Internationaler Transport & Zoll

EORI-Nummer prüfen und beantragen

Die richtige Nummer. Der richtige nächste Schritt. So prüfst du deine EORI, verstehst das Ergebnis und bereitest den Antrag beim Zoll vor.

Hendrik Lüdeking8 Min Lesezeit22. Mai 2026
Praxiswissen für Import & ExportAktualisiert
Ab 01.10.2026

Formular 0870 wird auf Ausnahmen beschränkt. Das Zoll-Portal ist der reguläre Antragsweg.

Was sich ändert

Wie kann ich eine EORI-Nummer prüfen?

Eine EORI-Nummer prüfst du über die Validierungsseite der EU-Kommission. Gib die vollständige Kennung einschließlich Länderpräfix ein und rufe das Ergebnis ab. Vergleiche deine Eingabe mit der erhaltenen Nummer. Für die eigene Dokumentation kannst du anschließend die geprüfte Kennung, das Prüfdatum und das angezeigte Ergebnis festhalten.

  1. Offiziellen EU-EORI-Check öffnen und die Nummer aus der Erteilungsmitteilung oder der Auskunft des Geschäftspartners bereithalten.
  2. Das Länderpräfix mit übernehmen. Achte beim Kopieren darauf, keine zusätzlichen Leerzeichen oder Satzzeichen einzufügen.
  3. Prüfung auslösen und die Rückmeldung lesen. Kontrolliere bei einem unerwarteten Ergebnis zuerst die Eingabe und das zuständige Prüfsystem.
  4. Bei Bedarf das Ergebnis zusammen mit dem Datum zur betreffenden Kunden- oder Sendungsakte nehmen.

Praktisch ist ein fester Ablageort für solche Nachweise. So lässt sich später nachvollziehen, welche Nummer zu welchem Zeitpunkt geprüft wurde. Ein gespeichertes Ergebnis beschreibt diesen Prüfzeitpunkt und ist keine Zusage über künftige Zollverfahren.

Was bedeutet gültig, ungültig oder keine Auskunft?

Ein gültiges Ergebnis bestätigt die Gültigkeit der eingegebenen EORI. Fehlen Name und Anschrift, ist die Nummer deshalb nicht ungültig. Ein negatives Ergebnis verlangt zunächst eine Kontrolle von Eingabe und Prüfsystem. Bei einer technischen Störung liegt dagegen kein belastbares Prüfergebnis vor; die Abfrage sollte später wiederholt werden.

Bedeutung der Rückmeldung und nächster Prüfschritt
RückmeldungAussageNächster Schritt
Gültig, mit StammdatenDie Nummer ist gültig; freigegebene Angaben werden angezeigt.Name und Anschrift mit den vorliegenden Unterlagen vergleichen.
Gültig, ohne StammdatenGültigkeit ist bestätigt, öffentliche Inhaberdaten fehlen.Benötigte Unternehmensdaten direkt beim Geschäftspartner anfragen.
UngültigDie eingegebene Nummer wird im gewählten System nicht als gültig bestätigt.Präfix und Zeichen prüfen; bei GB den britischen Check nutzen, sonst beim Inhaber nachfragen.
Keine technische AntwortDie Prüfung konnte nicht abgeschlossen werden.Erneut versuchen; einen technischen Fehler nicht als „ungültig“ dokumentieren.

Die öffentliche Anzeige von Name und Anschrift hängt von der Einwilligung zur Veröffentlichung ab. Ohne diese Zustimmung bleibt die Gültigkeitsauskunft möglich. Das erläutert die estnische Zollverwaltung zum EU-EORI-System.

Die Abfrage ersetzt keine Prüfung von Bonität, Sanktionslisten oder Vertretungsvollmachten. Auch ein plausibler Firmenname im Ergebnis beantwortet nicht die Frage, ob dein Ansprechpartner für das Unternehmen handeln darf.

Wo finde ich meine EORI-Nummer?

