Formular zur Einreichung eines Schadens bei CARGOLO
CARGOLO steht für eine transparente und zügige Schadensbearbeitung. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, damit wir Ihren Schaden schnellstmöglich prüfen und regulieren können.
Wichtig: Fristen nach § 438 HGB
Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort bei Zustellung auf dem Ablieferbeleg vermerkt werden. Verdeckte Schäden sind innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung schriftlich zu melden. Versäumte Fristen können zum Verlust Ihrer Ansprüche führen.
Ratgeber
Was ist ein Transportschaden?
Ein Transportschaden bezeichnet die Beschädigung, den Verlust oder Teilverlust von Gütern während des Transports per LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug. Man unterscheidet zwischen offenen Schäden (bei Zustellung sofort erkennbar) und verdeckten Schäden (erst nach Öffnung sichtbar). Laut GDV entstehen weltweit jährlich Transportschäden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro — 70 % wären vermeidbar.
Weltweit entstehen jährlich Transportschäden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro — laut GDV wären 70 % davon vermeidbar. Doch was tun, wenn Ihre Sendung beschädigt ankommt? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles rund um das Thema Transportschaden melden: Welche Fristen gelten, wer haftet, und wie Sie bei CARGOLO einen Schaden schnell und unkompliziert einreichen.
Ein Transportschaden kann verschiedene Formen annehmen: von der physischen Beschädigung der Ware über den Teilverlust einzelner Packungsstücke bis hin zum vollständigen Verlust der Sendung. Die korrekte Schadensanzeige und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sind entscheidend, um Ihre Ansprüche zu wahren.
| Schadensart | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Beschädigung | Physische Schäden an der Ware durch Bruch, Nässe oder Verformung | Zerbrochene Glaswaren, durchnässte Elektronik |
| Verlust | Gesamte Sendung erreicht den Empfänger nicht | Palette auf Sammelladung verschwunden |
| Teilverlust | Ein Teil der Sendung fehlt bei Zustellung | 3 von 5 Kartons zugestellt |
| Güterfolgeschaden | Folgeschäden durch beschädigte Ware (z. B. ausgelaufene Chemikalien) | Verpackungsinhalt beschädigt weitere Güter |
Schadensarten
Offener vs. verdeckter Transportschaden
Die Unterscheidung zwischen offenem und verdecktem Schaden ist für die Schadensmeldung entscheidend — sie bestimmt Fristen, Beweislast und Ihre Handlungspflichten.
Offener Transportschaden — sofort handeln
Ein offener Schaden ist bei Zustellung äußerlich erkennbar — z. B. eingedrückte Kartons, nasse Verpackung oder fehlende Packungsstücke.
- Schadensvermerk auf dem Ablieferbeleg ist PFLICHT
- Fotos anfertigen, Zustand dokumentieren
- Fahrer muss den Vermerk gegenzeichnen
Verdeckter Transportschaden — Frist beachten
Ein verdeckter Transportschaden ist ein Schaden, der bei Zustellung äußerlich nicht erkennbar ist und erst nach Öffnung der Verpackung sichtbar wird. Die Meldefrist beträgt 7 Tage ab Zustellung (§ 438 Abs. 1 HGB). Die Beweislast liegt beim Empfänger.
- 7 Tage Meldefrist nach Zustellung (§ 438 Abs. 1 HGB)
- Beweissicherung: Verpackung aufbewahren, Fotos, Zeugen
- Ohne Vermerk auf POD kann der Anspruch erlöschen
Hinweis: Wurde ein Transportschaden erst später bemerkt, gilt er als verdeckter Schaden. Melden Sie ihn schnellstmöglich innerhalb der 7-Tage-Frist.
Haftungsfragen
Wer haftet bei einem Transportschaden?
Im B2C-Versand (Verbrauchergeschäft) haftet der Verkäufer für Transportschäden bis zur Zustellung (§ 447 BGB). Im B2B-Versand geht die Transportgefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Der Frachtführer selbst haftet nach § 425 HGB für Schäden während seiner Obhut, allerdings begrenzt auf 8,33 SZR pro Kilogramm (ca. 10 EUR/kg).
| Kriterium | B2C (Verbraucher) | B2B (Geschäftskunden) |
|---|---|---|
| Gefahrübergang | Bei Zustellung an Käufer | Bei Übergabe an Frachtführer |
| Wer haftet? | Verkäufer (§ 447 BGB) | Käufer bzw. Frachtführer (§ 425 HGB) |
| Beweislast | Verkäufer muss Zustand nachweisen | Empfänger muss Schaden dokumentieren und rügen |
| Haftungsbegrenzung | Voller Warenwert | 8,33 SZR/kg (Frachtführer) |
| Rechtsgrundlage | § 447 BGB | § 425, 431 HGB |
Haftung im B2C-Versand
Im Verbrauchergeschäft trägt der Verkäufer die volle Transportgefahr bis zur Zustellung an den Käufer. Der Käufer muss den Schaden lediglich anzeigen — der Verkäufer ist dann in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen oder den Kaufpreis zu erstatten.
Haftung im B2B-Versand
Bei Geschäftskundenverträgen geht die Transportgefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Der Empfänger muss den Schaden dokumentieren und rügen. Die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) regeln die Haftung bei Speditionen. Für internationale Transporte gilt das CMR-Abkommen. Beachten Sie auch die Incoterms und den Gefahrübergang.
Wann haftet der Frachtführer?
Der Frachtführer haftet nach § 425 HGB für Schäden, die während seiner Obhut entstehen. Die Haftung ist auf 8,33 SZR pro kg begrenzt (§ 431 HGB). Eine Transportversicherung deckt den vollen Warenwert und ist bei hochwertigen Sendungen dringend empfohlen.
