
Transportschaden melden
— So gehen Sie richtig vor
Schaden dokumentieren, fristgerecht melden und regulieren lassen. Schritt für Schritt erklärt.
Transportschaden — Hilfe & Anleitung
Transportschaden melden — So gehen Sie richtig vor
Ein Transportschaden muss innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich beim Spediteur gemeldet werden. Offene Schäden sofort bei Annahme auf dem Lieferschein vermerken, verdeckte Schäden unverzüglich nach Entdeckung melden. Die Standard-Haftung beträgt 8,33 SDR/kg (ca. 10 EUR/kg).
Rund 2–3 % aller Speditionssendungen in Deutschland erleiden einen Transportschaden. Wenn es Ihre Ware trifft, zählt schnelles und richtiges Handeln. Wer einen Transportschaden melden muss, steht vor vielen Fragen: Welche Fristen gelten? Wer haftet? Was muss ich dokumentieren?
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Transportschaden bei Ihrer Spedition richtig melden, welche Rechtsgrundlagen gelten und wie CARGOLO Sie bei der Schadensregulierung unterstützt.
Definition & Schadensarten
Was ist ein Transportschaden?
Ein Transportschaden ist eine Beschädigung oder ein Verlust von Waren während des Transports vom Absender zum Empfänger. Man unterscheidet offene Schäden (bei Annahme sichtbar) und verdeckte Schäden (erst beim Auspacken erkennbar). Die Meldepflicht beträgt in Deutschland 7 Tage für verdeckte Schäden (HGB §438).

Transportschäden — auch Frachtschäden genannt — umfassen jede Form der Beschädigung, die während der Beförderung von Gütern entsteht. Das reicht von Verpackungsschäden und Fehlmengen bis zum Totalverlust. Entscheidend für Ihre Ansprüche ist die richtige Unterscheidung der Schadensart.
Offener (sichtbarer) Transportschaden
Bei Annahme sofort erkennbar: eingedrückte Paletten, nasse Kartons, gebrochene Ware. Sofort auf dem Lieferschein vermerken und Fotos machen.
Sofort bei Annahme rügenVerdeckter Transportschaden
Erst beim Auspacken oder Prüfen sichtbar. Frist: Unverzüglich melden, spätestens 7 Tage nach Zustellung (HGB §438). Beweislast liegt beim Empfänger.
Innerhalb 7 Tagen meldenTotalverlust / Fehlmenge
Die Sendung kommt nicht an oder Teilmengen fehlen. Prüfung gegen Lieferschein und Frachtbrief. Sofortige Meldung beim Spediteur erforderlich.
Sofort meldenVerdeckter Transportschaden — Beweislast und Fristen
Ein verdeckter Transportschaden ist ein Schaden, der bei Annahme der Ware nicht erkennbar war und erst später beim Auspacken oder Prüfen entdeckt wird. Der Empfänger trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass der Schaden während des Transports entstanden ist. Die Meldefrist beträgt 7 Tage ab Zustellung.
Wenn Sie einen Transportschaden erst später bemerkt haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Dokumentieren Sie den Schaden umgehend mit Fotos, bewahren Sie die Originalverpackung auf und melden Sie den Schaden schriftlich. Je mehr Zeit zwischen Annahme und Meldung vergeht, desto schwieriger wird der Nachweis.
Schritt für Schritt
Transportschaden melden — 5-Schritt-Anleitung
So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz. Folgen Sie dieser Anleitung und die Schadensmeldung gelingt reibungslos.
Einen Transportschaden melden Sie in 5 Schritten: 1. Schaden sofort fotografieren (Verpackung + Ware). 2. Auf dem Lieferschein ›unter Vorbehalt‹ vermerken. 3. Schadensprotokoll mit Fotos, Sendungsnummer und Warenwert erstellen. 4. Spediteur innerhalb der Frist schriftlich informieren. 5. Originalverpackung aufbewahren.
