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Einfuhrabgaben sind alle staatlichen Abgaben, die beim Import in die EU fällig werden — Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und in Sonderfällen Verbrauchsteuern. Die Gesamtsumme liegt typisch zwischen 19 % (bei zollfreier Ware) und 40 % des Warenwerts. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer reduziert sich der effektive Cost auf Zoll plus Verbrauchsteuer, weil die EUSt als Vorsteuer zurückgeholt wird.
So berechnest du sie in 3 Schritten:
- Zollwert ermitteln — Warenwert + Fracht + Versicherung (CIF-Wert)
- Zoll berechnen — Zollwert × Zollsatz aus HS-Code (0–17 %)
- EUSt aufschlagen — (Zollwert + Zoll) × 19 % bzw. 7 %
Wer als Unternehmen Waren aus Drittländern importiert, kommt an den Einfuhrabgaben nicht vorbei. Sie entscheiden über die Marge, die Kalkulation und die Liquidität — und werden trotzdem in jedem zweiten B2B-Importprojekt unterschätzt. Das liegt vor allem daran, dass die Abgaben aus drei verschiedenen Komponenten bestehen, deren Bemessungsgrundlagen aufeinander aufbauen. Wer nur „den Zoll" auf den Warenwert rechnet, übersieht regelmäßig die Einfuhrumsatzsteuer und die in Spezialfällen anfallenden Verbrauchsteuern.
Klassische Verwechslungen: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden in einen Topf geworfen. Frachtkosten werden im Zollwert vergessen. Ein chinesischer Lieferant nennt seinen 10-stelligen HS-Code — der Importeur übernimmt ihn 1:1 und landet bei einer falschen Tarifierung. Wer aus Großbritannien oder Südkorea importiert, lässt EUR.1 oder REX-Erklärung liegen und zahlt vollen Zoll, obwohl das Präferenzabkommen 0 % erlaubt hätte. In allen Fällen geht es um Beträge im drei- bis fünfstelligen Bereich pro Sendung — und um Nachzahlungsrisiken, die der Zoll bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen kann.
In diesem Leitfaden zeigen wir, wie Einfuhrabgaben aufgebaut sind, wie du sie korrekt berechnest und welche Stellschrauben dir die EU-Zollpolitik in 2026 lässt. Du findest die Berechnungsformel mit einem durchgerechneten Beispiel (LED-Lampen aus China), eine Übersicht der zehn HS-Code-Branchen mit ihren typischen Zollsätzen, zwölf Länderprofile mit den wichtigsten Präferenzabkommen sowie zwölf konkrete Strategien zur Reduktion der Abgaben. Wer für seine eigene Sendung schnell konkrete Zahlen braucht, ist mit dem Zollrechner unseres Partners zolltarifnummer.com besser bedient — der Artikel hier liefert dafür das Hintergrundwissen, das du brauchst, um die Zahlen einzuordnen.
Hilfreiche Vertiefungen findest du in unseren Ratgebern zu Zollkosten bei Import aus Drittländern, zur Einfuhrumsatzsteuer und zur Zollabfertigung über ATLAS.
Definition
Was sind Einfuhrabgaben?
Einfuhrabgaben sind alle staatlichen Abgaben, die beim Import von Waren in die EU fällig werden. Sie bestehen aus drei Komponenten: Zoll (typisch 0–17 % je nach Produkt und Herkunft), Einfuhrumsatzsteuer (19 % oder ermäßigt 7 % auf Zollwert plus Zoll) und in Sonderfällen Verbrauchsteuern (Alkohol, Tabak, Kaffee, Energie). Die Gesamtsumme variiert typisch zwischen 19 % (bei 0 % Zoll) und 40 % des Warenwerts.
Rechtsgrundlage für die Einfuhrabgaben ist auf EU-Ebene der Unionszollkodex (UZK) und die Durchführungsverordnung zur Kombinierten Nomenklatur (KN). In Deutschland kommen das Umsatzsteuergesetz (für die EUSt) sowie die jeweiligen Verbrauchsteuergesetze hinzu. Die Erhebung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das ATLAS-System der deutschen Zollverwaltung.
1. Zoll (0–17 %)
Abgabe auf bestimmte Waren beim Grenzübertritt. Die Höhe hängt vom HS-Code und vom Herkunftsland ab. Mit Präferenzursprungsnachweis (EUR.1, Ursprungserklärung, REX) fällt der Satz auf 0 %.
