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Air Cargo · Gefahrgut · B2B

Gefahrgut-Luftfracht prüfen
und individuell anfragen

Für Batterien, chemische Produkte, Trockeneis und andere regulierte Waren prüft CARGOLO Sendungsdaten, Relation und verfügbare Transportoptionen. Erst nach vollständigen Angaben und Carrier-Prüfung erhalten Firmenkunden ein individuelles Angebot.

Keine Sofortbuchung · Prüfung je Sendung und Route · nicht über den automatischen Preisrechner
67.
IATA-DGR-Ausgabe
seit 01.01.2026 wirksam
2025-2026
ICAO Technical Instructions
Doc 9284, Editionszeitraum
4
Beförderungsfälle
von verboten bis bedingt zulässig

Gefahrgut-Luftfracht hat keinen automatischen Sofortpreis

Zulässigkeit, Verpackung, Dokumentation, Airline und Route müssen je Sendung geprüft werden. Die Anfrage führt deshalb direkt in die qualifizierte Gefahrgut-Luftfracht-Prüfung. Sie ersetzt weder eine Beförderungsfreigabe noch die rechtliche Klassifizierung durch den verantwortlichen Versender.

Regelwerksstand: 03.09.2026

Klare Einordnung vor dem Angebot

Was ist Gefahrgut-Luftfracht und wann ist eine Einzelprüfung nötig?

Gefahrgut-Luftfracht umfasst Waren und Gegenstände, die im Luftverkehr besondere Risiken verursachen können. Ob eine Sendung transportierbar ist, hängt von Einordnung, Menge, Verpackung, Route, Flugzeugtyp und Airline-Vorgaben ab. Manche Güter sind verboten, andere nur auf Frachtflugzeugen zulässig. Deshalb ist vor jedem Angebot eine Einzelprüfung nötig.

Für den Luftlauf bilden ICAO Annex 18 und die ICAO Technical Instructions, Doc 9284, die internationale Grundlage. Airlines arbeiten zusätzlich mit der jährlich aktualisierten IATA DGR. Dabei können staatliche Abweichungen sowie zusätzliche Vorgaben einzelner Betreiber gelten. Eine ADR-Einordnung aus dem Straßentransport ist deshalb nicht automatisch eine Freigabe für Air Cargo.

CARGOLO verbindet die sendungsbezogene Prüfung mit dem passenden Luftfracht-Service für Unternehmen. Für Vor- und Nachläufe finden Sie die Abgrenzung beim allgemeinen Gefahrguttransport. Diese Seite bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung und keine pauschale Annahmezusage.

Datiert statt pauschal aktuell

Regelwerksstand: 03.09.2026. Die ICAO Technical Instructions und die IATA DGR werden regelmäßig aktualisiert. Vor jeder Beförderung sind die dann geltenden Regeln sowie State- und Operator-Variations zu prüfen.

Welche Gefahrgüter können per Luftfracht transportiert werden?

Eine pauschale Liste transportierbarer Gefahrgüter wäre irreführend. Die ICAO unterscheidet Stoffe, die immer verboten sind, nur mit staatlicher Ausnahme befördert werden dürfen, ausschließlich auf Frachtflugzeugen zulässig sind oder auf Passagier- und Frachtflugzeugen mitgeführt werden können. Die konkrete Einordnung bleibt immer von Stoff, Menge, Verpackung und aktueller Regelung abhängig.

1

Gefahrgut ist im Luftverkehr grundsätzlich verboten.

2

Gefahrgut ist nur mit einer staatlichen Ausnahme beförderbar.

3

Gefahrgut ist nur auf einem Frachtflugzeug zulässig.

4

Gefahrgut ist unter den einschlägigen Bedingungen auf Passagier- und Frachtflugzeugen möglich.

Batterien, entzündbare Flüssigkeiten, Aerosole oder Trockeneis sind nur Beispiele, keine Zulässigkeitsliste. Auch nach einer grundsätzlich möglichen Einordnung kann eine Airline die Annahme weiter einschränken. Die vier Fälle beschreibt die ICAO in ihrer Dangerous-Goods-Übersicht. Eine Übersicht der Klassensystematik bietet die Referenz zu den 9 Gefahrgutklassen.

Welche Angaben braucht eine Gefahrgut-Luftfracht-Anfrage?

