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Carnet ATA einfach erklärt:
Der Reisepass für Ihre Waren.

Was ein Carnet ATA ist, wofür Sie es brauchen, wie Sie es über die IHK beantragen und was es kostet. Das Zolldokument für die vorübergehende, abgabenfreie Ausfuhr von Messegütern, Berufsausrüstung und Warenmustern.

77 Länder
ATA-System
Inklusive 27 EU-Staaten
1 Jahr
Gültigkeit
Mehrere Reisen möglich
0 EUR
Einfuhrabgaben
Keine Abgaben, keine Einfuhr-MwSt
1 Dokument
Für alle Zollformalitäten
In mehreren Ländern gültig

Zoll & Dokumente

Carnet ATA: Zolldokument für die vorübergehende Ausfuhr einfach erklärt

Ein Carnet ATA ist ein international anerkanntes Zolldokument, das die vorübergehende, abgabenfreie Ein- und Ausfuhr von Waren in teilnehmende Länder ermöglicht. Es gilt als Reisepass für Waren und ersetzt mit einem einzigen Dokument alle Zollformalitäten. Für Waren, die unter einem Carnet ATA reisen, fallen im Verwendungsland keine Einfuhrabgaben und keine Einfuhrmehrwertsteuer an. ATA steht für Admission Temporaire / Temporary Admission, also vorübergehende Verwendung.

Ein Maschinenbauer schickt eine Demo-Anlage zu einer Messe nach Großbritannien und holt sie nach drei Tagen wieder zurück. Ohne das richtige Zolldokument müsste er Einfuhrabgaben vorstrecken und sich durch zwei Zollverfahren kämpfen. Mit einem Carnet ATA passiert die Ware abgabenfrei und mit einem einzigen Dokument den Zoll.

Diese Seite ist Ihre vollständige Referenz zum Carnet ATA: von der Definition über die Verwendungszwecke, die teilnehmenden Länder und die Beantragung über die IHK bis zu Gültigkeit, Kosten und der Abwicklung am Zoll. CARGOLO transportiert Ihre Carnet-Waren und unterstützt bei der Zollabwicklung; das Carnet selbst stellt Ihre Industrie- und Handelskammer aus.

Definition

Was ist ein Carnet ATA?

Ein Carnet ATA (englisch ATA Carnet) ist ein international anerkanntes Zolldokument, das die vorübergehende Verwendung von Waren in teilnehmenden Ländern ermöglicht. Es funktioniert wie ein Warenpass oder Reisepass für Waren: Statt für jedes Land einzelne Zollanmeldungen auszufüllen, decken Sie alle Zollformalitäten mit einem einzigen Dokument ab.

Der Begriff ATA steht für Admission Temporaire / Temporary Admission, also vorübergehende Verwendung beziehungsweise vorübergehende Einfuhr. Rechtliche Grundlage ist das internationale ATA-Übereinkommen, das im Rahmen der Weltzollorganisation (WCO) und der Internationalen Handelskammer (ICC) verwaltet wird.

Der wirtschaftliche Kernvorteil: Für die eingeführten Waren sind im Verwendungsland weder Einfuhrabgaben noch Einfuhrmehrwertsteuer zu entrichten. Am Zoll muss keine eigene Sicherheit hinterlegt werden, denn die Bürgschaft übernimmt die Kammer-Organisation. Relevant ist das Carnet ATA vor allem für Unternehmen, die Waren temporär ins Ausland bringen, etwa Aussteller, Servicetechniker mit Berufsausrüstung oder Hersteller mit Warenmustern.

Verwendung

Wofür wird ein Carnet ATA verwendet?

Ein Carnet ATA deckt drei klassische Verwendungszwecke ab. In allen Fällen gilt die zentrale Bedingung: Die Ware muss unverändert wieder ausgeführt werden. Sie darf im Ausland nicht verkauft, verbraucht, be- oder verarbeitet oder repariert werden.

Messe- und Ausstellungsgüter

Stände, Exponate, Vorführmaschinen und Demo-Anlagen, die Sie zu einer Messe oder Ausstellung im Ausland bringen und danach unverändert zurückholen.

Berufsausrüstung

Werkzeug, Foto- und Filmtechnik, Musikinstrumente, Soundanlagen, Industriemaschinen und medizinische Geräte für einen Einsatz im Ausland.

Warenmuster

Muster und Anschauungsstücke, mit denen Sie im Ausland Geschäfte anbahnen, ohne die Ware dort zu verkaufen.

Typische Beispiele aus der Praxis sind Computer, Reparaturwerkzeug, Foto- und Filmausrüstung, Musikinstrumente, Industriemaschinen, Kunstwerke, Theaterkostüme, Soundanlagen oder medizinische Geräte.