Schaden bei Annahme dokumentieren
Fotografieren Sie sofort die Verpackung (außen), den Schaden (Detail) und eine Gesamtansicht. Vermerken Sie auf dem Lieferschein ›Unter Vorbehalt angenommen — Transportschaden‹ und lassen Sie den Fahrer unterschreiben. Diese Dokumentation ist Ihre wichtigste Grundlage für die spätere Schadensregulierung.
Schadensprotokoll erstellen
Erstellen Sie ein schriftliches Schadensprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Sendungsnummer, Art und Umfang des Schadens sowie geschätztem Warenwert der beschädigten Ware. Fügen Sie alle Fotos bei. Je detaillierter das Protokoll, desto schneller die Regulierung.
Spediteur / Frachtführer informieren
Informieren Sie den Spediteur schriftlich — bei offenem Schaden sofort, bei verdecktem Transportschaden innerhalb von 7 Tagen. Per E-Mail haben Sie einen Nachweis. Bei CARGOLO: support@cargolo.com oder telefonisch unter +49 5451 5097-224.
Ware und Verpackung aufbewahren
Entsorgen Sie die Originalverpackung nicht — sie dient der Beweissicherung. Reparieren oder verarbeiten Sie die beschädigte Ware nicht weiter. Bei Bedarf kann der Spediteur einen Gutachter zur Begutachtung entsenden.
Schadensregulierung abwarten
CARGOLO prüft Ihren Fall und leitet die Schadensregulierung ein. Bei versicherten Sendungen erhalten Sie eine Erstattung bis zum Versicherungswert. Die Bearbeitungszeit beträgt typisch 2–6 Wochen je nach Komplexität des Schadensfalls.
Rechtliches
Fristen & Rechtsgrundlagen bei Transportschäden
Bei LKW-Transporten in Deutschland gilt eine Meldefrist von 7 Tagen für verdeckte Schäden (HGB §438). Offene Schäden müssen sofort bei Anlieferung gerügt werden. International gelten 7 Werktage nach CMR Art. 30, bei Luftfracht 14 Tage nach dem Montrealer Übereinkommen.
Die Rügefrist ist entscheidend für Ihre Ansprüche. Wer die Frist versäumt, verliert in der Regel seine Schadensersatzansprüche — die Güter gelten dann als in einwandfreiem Zustand abgeliefert. Kennen Sie deshalb die relevanten Rechtsgrundlagen für Ihre Transportart.
HGB §438 regelt die Anzeigepflicht bei nationalen Transporten: Offene Schäden sind spätestens bei Ablieferung anzuzeigen, verdeckte Schäden innerhalb von 7 Tagen. Die Verjährung beträgt 1 Jahr.
CMR Art. 30 gilt für den internationalen Straßentransport: Verdeckte Schäden müssen innerhalb von 7 Werktagen angezeigt werden. Auch hier gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Luftfracht: Verdeckte Schäden sind innerhalb von 14 Tagen zu melden, die Verjährung beträgt 2 Jahre.
| Transportart | Rechtsgrundlage | Offener Schaden | Verdeckter Schaden | Verjährung |
|---|---|---|---|---|
| LKW national | HGB §438 | Bei Ablieferung | 7 Tage | 1 Jahr |
| LKW international | CMR Art. 30 | Bei Ablieferung | 7 Werktage | 1 Jahr |
| Seefracht | Hamburger Regeln | Bei Ablieferung | 3 Tage | 1 Jahr |
| Luftfracht | Montrealer Übereinkommen | Bei Ablieferung | 14 Tage | 2 Jahre |
Wichtig: Bei Fristversäumnis verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz. Melden Sie Schäden daher immer so früh wie möglich — idealerweise sofort nach Entdeckung.
Haftung & Schadensersatz
Haftung bei Transportschäden — Wer zahlt?