Für eine belastbare Gefahrgut-Luftfracht-Anfrage werden Warenbezeichnung, vorhandene UN-Nummer, Proper Shipping Name, Klasse, Menge, Verpackung, Packstücke, Gewicht, Maße, Start und Ziel benötigt. Soweit zutreffend kommen Verpackungsgruppe, Nebengefahr, Sicherheitsdatenblatt, Batterieparameter, Temperaturanforderung und vorhandene Erklärungen hinzu. Erst vollständige Angaben ermöglichen eine Carrier- und Routenprüfung.

PrüffeldAngabe oder NachweisWarum benötigt
WareTechnische Bezeichnung und Sicherheitsdatenblatt, besonders Abschnitt 14Erste Einordnung und gezielte Rückfragen
KlassifizierungUN-Nummer, Proper Shipping Name, Klasse, Division und Nebengefahr, soweit zutreffendPrüfung der anwendbaren Vorgaben
MengeNettomenge je Packstück, Stückzahl und GesamtmengeMengen- und Flugzeugtypprüfung
VerpackungArt, Spezifikation, Markierungen und LabelsAnnahme- und Handlingprüfung
SendungsdatenBruttogewicht, Außenmaße und PackstückzahlKapazitätsprüfung und Angebot
RouteUrsprung, Ziel, Bereitstellungstermin und IncotermCarrier-, Handling- und Routenprüfung
BatterieChemie, Konfiguration, Wattstunden oder Lithiumgehalt und ZustandSendungsspezifische Batterieprüfung
Gefahrgut Luftfracht - Prüfung von Produkt-, Verpackungs- und Sendungsdaten
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Bei internationalen Sendungen können zusätzlich Zolldokumente für internationale Sendungen relevant sein.

Sendungsdaten bereits vorhanden?

Übermitteln Sie die Unterlagen direkt zur unverbindlichen Machbarkeits- und Carrier-Prüfung.

Prüfung anfragen

Wer klassifiziert Gefahrgut für die Luftfracht?

Die Verantwortung für die korrekte Klassifizierung liegt nach IATA beim Versender. Produktname, Erfahrung aus dem Straßenverkehr oder eine Vermutung reichen nicht aus. Grundlage sind aktuelle ICAO TI und IATA DGR, Herstellerinformationen und gegebenenfalls fachkundige Prüfung. CARGOLO prüft die Vollständigkeit der Anfrage und mögliche Transportoptionen, ersetzt aber keine rechtliche Klassifizierung.

Hersteller oder qualifizierte Fachstellen liefern die notwendigen Produktinformationen. Der Versender verantwortet die korrekte Einordnung und Deklaration. CARGOLO prüft darauf aufbauend mögliche Carrier und Abläufe; die Airline trifft ihre eigene Annahmeentscheidung. Die IATA beschreibt diese Rollen und Pflichten auf ihrer Dangerous-Goods-Programmseite.

Welche Dokumente, Verpackungen und Kennzeichnungen werden geprüft?

Je nach Gefahrgut, Menge und Ausnahmefall werden passende Verpackungen, Markierungen, Labels und Beförderungsangaben benötigt. Eine Shipper’s Declaration ist nicht in jedem Fall gleich erforderlich, muss aber, wenn vorgeschrieben, vollständig und korrekt vorliegen. Airline und Handlingpartner führen Annahmeprüfungen durch. Fehlende oder widersprüchliche Angaben können Rückfragen, Umplanung oder Ablehnung auslösen.

Air Waybill

Der AWB bildet den Luftfrachtauftrag ab und ist nicht mit der Gefahrguterklärung gleichzusetzen.

Shipper's Declaration

Die DGD wird nur soweit erforderlich eingesetzt und muss dann mit Ware und Verpackung übereinstimmen.

Packstück

Verpackung, Markierungen und Labels werden anhand der konkreten Einordnung und Sendung geprüft.

Die konkrete Anweisung hängt von der Sendung ab. Nutzen Sie unsere Grundlagen zum Gefahrgut richtig kennzeichnen und zur Verpackung für den Frachtversand. Verbindliche Verpackungsanweisungen und Grenzwerte müssen immer der dann geltenden Regelung für die konkrete Klassifizierung entnommen werden. Die IATA stellt Informationen und Vorlagen zur Shipper’s Declaration bereit.

Luftfracht Gefahrgut - gesicherte Air-Cargo-Einheit bei der Handlingprüfung
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Batteriedaten vor Produktname

Chemie, Konfiguration, Leistungsdaten, Ladezustand und Zustand sind entscheidend. Eine Produktkategorie allein reicht nicht aus.

Wie werden Lithiumbatterien per Luftfracht behandelt?