2. Einfuhrumsatzsteuer (7/19 %)
Mehrwertsteuer auf Importe — sie ersetzt die nationale USt bei Drittlandseinfuhren. Bemessungsgrundlage: Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuer. Voll als Vorsteuer abziehbar für Unternehmer.
3. Verbrauchsteuern
Spezialabgabe auf bestimmte Warenkategorien: Branntweinsteuer auf Spirituosen, Tabaksteuer, Kaffeesteuer (nur DE), Energiesteuer auf Kraftstoffe. Wird vor der EUSt-Berechnung aufgeschlagen.
Berechnung
Berechnungsformel & Beispiel
Die Berechnung der Einfuhrabgaben folgt einer festen Reihenfolge: Zuerst der Zollwert, daraus der Zoll, anschließend die EUSt-Bemessungsgrundlage. Diese Reihenfolge ist wichtig, weil die EUSt auf den Zoll mit aufschlägt — du zahlst also Mehrwertsteuer auf eine Steuer.
Berechnungsformel
Zollwert × Zollsatz = Zoll, dann (Zollwert + Zoll) × EUSt
Schritt 1 — Zollwert (CIF)
Warenwert + Frachtkosten bis EU-Grenze + Versicherung
Schritt 2 — Zoll
Zollwert × Zollsatz (laut HS-Code)
Schritt 3 — Einfuhrumsatzsteuer
(Zollwert + Zoll + ggf. Verbrauchsteuer) × 19 % bzw. 7 %
Gesamtabgaben
Zoll + EUSt + Verbrauchsteuer
Worked Example: 1.000 LED-Lampen aus China
Zollwert ermitteln
Warenwert 10.000 EUR (FOB-Wert aus China) plus Seefracht bis Hamburg 2.000 EUR ergibt einen Zollwert von 12.000 EUR. Versicherung ist in diesem Beispiel nicht separat ausgewiesen.
Zoll berechnen
LED-Lampen liegen in HS-Position 8539 mit einem Drittlands-Zollsatz von 2,7 %. 12.000 EUR × 2,7 % = 324 EUR Zoll. China hat kein Präferenzabkommen, deshalb gilt der volle Drittlandstarif.
EUSt-Bemessungsgrundlage & EUSt berechnen
Bemessungsgrundlage = Zollwert + Zoll = 12.324 EUR. EUSt: 12.324 EUR × 19 % = 2.341,56 EUR. Gesamteinfuhrabgaben: 2.665,56 EUR. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer reduziert sich der effektive Cost auf 324 EUR — die EUSt holt er als Vorsteuer zurück.
Hinweis zur Bemessungsgrundlage: Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Spirituosen, Tabak, Kaffee, Energie) wird die Verbrauchsteuer vor der EUSt-Berechnung aufgeschlagen — die EUSt fällt also auf Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer an. Das erhöht die Gesamtbelastung spürbar.
HS-Code-Branchen
Zollsätze nach HS-Code-Branche
Die folgenden zehn HS-Code-Gruppen decken den größten Teil der deutschen B2B-Importe ab. Die Zollsätze sind EU-Drittlandstarife (Stand 2026) und gelten ohne Präferenzursprungsnachweis. Bei Importen aus FTA-Ländern (UK, Korea, Japan, Vietnam, Türkei, Schweiz, Kanada) reduziert sich der Satz auf 0 %.
Hinweis: Die Werte sind Richtwerte zur Orientierung. Verbindlich ist immer die TARIC-Datenbank der EU bzw. die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für die konkrete Ware.