Abgrenzung

Wofür ein Carnet ATA nicht geeignet ist

Nicht jede grenzüberschreitende Warenbewegung passt zum Carnet ATA. Sobald die Ware im Ausland bleibt, verkauft oder verändert wird, ist es das falsche Dokument. In diesen Fällen ist eine normale Ausfuhr beziehungsweise Zollabfertigung nötig, häufig mit einem Ausfuhrbegleitdokument.

Waren, die im Ausland verkauft werden sollen (endgültige Ausfuhr)
Verbrauchsgüter und verderbliche Waren
Prospekte, Werbematerial und Werbe-Giveaways
Waren, die zur Be- oder Verarbeitung ins Ausland gehen
Waren, die im Ausland repariert werden sollen

Länder

Carnet ATA Länder: das ATA-System

Das ATA-System umfasst rund 77 Länder, darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Innerhalb der EU braucht es wegen der Zollunion kein Carnet; praktisch relevant ist es vor allem für Drittländer wie die Schweiz, Großbritannien, die USA oder China. Die teilnehmenden Staaten handhaben die akzeptierten Verwendungsarten teils unterschiedlich, daher sollten die Bedingungen des Ziellandes vorab geprüft werden.

Zu den teilnehmenden Drittländern zählen unter anderem die Schweiz, Großbritannien, die USA, China, Australien, Norwegen, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für Messen oder Servicetechniker-Einsätze in der Schweiz oder in Großbritannien ist das Carnet ein häufig genutztes Standarddokument.

Weil die Vertragsstaaten die akzeptierten Verwendungsarten teils unterschiedlich auslegen, lohnt sich vor jeder Reise ein Blick auf die konkreten Bedingungen des Ziellandes. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Einreise.

Beantragung

Carnet ATA beantragen: Schritt für Schritt

In Deutschland stellt die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) das Carnet ATA aus, in Österreich die Wirtschaftskammer (WKO).

Ein Carnet ATA wird in Deutschland von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt, zunehmend elektronisch. Der Antragsteller erstellt eine vollständige Warenliste mit Werten und Seriennummern, beantragt das Carnet bei der IHK und stellt eine Sicherheitsleistung. Bei jeder Aus- und Wiedereinreise stempelt der Zoll die Carnet-Abschnitte ab; nach fristgerechter Wiederausfuhr wird das Carnet geschlossen.

Das System wird international von der Internationalen Handelskammer (ICC) über die World Chambers Federation verwaltet. So beantragen Sie ein Carnet ATA in sechs Schritten:

1

Warenliste erstellen

Erfassen Sie alle temporär auszuführenden Gegenstände mit Wert, Stückzahl und, wo vorhanden, Seriennummern. Diese allgemeine Liste ist der Kern jedes Carnets.

2

Carnet bei der IHK beantragen

Beantragen Sie das Carnet ATA bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Beantragung läuft zunehmend elektronisch, etwa über e-ATA bzw. eCarnet-Portale.

3

Sicherheitsleistung stellen

Die Kammer-Organisation bürgt gegenüber dem Einfuhrland. Dafür hinterlegen Sie eine entsprechende Sicherheit bzw. zahlen die Gebühr der Kammer.

4

Carnet beim Zoll aktivieren

Nehmen Sie das Carnet entgegen und lassen Sie es bei der Ausreise vom deutschen Zoll abfertigen. Damit ist das Dokument aktiviert.

5

Abschnitte abstempeln lassen

Lassen Sie bei jeder Ein- und Wiederausreise in jedem Land die passenden Carnet-Abschnitte vom Zoll bearbeiten und abstempeln.

6

Waren zurückführen und Carnet schließen

Führen Sie die Waren fristgerecht und unverändert wieder ein und geben Sie das Carnet ordnungsgemäß bei der ausstellenden Kammer zurück.

Hinweis: Es gibt kein frei verfügbares Muster zum Selbstausfüllen. Das Carnet ist ein nummeriertes Vordruck-Set, das die Kammer ausgibt. CARGOLO stellt das Carnet nicht aus, übernimmt aber den Transport der Carnet-Waren und unterstützt bei der Zollabwicklung.

Kosten

Was kostet ein Carnet ATA?

Die Kosten eines Carnet ATA setzen sich aus der Ausstellungsgebühr der IHK und einer Sicherheitsleistung zusammen. Die Gebühr richtet sich meist nach dem Warenwert und dem Bearbeitungsaufwand und ist je Kammer unterschiedlich; die Sicherheitsleistung deckt das Risiko der Einfuhrabgaben, falls die Ware nicht fristgerecht wiederausgeführt wird. Im Verwendungsland selbst fallen keine Einfuhrabgaben und keine Einfuhrmehrwertsteuer an.

Ausstellungsgebühr der IHK

Sie richtet sich in der Regel nach Warenwert und Bearbeitungsaufwand und ist je Kammer unterschiedlich. Die genaue Gebühr nennt Ihnen Ihre zuständige IHK.