Bei Transportschäden über eine Spedition gelten die ADSp sowie das HGB. Der Frachtführer haftet nach § 425 HGB, die Haftung ist auf 8,33 SZR pro kg begrenzt. Eine Warentransportversicherung deckt den vollen Warenwert.
Anleitung
Transportschaden richtig melden — Schritt für Schritt
Bei einem Transportschaden: 1. Schaden sofort dokumentieren (Fotos von Verpackung und Ware). 2. Bei sichtbarem Schaden Vermerk auf dem Ablieferbeleg. 3. Schadensmeldung mit Sendungsnummer, Schadensrechnung und Wertnachweis einreichen. Bei CARGOLO können Sie Ihren Schaden direkt über das Online-Formular melden — inklusive Dokumenten-Upload.
Schaden dokumentieren
Fertigen Sie sofort Fotos von der beschädigten Verpackung und der Ware an. Dokumentieren Sie den Zustand detailliert — auch die Etiketten und Versandkennzeichen.
Vermerk auf Ablieferbeleg
Bei offenem Schaden: Vermerken Sie den Schaden auf dem Ablieferbeleg (POD) mit dem Hinweis 'unter Vorbehalt angenommen'. Der Fahrer muss gegenzeichnen.
Schadensmeldung einreichen
Reichen Sie die Schadensmeldung bei CARGOLO über das Online-Formular im Kundenportal ein. Alternativ per E-Mail an support@cargolo.com oder telefonisch unter +49 5451 5097-224.
Unterlagen zusammenstellen
Stellen Sie folgende Dokumente zusammen: Wertnachweis (Einkaufs- oder Verkaufsrechnung), Netto-Schadensrechnung oder Reparaturkostenvoranschlag, Schadensbilder und den Ablieferbeleg.
Versicherung und Haftbarhaltung
CARGOLO leitet die Haftbarhaltung beim Frachtführer ein. Bei versicherten Sendungen wird die Warentransportversicherung direkt eingeschaltet — für eine schnelle Regulierung.
Fristen
Fristen bei der Schadensmeldung
Äußerlich erkennbare Transportschäden müssen sofort bei Zustellung auf dem Ablieferbeleg vermerkt werden (§ 438 HGB). Verdeckte Schäden, die erst nach dem Auspacken sichtbar werden, müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich gemeldet werden. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr ab Zustellung (§ 439 HGB).
| Schadensart | Meldefrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Offener Schaden | Sofort bei Zustellung | § 438 Abs. 1 S. 1 HGB |
| Verdeckter Schaden (national) | 7 Tage | § 438 Abs. 1 S. 2 HGB |
| Verdeckter Schaden (international) | 7 Tage | Art. 30 Abs. 1 CMR |
| Verjährungsfrist | 1 Jahr | § 439 HGB |
Bei internationalen Transporten gelten die Regelungen des CMR-Abkommens: Offene Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden (Art. 30 CMR). Die Transportschaden melden Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung — nicht mit dem Tag, an dem Sie den Schaden entdecken.
CARGOLO-Empfehlung: Melden Sie jeden Transportschaden so früh wie möglich. Je schneller die Meldung, desto einfacher die Beweissicherung und Regulierung.
Checkliste
Checkliste — Was brauche ich für die Schadensmeldung?
Bereiten Sie folgende Unterlagen vor, bevor Sie Ihre Schadensmeldung einreichen:
Prävention
Transportschaden vermeiden — Tipps für den Versand
Laut GDV wären 70 % aller Transportschäden vermeidbar. Mit der richtigen Vorbereitung schützen Sie Ihre Ware effektiv.
Richtige Verpackung
Wählen Sie transportgerechte Verpackung mit ausreichend Polsterung, Kantenschutz und Umreifung. Fragile Güter benötigen Innenverpackung.
Ladungssicherung
Antirutschmatten, Zurrgurte und Kantenschutzwinkel verhindern Verrutschen und Kippen der Ware während des Transports.
Transportversicherung
Die Frachtführer-Haftung ist auf 8,33 SZR/kg begrenzt. Eine Warentransportversicherung von CARGOLO deckt den vollen Warenwert ab.
Sendungsverfolgung
Nutzen Sie das CARGOLO Echtzeit-Tracking, um Ihre Sendung zu überwachen. So erkennen Sie Unregelmäßigkeiten frühzeitig.
Weitere Tipps finden Sie in unseren Verpackungsrichtlinien.
Warum CARGOLO
Schadensabwicklung mit CARGOLO — transparent und schnell
Als Teil der Hartmann-Gruppe mit über 150 Partnern kennt CARGOLO die Schadensabwicklung von innen — ADSp, CMR, Versicherungspartner.
Online-Schadensmeldung
Melden Sie Transportschäden direkt über Ihr CARGOLO Kundenportal — mit Dokumenten-Upload und Echtzeit-Statusverfolgung.
Transportversicherung inklusive
Bei CARGOLO können Sie eine Warentransportversicherung direkt bei der Buchung hinzufügen — für den vollen Warenwert.
Persönliche Betreuung
Unser Kundenservice begleitet Sie durch den gesamten Schadensprozess — von der Meldung bis zur Regulierung.
150+ Speditionspartner
Als Teil der Hartmann-Gruppe arbeiten wir mit über 150 geprüften Partnern zusammen — für zuverlässige und sichere Transporte.
Transparente Abwicklung
Sie sehen jederzeit den Status Ihrer Schadensmeldung. Keine Blackbox — transparente Kommunikation von Anfang an.
Schnelle Regulierung
Durch unsere direkten Versicherungspartner verkürzen wir die Bearbeitungszeit — damit Sie schneller Ihren Schadensersatz erhalten.
Häufig gestellte Fragen zum Transportschaden
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Schadensmeldung, Haftung und Transportversicherung.
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