| Branche | HS-Bereich | Zollsatz | Beispiele |
|---|---|---|---|
Elektronik (HS 85) Elektronische Geräte, Komponenten und Zubehör. Smartphones, Tablets und Laptops sind zollfrei nach ITA-Abkommen. | HS 85 | 0–4 % | Smartphones (0 %), LEDs (2,7 %), Kabel (0–3,7 %), Tablets, Laptops |
Maschinen / Werkzeuge (HS 84) Industriemaschinen, Werkzeuge und mechanische Apparate. Niedrige Zollsätze unter EU-Industriepolitik. | HS 84 | 1,7–3,7 % | CNC-Maschinen, Werkzeugmaschinen, Pumpen, Motoren, Lager |
Textilien / Bekleidung (HS 61, 62) Bekleidung und Konfektion. Hohe Zollsätze zum Schutz der EU-Textilindustrie. | HS 61, 62 | 12 % | T-Shirts, Hosen, Jacken, Strickwaren, Mode aus Bangladesch/China |
Schuhe (HS 64) Schuhwerk aller Art. Lederschuhe oft mit 8 %, Sneaker und Sportschuhe bis 17 %. | HS 64 | 8–17 % | Sportschuhe, Lederschuhe, Stiefel, Sneaker, Arbeitsschuhe |
Spielzeug (HS 95) Spielzeug, Spiele und Sportartikel. Klassisches Spielzeug oft zollfrei, Elektrospielzeug bis 4,7 %. | HS 95 | 0–4,7 % | Plüschtiere, Modellbau, Brettspiele, Puppen, Lego, RC-Modelle |
Lebensmittel (HS 16–24) Lebensmittel und Getränke. Häufig variable Zollsätze, ermäßigter EUSt-Satz 7 %, Verbrauchsteuern bei Alkohol/Kaffee. | HS 16–24 | 0–15 % | Konserven, Süßwaren, Kaffee, Tee, Wein, Spirituosen |
Möbel (HS 94) Möbel und Beleuchtung. Niedrige Zollsätze bei Holzmöbeln, höhere Sätze für gepolsterte Möbel. | HS 94 | 0–5,6 % | Sitzmöbel, Schränke, Betten, Büromöbel, Lampen |
Auto-Teile / Fahrzeuge (HS 87) Fahrzeuge und Fahrzeugteile. PKW mit 10 % Zoll, Ersatzteile typisch 4,5 %. E-Bikes mit Antidumpingzoll aus China. | HS 87 | 4,5–10 % | Ersatzteile, Motoren, Reifen, Karosserieteile, E-Bikes |
Chemie / Kunststoff (HS 28–40) Chemische Erzeugnisse und Kunststoffwaren. Grundstoffe oft zollfrei, Fertigprodukte bis 6,5 %. | HS 28–40 | 0–6,5 % | Kunststoffe, Folien, Chemikalien, Kosmetik, Farben |
Fahrräder (HS 8712) Fahrräder ohne Motor. Hoher Zollsatz zum Schutz der EU-Fahrradindustrie. E-Bikes aus China zusätzlich mit Antidumpingzoll. | HS 8712 | 14 % | Citybikes, Mountainbikes, Rennräder ohne E-Antrieb |
Präferenzursprung
Präferenzursprung — wann der Zoll auf 0 % fällt
Die EU hat mit über 70 Ländern Freihandelsabkommen oder Zollunionen geschlossen. Erfüllt eine Ware die Präferenzursprungsregeln des jeweiligen Abkommens, fällt der Drittlandszoll komplett weg — die EUSt bleibt aber bestehen. Voraussetzung ist immer ein gültiger Präferenznachweis. Welcher Nachweis verlangt wird, hängt vom Abkommen ab:
- EUR.1 / EUR-MED: klassische Warenverkehrsbescheinigung, vom Exporteur beantragt und von der Zollbehörde des Ursprungslands ausgestellt. Standard bei Korea, Schweiz, EFTA-Ländern.
- Ursprungserklärung des Exporteurs: kurze Erklärung auf Rechnung oder Handelsdokument. Bei Sendungen unter 6.000 EUR formfrei, darüber nur durch „Ermächtigten Ausführer" oder im REX-System.
- REX (Registered Exporter): EU-weites Registrierungssystem für Exporteure. Standardnachweis bei Japan, Kanada, Vietnam, GSP/EBA.
- ATR-Bescheinigung: Spezialfall Türkei — gilt für die Zollunion mit der EU und betrifft nur gewerbliche Erzeugnisse (Agrar ausgenommen).
