Formular zur Einreichung eines Schadens bei CARGOLO

CARGOLO steht für eine transparente und zügige Schadensbearbeitung. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, damit wir Ihren Schaden schnellstmöglich prüfen und regulieren können.

Wichtig: Fristen nach § 438 HGB

Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort bei Zustellung auf dem Ablieferbeleg vermerkt werden. Verdeckte Schäden sind innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung schriftlich zu melden. Versäumte Fristen können zum Verlust Ihrer Ansprüche führen.

1. Basisdaten zum Schaden

Wurde auf dem POD/Lieferschein ein sichtbarer Schaden notiert?

Ablieferbeleg mit Schadensvermerk *

Falls vorhanden, bitte den unterschriebenen Beleg hochladen.

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, JPG, PNG, MP4 · max. 4 MB

Tragen Sie hier Ihre 8-stellige Sendungsnummer ein.

Firma / Name des Auftraggebers (Rechnungsadresse)

Vollständige Anschrift des Absenders

Vollständige Anschrift des Empfängers

Laut Rechnung / Wertnachweis

Nur falls für die Regulierung relevant

Angeben, ob Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Adressiert an: Hartmann International GmbH & Co. KG, Hafenstraße 31, 33098 Paderborn

Netto-Schadensrechnung *

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, JPG, PNG, MP4 · max. 4 MB

Wertnachweis *

z.B. Einkaufs- oder Verkaufsrechnung

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, JPG, PNG, MP4 · max. 4 MB

Schadensbilder / Videos *

Zeigen Sie: Schadensumfang, Verpackung & Frachtbrief/Etikett.

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, JPG, PNG, MP4 · max. 4 MB

Vernichtungs-/Restwertnachweise

Falls Ware entsorgt oder mit Abschlag verkauft wurde.

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, JPG, PNG, MP4 · max. 4 MB

Etwaige Kommunikation mit dem Empfänger

Mails, Chat-Protokolle o.ä.

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, JPG, PNG, MP4 · max. 4 MB

2. Ihre Kontaktdaten

Hinweis

Gemäß § 438 HGB müssen äußerlich erkennbare Schäden sofort bei Zustellung auf dem Ablieferbeleg vermerkt werden. Verdeckte Schäden sind innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung schriftlich anzuzeigen. Haftungsansprüche gegenüber dem Frachtführer richten sich nach § 425 ff. HGB und sind auf 8,33 SZR pro Kilogramm begrenzt (§ 431 HGB). Schadensersatzansprüche verjähren gemäß § 439 HGB innerhalb eines Jahres ab Zustellung. Die Einreichung dieses Formulars ersetzt keine Rechtsberatung.

Aktualisiert: März 2026

Ratgeber

Was ist ein Transportschaden?

Ein Transportschaden bezeichnet die Beschädigung, den Verlust oder Teilverlust von Gütern während des Transports per LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug. Man unterscheidet zwischen offenen Schäden (bei Zustellung sofort erkennbar) und verdeckten Schäden (erst nach Öffnung sichtbar). Laut GDV entstehen weltweit jährlich Transportschäden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro — 70 % wären vermeidbar.

Weltweit entstehen jährlich Transportschäden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro — laut GDV wären 70 % davon vermeidbar. Doch was tun, wenn Ihre Sendung beschädigt ankommt? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles rund um das Thema Transportschaden melden: Welche Fristen gelten, wer haftet, und wie Sie bei CARGOLO einen Schaden schnell und unkompliziert einreichen.

Ein Transportschaden kann verschiedene Formen annehmen: von der physischen Beschädigung der Ware über den Teilverlust einzelner Packungsstücke bis hin zum vollständigen Verlust der Sendung. Die korrekte Schadensanzeige und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sind entscheidend, um Ihre Ansprüche zu wahren.

SchadensartBeschreibungBeispiel
BeschädigungPhysische Schäden an der Ware durch Bruch, Nässe oder VerformungZerbrochene Glaswaren, durchnässte Elektronik
VerlustGesamte Sendung erreicht den Empfänger nichtPalette auf Sammelladung verschwunden
TeilverlustEin Teil der Sendung fehlt bei Zustellung3 von 5 Kartons zugestellt
GüterfolgeschadenFolgeschäden durch beschädigte Ware (z. B. ausgelaufene Chemikalien)Verpackungsinhalt beschädigt weitere Güter

Schadensarten

Offener vs. verdeckter Transportschaden

Die Unterscheidung zwischen offenem und verdecktem Schaden ist für die Schadensmeldung entscheidend — sie bestimmt Fristen, Beweislast und Ihre Handlungspflichten.

Offener Transportschaden — sofort handeln

Ein offener Schaden ist bei Zustellung äußerlich erkennbar — z. B. eingedrückte Kartons, nasse Verpackung oder fehlende Packungsstücke.