Deine EORI-Nummer findest du in der Erteilungsmitteilung oder in einem damit verknüpften Zoll-Portal-Konto. Fehlen diese Unterlagen, kläre die bestehende Registrierung mit dem Zoll. Eine fremde EORI fragst du direkt beim Unternehmen an: Der EU-Validator benötigt eine Nummer und bietet keine öffentliche Suche nach Firmennamen.

Suche zuerst in den Unterlagen der Person oder Gesellschaft, die am Zollverfahren beteiligt ist. Für Unternehmen mit mehreren rechtlich selbstständigen Gesellschaften reicht ein ähnlich klingender Firmenname als Zuordnung nicht aus. Notiere zur Nummer deshalb auch den vollständigen Inhaber.

Die Hilfe zur EORI-Antragsverwaltung beschreibt die Verknüpfung einer vorhandenen EORI mit dem Konto. Ist deine eigene Nummer nicht mehr auffindbar, verweist die IHK Stuttgart auf den zuständigen Zollkontakt in Dresden.

Leite eine EORI nicht aus einer Steuernummer, USt-IdNr oder Handelsregisternummer ab. Verwende die tatsächlich erteilte Kennung. Wenn ein Lieferant nur seine Umsatzsteuerangaben geschickt hat, bitte ausdrücklich um die EORI und den dazugehörigen Unternehmensnamen.

Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?

In Deutschland beantragst du die EORI über die Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung“ im Zoll-Portal. Der Ablauf umfasst Konto und Identifizierung, Aufruf der Verwaltung, Prüfung der Antragsdaten und Absenden. Für Unternehmen ist ein ELSTER-Zertifikat auf Grundlage der aktuellen Steuernummer vorgesehen. Ab 1. Oktober 2026 wird Formular 0870 auf Ausnahmen beschränkt.

  1. Konto und Zugang vorbereiten. Prüfe vor dem Start, welches Unternehmen registriert werden soll und ob die passende Identifizierung vorliegt.
  2. EORI-Nr. Verwaltung öffnen. Wähle im Zoll-Portal die Dienstleistung und den Antrag auf Erteilung.
  3. Angaben kontrollieren. Gleiche vorausgefüllte Daten mit den Unternehmensunterlagen ab und ergänze die erforderlichen Informationen.
  4. Antrag absenden. Bewahre die Antragsunterlagen auf und achte auf Mitteilungen der Behörde. Der Antrag allein ist noch keine erteilte Nummer.

Den Portalablauf erläutert die amtliche Hilfe zur Antragstellung.

Formular 0870: Änderung zum 1. Oktober 2026

Ab diesem Stichtag ist das Formular grundsätzlich nur noch für das Ausfallverfahren vorgesehen. Für Drittlandsbeteiligte, die über keinen der genannten Identifizierungszugänge verfügen, bleibt eine Ausnahme mit formloser Begründung. Maßgeblich sind die aktuellen Voraussetzungen des Zoll-Portals. Dieser Artikel hat den Stand 17. September 2026; die Umstellung steht zu diesem Zeitpunkt noch bevor.

Für deine Vorbereitung empfiehlt sich eine interne Zuständigkeit: Wer reicht den Antrag ein, wer beantwortet Rückfragen und wer teilt die erteilte Nummer den Personen mit, die Transport und Zollunterlagen vorbereiten? Das vermeidet widersprüchliche Angaben in verschiedenen Abteilungen.

Was kostet der Antrag und wie lange dauert er?

Die EORI-Registrierung in Deutschland kostet 0 Euro Behördengebühren. Für die Bearbeitungsdauer ergibt sich aus den hier geprüften amtlichen Informationen keine allgemeingültige Zusage. Antragstellung, Erteilung und technische Abrufbarkeit sind unterschiedliche Schritte. Plane deshalb vor der ersten betroffenen Sendung Zeit zur Klärung ein und frage bei ausstehender Nummer beim Zoll nach.

Die kostenlose Registrierung bestätigt der deutsche Zoll. Ein privater Dienstleister kann für Unterstützung ein Honorar verlangen. Das ist keine behördliche EORI-Gebühr und allein kein Beleg für Betrug. Prüfe bei einem Angebot, welche Leistung tatsächlich berechnet wird.