Welche der nachfolgenden zwölf Länder ein Präferenzabkommen mit der EU haben, zeigt die Tabelle. Bei preferenceRate 0 % ist der Zoll mit gültigem Nachweis komplett weg.
| Land | Abkommen | Zoll | Notiz |
|---|---|---|---|
| CNChina | Kein Präferenzabkommen — voller Drittlandszoll | voll | Größter Importmarkt für die EU. Antidumpingzölle auf zahlreiche Produkte (E-Bikes bis 79,3 %, Stahl, historisch Solarmodule). |
| USUSA | Kein Freihandelsabkommen — voller Drittlandszoll | voll | Hochwertige Maschinen und Technologie. Bei Re-Importen aktive Veredelung prüfen. |
| GBGroßbritannien (UK) | TCA — Trade and Cooperation Agreement (0 % bei Ursprungsnachweis) | 0 % | Seit Brexit Drittland. Mit Ursprungsnachweis (Selbsterklärung Exporteur) zollfrei. |
| TRTürkei | EU-Zollunion (Industrie zollfrei mit ATR-Bescheinigung) | 0 % | Zollunion für gewerbliche Erzeugnisse. ATR-Bescheinigung erforderlich. Agrarprodukte ausgenommen. |
| KRSüdkorea | EU-Korea-FTA (0 % bei EUR.1 oder Ursprungserklärung) | 0 % | Seit 2011 in Kraft. Sehr breite Zollfreistellung bei Präferenznachweis. |
| JPJapan | EU-Japan-EPA (0 % bei Ursprungserklärung REX) | 0 % | Seit 2019 in Kraft. Maschinen und Fahrzeuge profitieren stark. |
| CHSchweiz | EFTA-Abkommen (0 % bei EUR.1 / Ursprungserklärung) | 0 % | Industriegüter zollfrei. EUSt fällt trotzdem an (Schweiz ist nicht EU-Mehrwertsteuergebiet). |
| VNVietnam | EVFTA — EU-Vietnam-FTA (gestaffelt sinkende Zölle) | 0 % | Seit 2020 in Kraft. Schrittweise Zollabbau bis 2030. Wichtig für Textilien und Schuhe. |
| INIndien | Kein Freihandelsabkommen (Verhandlungen laufen) | voll | GSP-Status entfallen 2014. FTA-Verhandlungen seit 2007 wieder aufgenommen. |
| BDBangladesch | EBA — Everything But Arms (LDC-Status, 0 % Zoll) | 0 % | Least Developed Country mit präferenzieller Zollfreistellung für fast alle Produkte (außer Waffen). |
| NONorwegen | EFTA / EWR (Industriegüter zollfrei) | 0 % | Teil des EWR. Industrie zollfrei mit Ursprungserklärung. Fisch und Agrar abweichend. |
| CAKanada | CETA — Comprehensive Economic Trade Agreement (0 % bei Ursprungserklärung) | 0 % | Seit 2017 in Kraft. 98 % der Zölle abgeschafft. Ursprungserklärung des Exporteurs reicht. |
Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) — 19 % oder 7 %
Die Einfuhrumsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer auf Importe aus Drittländern. Sie ersetzt die nationale Umsatzsteuer und folgt denselben Sätzen — 19 % Standard, 7 % ermäßigt. Bemessungsgrundlage ist Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer. Erhoben wird die EUSt vom Zollamt im Rahmen der Zollanmeldung.
19 % oder 7 % — welcher Satz gilt?
Der Standardsatz von 19 % gilt für die allermeisten gewerblichen Importe — von Maschinen über Elektronik bis Möbel. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für die gleichen Warengruppen wie bei der nationalen Mehrwertsteuer: Lebensmittel (außer Restaurant- und Cateringleistungen), Bücher, Zeitschriften, Hörbücher und Notenpapier, Kulturgüter, Medikamente und Sanitätsartikel sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Maßgeblich ist der HS-Code der Ware.
Vorsteuerabzug für Unternehmer
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer holen die EUSt komplett zurück. Voraussetzungen sind ein gültiger Unternehmer-Status mit USt-ID, der ATLAS-Steuerbescheid als Beleg und der korrekte Eintrag in der Umsatzsteuervoranmeldung. In der Buchführung wird die EUSt auf folgenden Konten als Vorsteuer verbucht:
- SKR03: Konto 1433 (oder 1448 je nach Verbuchungslogik) — Abziehbare Vorsteuer Einfuhr
- SKR04: Konto 1788 — Abziehbare Vorsteuer Einfuhr
Effektivkosten des Imports für den Unternehmer = Zoll + Verbrauchsteuer. Die EUSt ist nur ein temporärer Liquiditäts-Effekt zwischen Zahlung an den Zoll und Rückholung über die USt-Voranmeldung. Wer regelmäßig importiert, sollte eine Zollkontostundung beantragen — sie verschiebt die EUSt-Zahlung bis zum 16. des Folgemonats und beseitigt das Liquiditätsproblem fast vollständig.
