
Zoll bei Waren
aus China
Was seit dem 1. Juli 2026 gilt: Abgaben, Sätze und Berechnung verständlich erklärt.
Einfuhrabgaben
Zoll bei Waren aus China nach Deutschland
Beim Import aus China fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Der Zollsatz richtet sich nach der Zolltarifnummer, die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % (ermäßigt 7 %) auf Zollwert plus Zoll. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es keine 150-Euro-Zollfreigrenze mehr. Für Sendungen bis 150 Euro gilt stattdessen ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warengruppe.
China ist Drittland. Jede Sendung, die von dort in die EU gelangt, ist anmeldepflichtig und löst Einfuhrabgaben aus. Für Unternehmen ist das Routine. Für viele Besteller kam die Änderung zum Juli 2026 dagegen überraschend.
Diese Seite erklärt, welche Abgaben anfallen, wie sie berechnet werden und was gewerbliche Importeure zusätzlich brauchen. Alle Angaben geben den Stand August 2026 wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Rechtslage 2026
Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat
Die EU hat die Zollbefreiung für Kleinsendungen abgeschafft. Das betrifft jede Bestellung aus China, unabhängig vom Wert.
Warensendungen unter 150 Euro waren von Zöllen befreit. Die Einfuhrumsatzsteuer fiel bereits seit Juli 2021 ab dem ersten Euro an.
Für Sendungen bis 150 Euro Warenwert gilt ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warengruppe (Zollposition).
Unverändert: Es gilt der reguläre Zollsatz der jeweiligen Zolltarifnummer, gegebenenfalls zuzüglich Antidumpingzoll.
Stichtag ist die Einfuhr, nicht die Bestellung
Auch Sendungen, die vor dem 1. Juli 2026 aufgegeben wurden, fallen unter die neue Regelung, wenn die Ware erst nach diesem Stichtag in die EU eingeführt wird. Die 3-Euro-Pauschale ist ausdrücklich als Übergangsregelung angelegt. Mit weiteren Anpassungen ist zu rechnen.
Die drei Ebenen
Welche Abgaben fallen beim Import aus China an?
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden häufig verwechselt. Es sind zwei getrennte Abgaben mit unterschiedlicher Bemessungsgrundlage. Bei bestimmten Waren kommt eine dritte hinzu.
Zoll
Basis: Zollwert der Ware
Der Satz richtet sich nach der Zolltarifnummer. Er reicht von 0 % bei vielen Rohstoffen bis zu zweistelligen Sätzen bei Konsumgütern.
Einfuhrumsatzsteuer
Basis: Zollwert + Zoll
19 % Regelsatz, 7 % für ermäßigte Warengruppen. Unternehmen können sie in der Regel als Vorsteuer geltend machen.
Antidumpingzoll
Basis: nur bestimmte Waren
Zusätzlicher Zoll auf Waren, die unter Herstellungskosten in die EU verkauft werden. Betrifft China überdurchschnittlich häufig.
Berechnung
Einfuhrabgaben Schritt für Schritt berechnen
Die Reihenfolge ist entscheidend: Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf Zollwert plus Zoll berechnet, nicht auf den Warenwert allein.
- 1
Zolltarifnummer ermitteln
Jede Ware hat eine Nummer im Elektronischen Zolltarif. Sie bestimmt den anzuwendenden Zollsatz.
- 2
Zollwert bestimmen
Warenwert laut Handelsrechnung zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze.
- 3
Zoll berechnen
Zollwert multipliziert mit dem Zollsatz der Zolltarifnummer.
- 4
Einfuhrumsatzsteuer berechnen
19 % bzw. 7 % auf die Summe aus Zollwert und Zoll, nicht auf den Warenwert allein.
- 5
Gesamtabgaben ermitteln
Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer, gegebenenfalls zuzüglich Antidumpingzoll.
Rechenbeispiel
Warenwert 1.000,00 €, Zollsatz 4,7 %
- Warenwert (Rechnung)
- 1.000,00 €
- + Fracht bis EU-Grenze
- 120,00 €
- = Zollwert
- 1.120,00 €
- Zoll (4,7 % vom Zollwert)
- 52,64 €
- = Bemessung Einfuhrumsatzsteuer
- 1.172,64 €
- Einfuhrumsatzsteuer (19 %)
- 222,80 €
- Einfuhrabgaben gesamt
- 275,44 €
Beispielrechnung mit einem angenommenen Zollsatz. Der tatsächliche Satz ergibt sich aus der Zolltarifnummer Ihrer Ware. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die Einfuhrumsatzsteuer erstattet, für sie bleiben effektiv 52,64 € Zoll.