Bei Lithiumbatterien bestimmen Chemie, UN-Einordnung, Konfiguration, Wattstunden oder Lithiumgehalt, Ladezustand und Zustand der Batterie den Prüfweg. Einzelne Batterien, Batterien mit Ausrüstung und eingebaute Batterien können unterschiedlich behandelt werden. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Batterien dürfen nie als normal buchbar dargestellt werden und benötigen eine gesonderte fachliche Prüfung.

UN 3480 und UN 3481 sowie UN 3090 und UN 3091 sind typische Zuordnungen, aber keine Ferndiagnose für ein konkretes Produkt. Ob die Batterie allein, mit Ausrüstung oder in Ausrüstung versendet wird, verändert den Prüfweg. Soweit zutreffend werden auch Unterlagen zur UN-38.3-Prüfung benötigt.

Die IATA bündelt die editionsbezogenen Hinweise in ihrer Lithium-Battery-Guidance. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Batterien müssen separat fachlich beurteilt werden.

Wovon hängen Machbarkeit und Kosten ab?

Machbarkeit und Kosten von Gefahrgut-Luftfracht lassen sich erst nach Prüfung der Sendungsdaten einordnen. Entscheidend sind UN-Einordnung, Menge je Packstück, Verpackung, Dokumentation, Flugzeugbeschränkung, Airline-Akzeptanz, Relation, Gewicht, Volumengewicht, Handling sowie Vor- und Nachlauf. Deshalb nennt CARGOLO keine pauschalen Gefahrgutzuschläge und erstellt erst nach vollständiger Prüfung ein individuelles Angebot.

Klassifizierung und Menge

UN-Einordnung, Nettomenge je Packstück und mögliche Flugzeugbeschränkungen bestimmen den Prüfweg.

Verpackung und Dokumente

Spezifikation, Markierungen, Labels und erforderliche Erklärungen beeinflussen Vorbereitung und Handling.

Carrier und Route

Airline-Akzeptanz, Umstiege, Handlingstationen sowie State- und Operator-Variations werden je Relation geprüft.

Gewicht und Volumen

Bruttogewicht, Außenmaße und Volumengewicht fließen gemeinsam mit Vor- und Nachlauf in das Angebot ein.

Für die allgemeinen Preisbestandteile lesen Sie, wie sich Luftfrachtkosten einordnen lassen und wie das Volumengewicht in der Luftfracht funktioniert. Gefahrgut bleibt darüber hinaus immer eine sendungsbezogene Prüfung ohne pauschale Raten oder Laufzeitzusage.

Wie organisiert CARGOLO Gefahrgut-Luftfracht?

CARGOLO organisiert Gefahrgut-Luftfracht in vier Schritten: Sie übermitteln Sendungsdaten und Unterlagen, das Team prüft Vollständigkeit und mögliche Carrier, anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot, und nach Annahme werden Abholung, Luftlauf, Übergaben und Zustellung koordiniert. Jede Zusage bleibt von der konkreten Airline-, Routen- und Dokumentenprüfung abhängig.

  1. 01

    Daten übermitteln

    Sie senden Produkt-, Verpackungs-, Mengen- und Routendaten sowie vorhandene Unterlagen.

  2. 02

    Optionen prüfen

    Wir prüfen Vollständigkeit, mögliche Carrier, Handlingstationen und die geplante Route.

  3. 03

    Angebot abstimmen

    Nach positiver Vorprüfung erhalten Sie ein individuelles, sendungsbezogenes Angebot.

  4. 04

    Transport koordinieren

    Nach Annahme koordinieren wir Abholung, Luftlauf, Übergaben und Zustellung.

Häufige Fragen zur Gefahrgut-Luftfracht

Die häufigsten Fragen betreffen Zulässigkeit, Dokumente, Batterien, Trockeneis, Verpackung und Kosten. Keine dieser Fragen lässt sich ohne Stoff- und Sendungsdaten vollständig beantworten. Die Kurzantworten geben deshalb Orientierung und verweisen bei transportrelevanten Entscheidungen auf aktuelle ICAO-/IATA-Vorgaben, die konkrete Airline-Akzeptanz und eine qualifizierte Einzelprüfung.

Kann jedes Gefahrgut per Luftfracht versendet werden?

Nein. Manche Stoffe und Gegenstände sind im Luftverkehr grundsätzlich verboten, andere benötigen eine staatliche Ausnahme oder dürfen ausschließlich in Frachtflugzeugen befördert werden. Auch grundsätzlich zulässige Sendungen können durch Menge, Verpackung, Route oder Airline-Vorgaben ausgeschlossen sein. Eine belastbare Aussage ist deshalb erst nach Prüfung der konkreten Sendungsdaten möglich.