Mehr zur Bemessungsgrundlage, zu IOSS, Geschenksendungen und Plattformen wie Temu oder Shein findest du in unserem Ratgeber zur Einfuhrumsatzsteuer.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern bei Sonderwaren
Auf bestimmte Warenkategorien wird zusätzlich zu Zoll und EUSt eine Verbrauchsteuer erhoben. Wichtig für die Berechnung: Die Verbrauchsteuer wird vor der EUSt aufgeschlagen — die EUSt fällt also auf Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer an. Das macht alkoholische Getränke und Tabakwaren besonders teuer im Import.
Hinweis: Die Kaffeesteuer ist eine deutsche Sonderabgabe und wird in den meisten anderen EU-Ländern nicht erhoben. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Kaffee aus einem anderen EU-Land fällt sie trotzdem an.
| Steuer | Tarif (2026) | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Branntweinsteuer | 13,03 EUR / Liter reiner Alkohol | Spirituosen, Liköre, hochprozentige Getränke. Bei Wein 0 EUR, bei Bier nach Stammwürze. |
| Tabaksteuer | Zigaretten 11,71 ct/Stück + 21,69 % | Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt. Zusätzlich ad-valorem-Anteil auf Kleinverkaufspreis. |
| Kaffeesteuer | 2,19 EUR/kg (gerösteter Kaffee) | Röstkaffee 2,19 EUR/kg, löslicher Kaffee 4,78 EUR/kg. Nur in Deutschland erhoben. |
| Energiesteuer | Variabel je Energieträger | Mineralöl, Erdgas, Strom. Komplexe Tarifstruktur je nach Verwendungszweck. |
B2B-Praxis
B2B-Praxis: EORI, Zollkontostundung, Aktive Veredelung
Drei Verfahren entscheiden in der Importpraxis darüber, ob Einfuhrabgaben überhaupt anfallen und wann sie zu zahlen sind. Wer sie kennt und richtig einsetzt, spart Liquidität, Zoll und EUSt.
EORI-Nummer — Pflicht für jeden gewerblichen Importeur
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist die zollrechtliche Identifikationsnummer für Unternehmen in der EU. Sie ist kostenlos, gilt EU-weit und wird bei der Generalzolldirektion online beantragt. Ohne EORI-Nummer keine Zollanmeldung — und damit kein Import. Mehr Details zu Beantragung und Prüfung folgen in unserem Artikel zur EORI-Nummer prüfen und beantragen.
Zollkontostundung — Aufschub bis zum 16. des Folgemonats
Statt jeden Zollbetrag und jede EUSt sofort zu überweisen, kannst du als Vielimporteur eine Zollkontostundung beim Hauptzollamt beantragen. Alle Abgaben werden auf einem Sammelkonto gebucht und sind erst zum 16. des Folgemonats fällig. Voraussetzung ist eine Sicherheitsleistung (Bankgarantie oder hinterlegter Betrag in Höhe der typischen Monatsabgaben). Für gewerbliche Vielimporteure ist die Zollkontostundung Standard — sie ist Pflicht-Werkzeug für eine saubere Liquiditätsplanung.
Aktive Veredelung — zoll- und EUSt-frei bei Reexport
Wer Waren in die EU einführt, hier weiterverarbeitet und die Endprodukte (oder Komponenten) wieder in Drittländer exportiert, kann die aktive Veredelung nutzen — das Verfahren erlaubt zoll- und einfuhrumsatzsteuerfreien Import. Voraussetzung ist eine Bewilligung durch das Hauptzollamt mit Verarbeitungsplan, geplanter Ausbeute und Sicherheitsleistung. Typische Anwendungsfälle: Lohnveredelung, Reparatur, Komponenten-Import für Export-Produkte. Wer regelmäßig in dieser Konstellation arbeitet, spart vier- bis sechsstellige Beträge pro Jahr.