Die passende Nummer für Ihre Ware finden Sie über unseren Leitfaden zur Zolltarifnummer und zum HS-Code. Dort ist auch erklärt, wie sich die Nummer aus dem Elektronischen Zolltarif ableiten lässt.
Für Unternehmen
Gewerblicher Import aus China
Wer regelmäßig einführt, braucht mehr als die Abgabenberechnung. Diese vier Punkte sollten vor der ersten Sendung geklärt sein:
EORI-Nummer
Jedes Unternehmen, das Waren aus Drittländern einführt, benötigt eine EORI-Nummer. Sie wird kostenlos beim Zoll beantragt.
Zollanmeldung über ATLAS
Die Einfuhr wird elektronisch angemeldet. In der Praxis übernimmt das die Spedition oder ein Zollagent im Auftrag des Importeurs.
Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen bekommen die Einfuhrumsatzsteuer erstattet. Sie ist damit ein Liquiditäts-, kein Kostenfaktor.
Incoterm klären
Bei DDP trägt der Verkäufer die Einfuhrabgaben, bei FOB oder EXW der Käufer. Das sollte vor der Bestellung feststehen.

Kein Präferenzabkommen
Warum es bei China keinen Zollvorteil gibt
Zwischen der EU und China besteht kein Freihandelsabkommen. Das unterscheidet den China-Import von Einfuhren aus Ländern wie Südkorea, Japan oder der Schweiz.
Es gilt der Regelzollsatz
Ohne Abkommen greift der Drittlandszollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs. Eine Lieferantenerklärung oder ein Präferenznachweis bringt bei chinesischer Ware keinen reduzierten Satz, weil es kein Abkommen gibt, auf das er sich stützen könnte.
Ursprungszeugnis bleibt trotzdem relevant
Der Warenursprung wird weiterhin geprüft, allerdings aus anderem Grund: Antidumping- und Ausgleichszölle knüpfen genau daran an. Ein chinesischer Ursprung kann deshalb zusätzliche Abgaben auslösen, statt sie zu senken.
Bemessungsgrundlage
Zollwert: was hineinzählt und was nicht
Der Zollwert ist selten identisch mit dem Rechnungsbetrag. Wer ihn falsch ansetzt, zahlt zu viel oder riskiert eine Nacherhebung.
Gehört zum Zollwert
- +Kaufpreis der Ware laut Handelsrechnung
- +Beförderungskosten bis zur EU-Außengrenze
- +Versicherungskosten für diesen Streckenabschnitt
- +Verpackungskosten, soweit sie dem Käufer berechnet werden
- +Lizenzgebühren, wenn sie Bedingung des Kaufs sind
Bleibt außen vor
- −Transportkosten innerhalb der EU nach der Grenze
- −Einfuhrabgaben selbst, also Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
- −Montage- und Wartungskosten nach der Einfuhr
- −Zahlungsziel-Zinsen bei gesonderter Vereinbarung
- −Einkaufsprovisionen des Käufers
Häufiger Fehler: Bei einer Lieferung ab Werk in China gehört die gesamte Seefracht bis zum EU-Hafen in den Zollwert, auch wenn Sie sie separat bezahlen. Umgekehrt darf bei einer Lieferung frei Haus der Streckenanteil innerhalb der EU herausgerechnet werden, sofern er nachweisbar getrennt ist.
Verfahrenswahl
Nicht jede Einfuhr läuft gleich ab
Der Standardfall ist die Überführung in den freien Verkehr. Es gibt Alternativen, die Abgaben aufschieben oder ganz vermeiden.
| Verfahren | Wann es sich lohnt | Abgaben |
|---|---|---|
| Freier Verkehr | Der Regelfall. Die Ware wird verzollt und ist danach frei verwendbar. | sofort fällig |
| Zolllagerverfahren | Ware lagert unverzollt, bis sie tatsächlich gebraucht wird. Sinnvoll bei großen Chargen mit gestrecktem Absatz. | aufgeschoben |
| Aktive Veredelung | Einfuhr zur Be- oder Verarbeitung mit anschließender Wiederausfuhr. Typisch bei Lohnfertigung. | entfallen bei Wiederausfuhr |
| Vorübergehende Verwendung | Zeitlich befristete Einfuhr, etwa für Messen oder Tests. Die Ware verlässt die EU unverändert wieder. | entfallen |
Die besonderen Verfahren sind bewilligungspflichtig und lohnen sich erst ab einem gewissen Volumen. Mehr dazu unter Zolllager.