Verlasse dich bei einem festen Versandtermin nicht auf pauschale Versprechen wie „in drei Tagen fertig“. Halte bei einer Rückfrage den Antragsbezug und die betroffene Gesellschaft bereit. Ist die Nummer bereits erteilt, aber online nicht abrufbar, schildere genau diesen Unterschied. Eine feste Synchronisationsfrist wird hier nicht zugesagt.

Besprich offene Voraussetzungen früh mit den Beteiligten der Zollabfertigung. Eine beantragte oder gültige EORI allein garantiert keine Freigabe einer konkreten Sendung.

Wer braucht eine EORI und wie ist sie aufgebaut?

Die EORI identifiziert Beteiligte gegenüber den Zollbehörden. Wirtschaftsbeteiligte müssen sich grundsätzlich nach Artikel 9 des Unionszollkodex registrieren. Das EU-Format besteht aus zwei Buchstaben und höchstens 15 weiteren alphanumerischen Zeichen. Für Nicht-Wirtschaftsbeteiligte bestehen Ausnahmen. Übernimm eine Nummer immer so, wie sie erteilt wurde, und ändere sie nicht anhand vermuteter Längenvorgaben.

EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Nach Angaben der EU-Kommission kennzeichnet das Präfix den ausstellenden Mitgliedstaat. Die Nummer gilt innerhalb der EU; registriert wird ein EU-Wirtschaftsbeteiligter grundsätzlich im Mitgliedstaat seiner Niederlassung.

Drei Kennungen mit unterschiedlichen Aufgaben
KennungBezieht sich aufZweck
EORIDen BeteiligtenIdentifikation gegenüber dem Zoll
USt-IdNrDen umsatzsteuerlichen UnternehmerIdentifikation für Umsatzsteuerzwecke
ZolltarifnummerDie WareEinreihung in den Zolltarif

Für die Warenklassifizierung gibt es den eigenen Ratgeber zur Zolltarifnummer für deine Waren. Auch die Einfuhrumsatzsteuer ist ein gesondertes Thema; die EORI selbst ist keine Steuerberechnung.

Privatpersonen: Der deutsche Zoll nennt für Nicht-Wirtschaftsbeteiligte eine Ausnahme bei weniger als zehn schriftlichen oder elektronischen Zollanmeldungen pro Jahr, vorbehaltlich besonderer Vorschriften. Gemeint sind Zollanmeldungen, nicht Pakete. Diese Ausnahme darf nicht auf gewerblich tätige Unternehmen übertragen werden.

Wo prüfe ich GB-, XI- und Schweizer Nummern?

Für EU-EORI und Nummern mit dem Präfix XI ist der EU-Check das passende Prüfziel. GB-Nummern prüfst du im britischen HMRC-System. Die Schweizer UID gehört zu einem eigenen Identifikationssystem und ist keine EU-EORI. Ein Schweizer Unternehmen kann je nach seiner Rolle im EU-Zollverfahren zusätzlich eine EORI benötigen.

Passendes Prüfsystem auswählen
NummerPrüfzielEinordnung
EU / XIEU-EORI-ValidatorXI wird in der EU-Datenbank geprüft.
GBHMRC-EORI-CheckEigenes britisches Prüfsystem
Schweizer UIDSchweizer UID-RegisterKeine EU-EORI-Validierung

Die Zuordnung von GB und XI erklärt HMRC in seiner Prüfanleitung. Zur Abgrenzung von UID und EORI informiert das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Eine UID sollte nicht pauschal als EORI-Ersatz in EU-Anmeldungen übernommen werden.

Welche Angaben braucht meine Transportanfrage?

Für eine internationale Transportanfrage helfen eine genaue Route, Packstückzahl, Maße, Gewicht, Warenbeschreibung und der geplante Termin. Ergänze, welche EORI bereits vorliegt und wer die Zollabwicklung vorbereiten soll. Wenn Angaben noch fehlen, kennzeichne sie als offen. So lassen sich Transportplanung und ausstehende Unterlagen gemeinsam besprechen.