Welche Angaben braucht CARGOLO für die erste Prüfung?

Benötigt werden mindestens die genaue Warenbezeichnung, vorhandene UN-Nummer und Klassifizierung, Nettomenge je Packstück, Anzahl und Art der Verpackungen, Bruttogewicht, Maße, Ursprung, Ziel und Bereitstellungstermin. Sicherheitsdatenblatt, Batterieparameter und vorhandene Gefahrguterklärungen helfen, Rückfragen zu reduzieren und mögliche Carrier gezielter zu prüfen.

Wann ist eine Shipper's Declaration erforderlich?

Ob eine Shipper’s Declaration benötigt wird, hängt von der Einordnung der Ware, den anwendbaren Ausnahmen und der konkreten Beförderung ab. Sie ist nicht für jede Gefahrgutsendung in gleicher Weise erforderlich. Wenn sie vorgeschrieben ist, muss sie vom verantwortlichen Versender vollständig und korrekt erstellt sowie mit den übrigen Sendungsangaben abgeglichen werden.

Können Lithium-Ionen-Batterien per Luftfracht versendet werden?

Das kann möglich sein, lässt sich aber nicht allein anhand der Produktbezeichnung entscheiden. Chemie, Konfiguration, Wattstunden, Ladezustand, Verpackung und Batteriezustand sind relevant. Einzelne Batterien können anders behandelt werden als Batterien mit oder in Ausrüstung. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Batterien benötigen immer eine gesonderte fachliche Prüfung.

Ist Trockeneis in der Luftfracht Gefahrgut?

Trockeneis wird im Luftverkehr als Gefahrgut behandelt. Für die Prüfung sind unter anderem Einsatz als Kühlmittel, Nettomenge je Packstück, Verpackung und Belüftung sowie die übrigen Sendungsdaten relevant. Die bloße Angabe, dass Trockeneis enthalten ist, reicht nicht für eine Annahmezusage oder ein belastbares Transportangebot aus.

Gilt ADR auch bei Luftfracht?

ADR regelt den Gefahrguttransport auf der Straße und ist deshalb besonders für Vor- und Nachläufe relevant. Für den Luftlauf gelten die internationalen Luftverkehrsregeln auf Basis der ICAO Technical Instructions sowie die von Airlines eingesetzte IATA DGR. Angaben aus einem Straßentransport dürfen daher nicht ungeprüft auf Luftfracht übertragen werden.

Was passiert bei unvollständigen Gefahrgutangaben?

Unvollständige oder widersprüchliche Angaben führen in der Regel zu Rückfragen und können Carrier- oder Routenprüfungen verzögern. Werden wesentliche Informationen erst nach einem Angebot bekannt, können Umplanung, geänderte Kosten oder eine Ablehnung folgen. Eine vollständige Anfrage schützt deshalb alle Beteiligten vor falschen Annahmen und unnötigen Schleifen.

Warum gibt es keinen Sofortpreis für Gefahrgut-Luftfracht?

Ein automatischer Preis würde Zulässigkeit und Airline-Akzeptanz vortäuschen, bevor Klassifizierung, Menge, Verpackung, Dokumente und Route geprüft sind. Zudem können Flugzeugtyp, Handlingstation und Carrier-Vorgaben die Transportoptionen verändern. CARGOLO erstellt deshalb erst nach einer individuellen Vorprüfung ein Angebot. Der normale Preisrechner ist für diese Sendungen nicht vorgesehen.

Hinweis: Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung. Verbindlich sind die für die konkrete Beförderung geltenden Regeln und die Annahmeentscheidung des Carriers.

Gefahrgut-Luftfracht jetzt qualifiziert anfragen

Für die erste Prüfung reichen Sie die vorhandenen Produkt-, Verpackungs- und Sendungsdaten zusammen mit Route und Termin ein. Je vollständiger UN-Angaben, Mengen, Maße und Unterlagen sind, desto gezielter kann CARGOLO mögliche Carrier und Abläufe prüfen. Die Anfrage ist kostenlos, aber weder Annahmegarantie noch Beförderungsfreigabe. Ein Angebot folgt erst nach individueller Prüfung.

Gefahrgut-Luftfracht anfragen

Keine Sofortbuchung · keine Annahmegarantie · individuelle Carrier- und Routenprüfung