Compliance jenseits der Standardabgaben
CBAM, Dual-Use, Sanktionen
Neben den klassischen Einfuhrabgaben gibt es drei weitere Compliance-Themen, die in 2026 jeden gewerblichen Importeur betreffen können. CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist der EU-CO2-Grenzausgleich und seit der Übergangsphase 2023 schrittweise in Kraft. Er betrifft Importe von Stahl, Zement, Düngemitteln, Aluminium, Strom und Wasserstoff aus Drittländern und verlangt Berichte über CO2-Emissionen sowie ab der Definitivphase den Erwerb von CBAM-Zertifikaten. Wer in diesen Branchen importiert, muss sich mit dem Verfahren auseinandersetzen — Details und ein interaktiver Check finden sich beim Partner zolltarifnummer.com/cbam.
Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können — beispielsweise bestimmte Software, Hochleistungsmaschinen, Chemikalien oder Verschlüsselungstechnik. Für Export und in manchen Konstellationen auch für Re-Import gelten Genehmigungspflichten nach der EU-Dual-Use-Verordnung. Ohne Ausfuhrgenehmigung des BAFA droht ein Strafverfahren. Eine Übersicht der relevanten Güterlisten und der Antragsverfahren bietet der Partner unter zolltarifnummer.com/dual-use.
Die Sanktionslistenprüfung verpflichtet jedes Unternehmen mit Außenhandelsbezug, vor Geschäftsabschluss sicherzustellen, dass weder der Geschäftspartner noch dessen wirtschaftlich Berechtigte auf einer EU-, US- oder UN-Sanktionsliste stehen. Verstöße sind strafbewehrt — auch bei Fahrlässigkeit. Die Prüfung muss dokumentiert werden und bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen regelmäßig aktualisiert werden. Ein kostenloses Prüftool und eine Anleitung gibt es beim Partner unter zolltarifnummer.com/sanktionsliste.
Strategien
12 Strategien zur Senkung der Einfuhrabgaben
Welche dieser zwölf Stellschrauben für dich relevant ist, hängt von Importvolumen, Herkunftsland und Warengruppe ab. Die ersten drei Strategien (Präferenzursprung, HS-Code, aktive Veredelung) sind in den meisten B2B-Konstellationen die wirkungsvollsten Hebel.
Präferenzursprung prüfen
Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen sparen Sie den kompletten Zollsatz. UK, Korea, Japan, Vietnam, Türkei, Schweiz und Kanada sind die wichtigsten Präferenzländer.
HS-Code korrekt klassifizieren
Eine präzise Zolltarifnummer kann den Unterschied zwischen 0 % und 17 % bedeuten. Bei Unsicherheit beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zollamt.
Aktive Veredelung bei Reexport
Wenn Sie Waren in der EU verarbeiten und anschließend wieder ausführen, können Sie Zoll und EUSt komplett vermeiden. Erfordert Bewilligung vom Hauptzollamt.
Zolllager nutzen
Importwaren in einem Zolllager lagern verschiebt Zoll und EUSt bis zur Entnahme. Hilfreich bei Lagerhaltung vor EU-Verteilung oder unklarem Absatzweg.
Lieferantenerklärung beantragen
Bei wiederholten Importen vom selben Lieferanten reicht eine Langzeit-Lieferantenerklärung als Präferenznachweis. Spart Aufwand pro Sendung.
Sammelanmeldung statt Einzelanmeldung
Bei hohem Sendungsaufkommen ist eine Sammelzollanmeldung pro Monat günstiger als Einzelanmeldungen. Spart Verwaltungsaufwand und Spediteurgebühren.
Sammelguts-Wert prüfen
Bei Sammelladungen mehrerer Versender können Sie den Warenwert pro Sendung aufteilen. Wichtig bei B2B-Sendungen rund um die 150-EUR-Schwelle.
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Die vZTA beim Zollamt ist kostenlos und rechtssicher. Schützt vor Nachverzollung und ist EU-weit drei Jahre gültig. Empfehlenswert bei großen Volumen.
Vorsteuerabzug korrekt verbuchen
Die Einfuhrumsatzsteuer ist auf SKR03-Konto 1433/1448 oder SKR04-Konto 1788 als Vorsteuer abzugsfähig. Voraussetzung: ATLAS-Steuerbescheid liegt vor.
EORI-Nummer überprüfen
Jeder gewerbliche Importeur in der EU braucht eine EORI-Nummer (kostenlos beim Zollamt beantragbar). Ohne EORI-Nummer keine Zollanmeldung möglich.