  • Route: Abhol- und Lieferort mit Land und Postleitzahl, gegebenenfalls Hafen oder Flughafen.
  • Sendung: Anzahl der Packstücke, Verpackungsart, Außenmaße und Bruttogewicht.
  • Ware und Termin: Verständliche Warenbeschreibung sowie gewünschtes Abhol- oder Lieferdatum.
  • Zollvorbereitung: Beteiligte Unternehmen, vorhandene EORI und offene Dokumentenfragen.

Nutze zur Vorbereitung die Übersicht der Unterlagen für die Zollabwicklung. Informationen zu Transportwegen findest du bei Seefracht und Luftfracht, für Sendungen mit GB-EORI des Empfängers unter Transport nach Großbritannien vorbereiten. Teile bei einer Anfrage mit, ob du die EORI-Nummer bereits prüfen konntest oder noch auf die Erteilung wartest.

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Häufige Fragen zur EORI-Nummer

Eine EORI gilt grundsätzlich EU-weit und ohne festes Ablaufdatum; Stammdaten müssen trotzdem aktuell bleiben. Sie ersetzt keine Umsatzsteuerkennung und erlaubt keine Schlussfolgerung über die Seriosität eines Unternehmens. Bei Privatpersonen kommt es auf die Voraussetzungen der Ausnahme an. Die Antworten ergänzen die Prüf- und Antragsschritte dieses Ratgebers.

Wie lange ist eine EORI-Nummer gültig?

Eine EU-EORI hat kein festes Ablaufdatum und gilt EU-weit. Sie kann jedoch für ungültig erklärt werden. Ein alter Erteilungsnachweis ersetzt deshalb keinen aktuellen Gültigkeitscheck.

Kann ich meine USt-IdNr anstelle der EORI verwenden?

Nein. Umsatzsteuerliche Identifikation und Identifikation gegenüber dem Zoll erfüllen unterschiedliche Zwecke. Frage bei der Vorbereitung einer Sendung ausdrücklich nach der benötigten Kennung, damit keine Steuernummer im EORI-Feld landet.

Was passiert mit meiner EORI bei einem Umzug?

Geänderte Stammdaten lassen sich über die EORI-Nr. Verwaltung im Zoll-Portal melden. Eine neue Anschrift ist kein Grund, vorsorglich eine zweite Nummer zu beantragen. Bei Änderungen des Unternehmens oder der Rechtsform sollte die weitere Zuordnung mit dem Zoll geklärt werden.

Darf ein Unternehmen mehrere EU-EORI-Nummern haben?

Pro Person ist nur eine gültige EORI vorgesehen. Für ein weiteres EU-Land wird deshalb keine zusätzliche EU-EORI beantragt. Das ist von eigenständigen Gesellschaften zu unterscheiden: Kläre zuerst, welche juristische Person am Zollverfahren beteiligt ist.

Beweist eine ungültige EORI, dass ein Unternehmen betrügt?

Nein. Ein negatives Prüfergebnis allein erlaubt keine belastbare Aussage über Betrug. Prüfe zuerst Eingabe und zuständiges System und bitte das Unternehmen um Klärung. Eine gültige Nummer bestätigt umgekehrt weder Zahlungsfähigkeit noch Vertretungsbefugnis.

Zählen für Privatpersonen die Pakete oder die Zollanmeldungen?

Maßgeblich sind bei der beschriebenen Ausnahme die schriftlichen oder elektronischen Zollanmeldungen. Aus der Zahl empfangener Pakete lässt sich die EORI-Pflicht nicht zuverlässig ableiten. Die Ausnahme betrifft Nicht-Wirtschaftsbeteiligte und steht unter dem Vorbehalt besonderer Vorschriften.

Grundlagen: EU-Kommission zur EORI und Zoll-Portal zur Stammdatenverwaltung. Quellenstand: 17. September 2026.

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