  • Schadensvermerk auf dem Ablieferbeleg ist PFLICHT
  • Fotos anfertigen, Zustand dokumentieren
  • Fahrer muss den Vermerk gegenzeichnen

Verdeckter Transportschaden — Frist beachten

Ein verdeckter Transportschaden ist ein Schaden, der bei Zustellung äußerlich nicht erkennbar ist und erst nach Öffnung der Verpackung sichtbar wird. Die Meldefrist beträgt 7 Tage ab Zustellung (§ 438 Abs. 1 HGB). Die Beweislast liegt beim Empfänger.

  • 7 Tage Meldefrist nach Zustellung (§ 438 Abs. 1 HGB)
  • Beweissicherung: Verpackung aufbewahren, Fotos, Zeugen
  • Ohne Vermerk auf POD kann der Anspruch erlöschen

Hinweis: Wurde ein Transportschaden erst später bemerkt, gilt er als verdeckter Schaden. Melden Sie ihn schnellstmöglich innerhalb der 7-Tage-Frist.

Haftungsfragen

Wer haftet bei einem Transportschaden?

Im B2C-Versand (Verbrauchergeschäft) haftet der Verkäufer für Transportschäden bis zur Zustellung (§ 447 BGB). Im B2B-Versand geht die Transportgefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Der Frachtführer selbst haftet nach § 425 HGB für Schäden während seiner Obhut, allerdings begrenzt auf 8,33 SZR pro Kilogramm (ca. 10 EUR/kg).

KriteriumB2C (Verbraucher)B2B (Geschäftskunden)
GefahrübergangBei Zustellung an KäuferBei Übergabe an Frachtführer
Wer haftet?Verkäufer (§ 447 BGB)Käufer bzw. Frachtführer (§ 425 HGB)
BeweislastVerkäufer muss Zustand nachweisenEmpfänger muss Schaden dokumentieren und rügen
HaftungsbegrenzungVoller Warenwert8,33 SZR/kg (Frachtführer)
Rechtsgrundlage§ 447 BGB§ 425, 431 HGB

Haftung im B2C-Versand

Im Verbrauchergeschäft trägt der Verkäufer die volle Transportgefahr bis zur Zustellung an den Käufer. Der Käufer muss den Schaden lediglich anzeigen — der Verkäufer ist dann in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen oder den Kaufpreis zu erstatten.

Haftung im B2B-Versand

Bei Geschäftskundenverträgen geht die Transportgefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Der Empfänger muss den Schaden dokumentieren und rügen. Die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) regeln die Haftung bei Speditionen. Für internationale Transporte gilt das CMR-Abkommen. Beachten Sie auch die Incoterms und den Gefahrübergang.

Wann haftet der Frachtführer?

Der Frachtführer haftet nach § 425 HGB für Schäden, die während seiner Obhut entstehen. Die Haftung ist auf 8,33 SZR pro kg begrenzt (§ 431 HGB). Eine Transportversicherung deckt den vollen Warenwert und ist bei hochwertigen Sendungen dringend empfohlen.

Bei Transportschäden über eine Spedition gelten die ADSp sowie das HGB. Der Frachtführer haftet nach § 425 HGB, die Haftung ist auf 8,33 SZR pro kg begrenzt. Eine Warentransportversicherung deckt den vollen Warenwert.

Anleitung

Transportschaden richtig melden — Schritt für Schritt

Bei einem Transportschaden: 1. Schaden sofort dokumentieren (Fotos von Verpackung und Ware). 2. Bei sichtbarem Schaden Vermerk auf dem Ablieferbeleg. 3. Schadensmeldung mit Sendungsnummer, Schadensrechnung und Wertnachweis einreichen. Bei CARGOLO können Sie Ihren Schaden direkt über das Online-Formular melden — inklusive Dokumenten-Upload.

1

Schaden dokumentieren

Fertigen Sie sofort Fotos von der beschädigten Verpackung und der Ware an. Dokumentieren Sie den Zustand detailliert — auch die Etiketten und Versandkennzeichen.

2

Vermerk auf Ablieferbeleg

Bei offenem Schaden: Vermerken Sie den Schaden auf dem Ablieferbeleg (POD) mit dem Hinweis 'unter Vorbehalt angenommen'. Der Fahrer muss gegenzeichnen.

3

Schadensmeldung einreichen

Reichen Sie die Schadensmeldung bei CARGOLO über das Online-Formular im Kundenportal ein. Alternativ per E-Mail an support@cargolo.com oder telefonisch unter +49 5451 5097-224.

4

Unterlagen zusammenstellen

Stellen Sie folgende Dokumente zusammen: Wertnachweis (Einkaufs- oder Verkaufsrechnung), Netto-Schadensrechnung oder Reparaturkostenvoranschlag, Schadensbilder und den Ablieferbeleg.