Zuständigkeit
Wer meldet die Einfuhr eigentlich an?
Drei Wege sind üblich. Die Wahl hängt von Sendungsvolumen und interner Zollkompetenz ab.
Spedition
Der häufigste Fall bei Frachtsendungen. Die Spedition meldet im Auftrag des Importeurs an und legt die Abgaben oft vor. Sie brauchen dafür nur EORI-Nummer und Warenangaben.
Zollagent
Spezialisierter Dienstleister, sinnvoll bei komplexen Warengruppen, Bewilligungsverfahren oder hohem Sendungsaufkommen ohne eigene Zollabteilung.
Selbstverzollung
Der Importeur meldet selbst über ATLAS an. Setzt Software, Zugang und Fachwissen voraus. Lohnt erst bei regelmäßigen, gleichartigen Einfuhren.
Praxis
Wenn die Sendung beim Zoll festhängt
Eine Zurückhaltung bedeutet meist nicht, dass etwas verboten ist. In den allermeisten Fällen fehlt schlicht eine Angabe.
Warenbeschreibung zu unscharf
Angaben wie „Zubehör“ oder „Muster“ reichen nicht für die Tarifierung. Der Zoll fordert eine präzise Beschreibung nach, was Tage kostet.
Rechnung fehlt oder ist unvollständig
Ohne Handelsrechnung mit Wert, Menge und Incoterm lässt sich der Zollwert nicht ermitteln. Eine Pro-forma-Rechnung genügt bei Verkäufen nicht.
Wertangabe unplausibel
Auffällig niedrige Werte lösen eine Prüfung aus. Der Zoll kann den Wert dann selbst schätzen, in der Regel zu Ihren Ungunsten.
Genehmigung fehlt
Manche Waren brauchen Zertifikate oder Einfuhrgenehmigungen. Ohne sie bleibt die Sendung liegen, bis der Nachweis vorliegt.
Wichtig: Standzeiten am Terminal kosten Geld. Bei Containern fallen nach einer Freizeit Demurrage und Detention an, die schnell dreistellig pro Tag werden. Wer Nachfragen des Zolls zügig beantwortet, spart mehr als er an Sorgfalt investiert.
Dritte Abgabenart
Verbrauchsteuern zusätzlich zum Zoll
Bei bestimmten Warengruppen kommt neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchsteuer hinzu. Sie wird unabhängig vom Warenwert erhoben, meist nach Menge oder Gehalt.
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke
- Tabakwaren, einschließlich Liquids für E-Zigaretten
- Kaffee und kaffeehaltige Waren (deutsche Besonderheit)
- Energieerzeugnisse wie Öle und Kraftstoffe
Die Kaffeesteuer überrascht am häufigsten
Deutschland erhebt als eines von wenigen EU-Ländern eine Kaffeesteuer. Sie fällt auch auf Kleinmengen an und wird nach Gewicht berechnet, nicht nach Wert. Wer Kaffee oder kaffeehaltige Mischungen aus China einführt, sollte sie einkalkulieren.
Verbrauchsteuern erhöhen zusätzlich die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer. Sie wirken damit doppelt und sind kein Nebenschauplatz.
Zusatzabgaben
Antidumpingzölle auf Waren aus China
Die EU erhebt zusätzliche Zölle auf Waren, die unter Herstellungskosten in den Binnenmarkt verkauft werden. China ist davon überdurchschnittlich betroffen, die Sätze liegen teils deutlich über dem Regelzoll.
Betroffene Warengruppen vorab prüfen
Antidumpingmaßnahmen gelten befristet und werden regelmäßig überprüft, verlängert oder aufgehoben. Betroffen sind unter anderem Fahrräder und E-Bikes, Keramikgeschirr, bestimmte Reifen sowie Verbindungselemente wie Schrauben. Weil sich die Sätze ändern, nennen wir hier bewusst keine Prozentwerte.
- Aktuelle Maßnahmen über den Elektronischen Zolltarif (EZT) zur konkreten Zolltarifnummer abfragen
- Antidumpingzoll kommt zusätzlich zum Regelzoll, nicht statt seiner
- Bei Erstimporten vorab mit dem Spediteur oder Zollagenten klären
Häufige Fragen
Zoll China–Deutschland: Ihre Fragen
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Frachtpreis berechnenAlle Angaben auf dieser Seite geben den Stand August 2026 wieder und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Auskünfte der Zollverwaltung zur konkreten Sendung.