Bei Speditionstransporten haftet der Frachtführer standardmäßig mit 8,33 SDR/kg (ca. 10 EUR/kg Schadensgewicht). Für eine Palette mit 500 kg ergibt das maximal ca. 5.000 EUR Erstattung — unabhängig vom tatsächlichen Warenwert. Eine Transportversicherung deckt den vollen Neuwert ab.
Grundlage der Haftung ist die gesetzliche Obhutshaftung des Frachtführers nach HGB §425. Der Frachtführer haftet für Schäden, die während seiner Obhut — also zwischen Übernahme und Ablieferung — entstehen.
Die Haftung ist jedoch begrenzt: Das Sonderziehungsrecht (SDR) ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). 1 SDR entspricht ca. 1,20 EUR (Kurs schwankt). Die Standard-Haftungsgrenze von 8,33 SDR/kg ergibt somit etwa 10 EUR pro Kilogramm Schadensgewicht.
| Transportart | Standard-Haftung | Entspricht ca. | Maximierung |
|---|---|---|---|
| LKW national | 8,33 SDR/kg | ~10 EUR/kg | Transportversicherung |
| LKW international (CMR) | 8,33 SDR/kg | ~10 EUR/kg | Transportversicherung |
| Seefracht | 2 SDR/kg oder 666,67 SDR/Stück | ~2,50 EUR/kg | Wertdeklaration |
| Luftfracht | 22 SDR/kg | ~27 EUR/kg | Wertdeklaration |
Rechenbeispiel: Haftung
Deckungslücke: 20.000 EUR — schließen Sie diese mit einer Transportversicherung.
Haftung B2B vs. B2C
Im B2B-Bereich gilt die kaufmännische Rügepflicht nach HGB §377: Unternehmer müssen Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen und erkennbare Mängel sofort rügen. Versäumnisse können zum Verlust aller Ansprüche führen.
Verbraucher (B2C) haben längere Fristen und profitieren von der Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten nach Lieferung.
Wann haftet der Spediteur nicht?
Vollschutz für Ihre Ware
Transportversicherung — Wann lohnt sie sich?
Die gesetzliche Haftung des Frachtführers deckt nur einen Bruchteil des Warenwerts ab. Wenn Ihre Ware mehr wert ist als die Haftungsgrenze — bei LKW-Transporten ca. 10 EUR/kg — lohnt sich eine Transportversicherung. Bei CARGOLO können Sie den Vollschutz direkt bei der Buchung zubuchen.
| Kriterium | Standard-Haftung | CARGOLO Transportversicherung |
|---|---|---|
| Erstattung | Max. 8,33 SDR/kg | Voller Neuwert |
| Abdeckung | Nur Frachtführer-Verschulden | All-Risk |
| Selbstbeteiligung | Keine | Keine |
| Zubuchbar | Automatisch | Bei Buchung ankreuzen |
Erfahren Sie mehr über Ihre Versicherungsoptionen auf unserer Seite zur Transportversicherung. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.
Warum CARGOLO
Transportschaden? Wir kümmern uns.
Bei CARGOLO sind Sie nicht allein. Wir übernehmen die komplette Schadensabwicklung — von der Meldung bis zur Regulierung.
Komplette Schadensabwicklung
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Frachtführer und Versicherung. Sie melden den Schaden — wir kümmern uns um den Rest.
Antwort in unter 2 Stunden
Schnelle Erstreaktion per E-Mail oder Telefon, Montag bis Freitag 8–17 Uhr. Kein langes Warten in Warteschleifen.
Transparenter Prozess
Status-Updates über Ihr Dashboard. Sie wissen immer, wo Ihr Schadensfall steht — vom Eingang bis zur Regulierung.
Transportversicherung zubuchbar
Voller Neuwertschutz für Ihre Ware — direkt bei der Buchung. All-Risk-Deckung ohne Selbstbeteiligung.
Häufig gestellte Fragen — Transportschaden
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