mehraufwand, den der Auftraggeber oder Empfänger zu vertreten hat:
| Anlass | Betrag (netto) |
|---|---|
| Nicht oder falsch deklariertes kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut (ADR) | 200 € je Verstoß |
| Falsche Maßangaben – Packstück bis 30 kg (zzgl. Langgutzuschlag) | 64,30 € |
| Falsche Maßangaben – Packstück über 30 kg (zzgl. Langgutzuschlag) | 100 € |
| Nachträgliche Adress- oder Sendungskorrektur | 25 € |
| Abweichende Mengen-/Gewichtsangaben (Bearbeitungsgebühr, zzgl. Frachtdifferenz) | 25 € |
| Auftragserteilung als Privatperson bzw. Verbraucher entgegen der gewerblichen Zusicherung (pauschalierter Prüf- und Bearbeitungsmehraufwand) | 100 € |
| Wissentlich unzutreffende Kennzeichnung eines Privatempfängers (B2C) als Firma bzw. gewerblichen Empfänger (B2B), insbesondere zur Umgehung des B2C-Zuschlags (zzgl. nachzuerhebendem B2C-Zuschlag) | 100 € |
| Zweite Zustellung (erneuter Zustellversuch) | 50 % der Frachtkosten |
| Vergebliche Anfahrt bei der Abholung | 50 % der Frachtkosten |
| Vergeblichfahrt bei Direkt-, Teil- und Komplettladungen | bis 75 % des Frachtpreises |
| Wartezeit ab 2 Stunden Verzögerung | 80 € je Stunde |
| Retourenabwicklung (Rücksendung an den Auftraggeber) | 100 % der Fracht + 35 € |
| Lagergeld ab dem dritten Tag | 16,70 € je Tag |
| Keine Rückgabe getauschter Europaletten (Ersatzbeschaffung) | 22,50 € je Palette |
10.3 Allgemeine Zuschläge:
| Zuschlag | Betrag (netto) |
|---|---|
| Langgutzuschlag (Länge > 2,45 m, bis 30 kg) | 14,30 € |
| Langgutzuschlag (Länge > 2,45 m, über 30 kg) | 50 € |
| ADR-Zuschlag für zulässiges Gefahrgut, je Abholung und Zustellung | 5,25 € |
| Saisonzuschlag (März–Juni und Oktober–November) | 4 % auf die Fracht |
| Inselzuschläge (Ost-/Nordfriesische Inseln, Helgoland, Hiddensee) | nach gesondertem Inseltarif |
10.4 Der Auftraggeber kann jeweils nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
11.1 Die transportgerechte Verpackung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
11.2 Hinweise auf der Verpackung entbinden nicht von der Pflicht zur transportsicheren Verpackung.
11.3 Wir sind nicht zur Prüfung der Verpackung verpflichtet; offensichtliche Mängel berechtigen zur Annahmeverweigerung.
11.4 CARGOLO ist von der Haftung befreit, wenn Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung auf ungenügende Verpackung/Kennzeichnung zurückzuführen sind. Es gelten gesetzliche Haftungsausschlüsse.
12.1 Unsere Haftung richtet sich nach ADSp (aktuelle Fassung), HGB 407 ff., CMR, LOTT (Iberische Halbinsel) bzw. Art. 1696 Codice civile (Italien, 1 €/kg).
12.2 Auf Wunsch versichern wir Güter über DTV-Güterversicherung.
12.3 Für Verbraucheraufträge und Güter nach Ziff. 5 übernehmen wir keine Haftung.
13.1 Bei B2C-Sendungen ist Tausch ausgeschlossen. Gitterboxtausch im Sammelgut DE möglich.
13.2 Palettentausch in Belgien, Deutschland, Luxemburg, Österreich, Niederlande.
13.3 Kein Tausch: 22,50 € je Europalette Ersatzbeschaffung.
14.1 Es gelten unsere Website-Preise in Euro zzgl. USt.
14.2 Übernimmt der Empfänger nicht, belasten wir Kosten dem Auftraggeber weiter.
15.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
15.2 Gerichtsstand ist Paderborn.
15.3 Ergänzend gelten die ADSp in jeweils gültiger Fassung.
15.4 Im Anwendungsbereich des CMR gehen dessen Regelungen vor, AGB gelten ergänzend.