Sicherheitsleistung / Bürgschaft

Sie deckt das Risiko der Einfuhrabgaben im Zielland ab, falls die Ware nicht fristgerecht wiederausgeführt wird. In Deutschland ist dieses Risiko über Allianz Trade abgesichert.

Wirtschaftlicher Kernvorteil: Die Kosten richten sich nach Warenwert und Anzahl der Reiseländer. Im Verwendungsland selbst fallen keine Einfuhrabgaben und keine Einfuhrmehrwertsteuer an, was bei hochwertigem Equipment oder Maschinen erhebliche Beträge spart.

Am Zoll

Carnet ATA am Zoll: Abwicklung und Nämlichkeitssicherung

Bei jeder Aus- und Einreise bearbeitet und stempelt der Zoll den passenden Abschnitt des Carnets, das Stammblatt dokumentiert den gesamten Verlauf. Über die sogenannte Nämlichkeitssicherung stellt der Zoll sicher, dass genau die ausgeführte Ware wieder eingeführt wird, etwa per Seriennummer, Foto oder Zollschnur. Der Carnet-Inhaber muss die Ware unverändert und fristgerecht wieder einführen, sonst werden Einfuhrabgaben fällig.

Praktisch heißt das: Bei jeder Grenze trennt der Zoll den passenden Carnet-Abschnitt heraus und stempelt ihn ab. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, wo sich die Ware befindet und ob die Wiederausfuhr ordnungsgemäß erfolgt ist.

Die Nämlichkeitssicherung schützt vor Missbrauch: Über den Abgleich von Seriennummern, Fotos oder eingenähten Zollschnüren, etwa bei Textilien, kontrolliert der Zoll, dass tatsächlich dieselbe Ware zurückkommt. Bleibt die Ware im Land, wird sie verkauft oder nicht fristgerecht wiederausgeführt, werden Einfuhrabgaben fällig. In Deutschland reguliert die Bürgschaftskette über Allianz Trade diesen Fall und fordert die Beträge beim Versender zurück.

Gültigkeit

Gültigkeit und Wiederausfuhr

Maximal 1 Jahr

Ein Carnet ATA ist höchstens ein Jahr ab Ausstellung gültig.

Mehrere Reisen

Innerhalb dieses Jahres können Sie es für mehrere Reisen in mehrere teilnehmende Länder nutzen.

Wiederausfuhrfrist

Die Frist zur Wiederausfuhr aus einem einzelnen Land kann von der Gesamtgültigkeit abweichen.

Beachten Sie die länderspezifische Wiederausfuhrfrist unbedingt, denn sie wird vom jeweiligen Verwendungsland gesetzt. Nach Ablauf oder vollständiger Nutzung geben Sie das Carnet bei der ausstellenden Kammer zurück, die es ordnungsgemäß schließt.

Warum CARGOLO

Carnet ATA und Ihr Transport mit CARGOLO

Wer Waren temporär ins Ausland bringt, braucht zuverlässigen Transport plus saubere Zollformalitäten. CARGOLO transportiert Ihre Carnet-Waren und unterstützt bei der Zollabwicklung. Das Carnet selbst stellt Ihre IHK aus.

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Unterstützung bei der Zollabwicklung

Wir transportieren Ihre Carnet-Waren und unterstützen bei der Zollabwicklung. Das Carnet selbst stellt Ihre IHK aus.

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Nachvollziehbare Buchung und Tracking Ihrer Sendung von der Abholung bis zur Zustellung.

Persönlicher Support

Deutschsprachiger Support aus Paderborn, erreichbar von Montag bis Freitag.

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Erfahrung mit Industrie, Handel, Ausstellern und Servicetechnikern, die Equipment ins Ausland bringen.

Abgrenzung

Carnet ATA, Carnet TIR und Carnet de Passage: die Abgrenzung

Mehrere Zolldokumente tragen den Namen Carnet, dienen aber ganz unterschiedlichen Zwecken. Diese Übersicht hilft, das Carnet ATA von ähnlich klingenden Dokumenten zu unterscheiden.

DokumentZweck
Carnet ATAVorübergehende, abgabenfreie Ein- und Ausfuhr von Waren (Messegüter, Berufsausrüstung, Warenmuster).
Carnet TIRVersand- und Transitverfahren für den grenzüberschreitenden Warentransport unter Zollverschluss durch mehrere Länder.
Carnet de Passage (CPD)Zollpassierschein für Fahrzeuge bei der vorübergehenden Einfuhr in bestimmte Länder, nicht für allgemeine Handelswaren.

Kurz gesagt: Für temporär ausgeführte Geschäftswaren wie Messegüter, Berufsausrüstung oder Warenmuster ist das Carnet ATA das richtige Dokument.

Häufige Fragen zum Carnet ATA

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Definition, Verwendung, Beantragung, Gültigkeit und Kosten des Carnet ATA.

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