AEO-Zertifizierung für Vielimporteure
Der AEO-Status (Authorized Economic Operator) bringt vereinfachte Zollverfahren, weniger Kontrollen und schnellere Abfertigung. Ab ca. 200 Importen jährlich rentabel.
DDP-Strategie für zentrale EU-Verteilung
Bei DDP-Lieferungen übernimmt der Verkäufer alle Abgaben — Sie kalkulieren mit Bruttopreis. Bei zentraler EU-Verteilung über Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam oft günstiger als pro Land.
Häufige Fehler
Häufige Fehler bei der Einfuhrabgaben-Berechnung
Sechs Fehler tauchen in der Importpraxis immer wieder auf — und kosten regelmäßig drei- bis fünfstellige Beträge pro Sendung. Wer sie kennt, hat den Großteil des Nachzahlungsrisikos schon abgewendet.
Frachtkosten vergessen
Der Zollwert ist nicht nur der Warenwert — er enthält auch Frachtkosten bis EU-Grenze und Versicherung (CIF-Wert). Wer FOB rechnet, unterschätzt den Zollwert um 10–25 % und riskiert Nachforderungen.
Falscher HS-Code
Eine Stelle Unterschied im HS-Code kann 5–15 % Zoll Differenz bedeuten. Wer den HS-Code vom chinesischen Lieferanten 1:1 übernimmt, landet oft in einer falschen Position. Im Zweifel vZTA beantragen.
Ursprungsnachweis fehlt
Bei Importen aus UK, Südkorea, Japan oder Vietnam fällt mit gültigem EUR.1 oder REX-Erklärung kein Zoll an — ohne Nachweis voller Drittlandstarif. Den Nachweis musst du beim Exporteur aktiv anfordern.
EUSt-Vorsteuerabzug nicht beantragt
Die Einfuhrumsatzsteuer ist für Unternehmer komplett als Vorsteuer abziehbar — Voraussetzung ist die korrekte Verbuchung auf SKR03 1433/1448 bzw. SKR04 1788 und der ATLAS-Steuerbescheid als Beleg.
Antidumpingzoll übersehen
Auf E-Bikes aus China bis zu 79,3 % Antidumpingzoll, auf Stahlprodukte aus China und Russland zweistellige Sätze. Vor dem Import den TARIC-Code in der EU-Datenbank gegen Antidumping-Maßnahmen prüfen.
Marketplace-Sendungen unter 150 EUR
Auch unterhalb der 150-EUR-Schwelle (zollfrei) fällt die EUSt seit Juli 2021 ab dem ersten Euro an. Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress nutzen IOSS — bei gewerblichen Importen gilt das Verfahren nicht.
CARGOLO Service
So unterstützt CARGOLO bei der Importabwicklung
CARGOLO ist die digitale Speditionsplattform für B2B-Importe aus Drittländern. Während die Berechnung der Einfuhrabgaben eine Sache der Kalkulation ist (und der Zollrechner unseres Partners zolltarifnummer.com dafür das beste Werkzeug), ist die operative Zollabwicklung unsere Kernleistung — wir reichen die ATLAS-Anmeldung ein, klären Tarifierung und Präferenznachweise und sorgen dafür, dass deine Sendung ohne Nachzahlungsrisiko durch den Zoll geht.
- Spedition aus einer Hand: Sea-, Air-, LCL- und FCL-Verkehre weltweit mit über 150 geprüften Carrier- und Spediteurspartnern.
- ATLAS-Zollanmeldung: Elektronische Einfuhranmeldung über das deutsche ATLAS-System, inklusive Tarifierung und EUSt-Abwicklung.
- EORI-Datenpflege: Wir prüfen deine EORI-Nummer bei jedem Onboarding und legen die Stammdaten so an, dass sie ohne Rückfragen durch ATLAS gehen.
- Festpreis-Verzollung: Transparente Pauschalen pro Anmeldung — keine versteckten Posten, keine Auslagepauschalen.
- Präferenznachweise & vZTA-Beratung: Bei Importen aus FTA-Ländern prüfen wir EUR.1 bzw. REX und sprechen bei wiederkehrenden Sendungen die vZTA-Beantragung mit dir durch.
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