5

Versicherung und Haftbarhaltung

CARGOLO leitet die Haftbarhaltung beim Frachtführer ein. Bei versicherten Sendungen wird die Warentransportversicherung direkt eingeschaltet — für eine schnelle Regulierung.

Fristen

Fristen bei der Schadensmeldung

Äußerlich erkennbare Transportschäden müssen sofort bei Zustellung auf dem Ablieferbeleg vermerkt werden (§ 438 HGB). Verdeckte Schäden, die erst nach dem Auspacken sichtbar werden, müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich gemeldet werden. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr ab Zustellung (§ 439 HGB).

SchadensartMeldefristRechtsgrundlage
Offener SchadenSofort bei Zustellung§ 438 Abs. 1 S. 1 HGB
Verdeckter Schaden (national)7 Tage§ 438 Abs. 1 S. 2 HGB
Verdeckter Schaden (international)7 TageArt. 30 Abs. 1 CMR
Verjährungsfrist1 Jahr§ 439 HGB

Bei internationalen Transporten gelten die Regelungen des CMR-Abkommens: Offene Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden (Art. 30 CMR). Die Transportschaden melden Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung — nicht mit dem Tag, an dem Sie den Schaden entdecken.

CARGOLO-Empfehlung: Melden Sie jeden Transportschaden so früh wie möglich. Je schneller die Meldung, desto einfacher die Beweissicherung und Regulierung.

Checkliste

Checkliste — Was brauche ich für die Schadensmeldung?

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor, bevor Sie Ihre Schadensmeldung einreichen:

Sendungsnummer (z. B. AN-XXXXXX)
Schadensdatum und Schadensart (Beschädigung, Verlust, Teilverlust)
Fotos: Verpackung außen, Schaden innen, Versandetikett
Ablieferbeleg (POD) mit Schadensvermerk (falls vorhanden)
Wertnachweis (Einkaufs- oder Verkaufsrechnung)
Netto-Schadensrechnung oder Reparaturkostenvoranschlag
Kontaktdaten und Bankverbindung (IBAN)

Prävention

Transportschaden vermeiden — Tipps für den Versand

Laut GDV wären 70 % aller Transportschäden vermeidbar. Mit der richtigen Vorbereitung schützen Sie Ihre Ware effektiv.

Richtige Verpackung

Wählen Sie transportgerechte Verpackung mit ausreichend Polsterung, Kantenschutz und Umreifung. Fragile Güter benötigen Innenverpackung.

Ladungssicherung

Antirutschmatten, Zurrgurte und Kantenschutzwinkel verhindern Verrutschen und Kippen der Ware während des Transports.

Transportversicherung

Die Frachtführer-Haftung ist auf 8,33 SZR/kg begrenzt. Eine Warentransportversicherung von CARGOLO deckt den vollen Warenwert ab.

Sendungsverfolgung

Nutzen Sie das CARGOLO Echtzeit-Tracking, um Ihre Sendung zu überwachen. So erkennen Sie Unregelmäßigkeiten frühzeitig.

Weitere Tipps finden Sie in unseren Verpackungsrichtlinien.

Warum CARGOLO

Schadensabwicklung mit CARGOLO — transparent und schnell

Als Teil der Hartmann-Gruppe mit über 150 Partnern kennt CARGOLO die Schadensabwicklung von innen — ADSp, CMR, Versicherungspartner.

Online-Schadensmeldung

Melden Sie Transportschäden direkt über Ihr CARGOLO Kundenportal — mit Dokumenten-Upload und Echtzeit-Statusverfolgung.

Transportversicherung inklusive

Bei CARGOLO können Sie eine Warentransportversicherung direkt bei der Buchung hinzufügen — für den vollen Warenwert.

Persönliche Betreuung

Unser Kundenservice begleitet Sie durch den gesamten Schadensprozess — von der Meldung bis zur Regulierung.

150+ Speditionspartner

Als Teil der Hartmann-Gruppe arbeiten wir mit über 150 geprüften Partnern zusammen — für zuverlässige und sichere Transporte.

Transparente Abwicklung

Sie sehen jederzeit den Status Ihrer Schadensmeldung. Keine Blackbox — transparente Kommunikation von Anfang an.

Schnelle Regulierung

Durch unsere direkten Versicherungspartner verkürzen wir die Bearbeitungszeit — damit Sie schneller Ihren Schadensersatz erhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Transportschaden

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Schadensmeldung, Haftung und Transportversicherung.

Jetzt handeln

Transportschaden erlitten?

Melden Sie Ihren Schaden jetzt über unser Online-Formular — schnell, transparent und unkompliziert. CARGOLO kümmert sich um die Regulierung.